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Thema: bild von einstein... vom 14.07.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> bild von einstein...
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cyanamide
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Verfasst Mi 14.07.2004 13:07
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diligent devil hat geschrieben:
Also, ich denke das auch A. Einstein eine Person des öffentl. Lebens war!?
Einstein ist natürlich auch eine Person der Zeitgeschichte und deswegen denke ich nicht, das Du wirklich ärger bekommen würdest... *zwinker*

Das sicher nicht...
Aber evtl. mit den Agenturen, welche die Bilder gemacht haben oder aufgekauft haben...´ *zwinker*
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McMaren

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Verfasst Mi 14.07.2004 13:13
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Ha, wusste ichs doch: http://pro.corbis.com/search/searchFrame.asp
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diligent devil

Dabei seit: 02.07.2004
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Verfasst Mi 14.07.2004 13:14
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Achtung, Bildrechte!

Mit jedem Foto sind Rechte verbunden. Diese zu ignorieren, kann empfindlich teuer werden. Grob vereinfacht, geht es um folgende Fragen:

Urheberrecht Es ist unveräußerlich und liegt immer beim Fotografen bzw. Illustrator persönlich, unabhängig von eventuell eingeräumten Nutzungsrechten. Der Urheber kann z. B. gegen Entstellungen oder Beeinträchtigungen seiner Werke vorgehen, die seinem Ruf nachteilig sein könnten.

Nutzungsrecht Dieses kann vom Urheber an andere übertragen werden – mit oder ohne Einschränkungen und mit oder ohne Honorarpflicht. Das Nutzungsrecht kann z. B. nur für den einmaligen Abdruck in einem Medium gewährt werden oder nach Zeitraum, Region, Sachgebiet usw. eingeschränkt werden.

Recht auf Namensnennung: Der Fotograf kann, auch wenn er Nutzungsrechte an seinen Bildern an andere übertragen hat, auf der Nennung seines Namens als Bildquelle bestehen.

Recht am eigenen Bild: Auf Fotos abgebildete Personen müssen, von einigen Ausnahmen abgesehen, ihr Einverständnis zur Veröffentlichung geben. Ausnahmen sind z. B. „Personen öffentlichen Interesses“. Je bekannter die Person, desto weniger schutzwürdig ist sie.

Rechte vor der Veröffentlichung klären!

Für Abbildungen, die Sie von Fotografen oder Bildagenturen beziehen, wird die Rechtefrage normalerweise bei der Bestellung geklärt (Geschäftsbedingungen genau studieren!).

Wenn Sie Bilder, die bereits einmal veröffentlicht wurden (in Printmedien oder im Internet) verwenden wollen, sollten Sie beim Verlag bzw. beim Betreiber der Website nachfragen, wer das Urheberrecht besitzt und ob Sie für Ihren Zweck ein Nutzungsrecht (Lizenz) erwerben können. Oft erhalten Sie die Abdruckgenehmigung honorarfrei, nur gegen Nennung der Quelle. Lassen Sie sich diese Genehmigung aber immer vor der Veröffentlichung schriftlich bestätigen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
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Nimroy
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Dabei seit: 26.05.2004
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Verfasst Mi 14.07.2004 13:23
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So jetzt nochmal in kurz und in einfachen Worten. Bei einem Bild gibt es zwei grundlegende Rechte/Pflichten.

1. Das Recht auf Persönlichkeit. Du darfst nicht einfach auf der Straße ein Bild von ner scharfen Schnecke machn und an FHM verticken. In kurz: Mein Bild gehört mir. So sagt es der Gesetzgeber. Kommt mir jetzt nicht mit den Gepflogenheiten. Viele die was falsches machen, machen es noch lange nicht richtig.

2. Das Recht am Bild. Genau das Verkaufen Bildagenturen. Es geht dabei um das (Kunst)werk an sich. Und wenn die Rechte an diesem Kunstwerk nicht bei dir liegen, weil du nicht der Schöpfer bist, oder du deine Rechte verkauft hast, dann darfst du es auch nicht so einfach verwenden.

* Ich will nix hören... *
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diligent devil

Dabei seit: 02.07.2004
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Verfasst Mi 14.07.2004 13:29
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Das Recht am Bild hat immer noch der Fotograf und nicht eine Agentur, es sei denn dieser verkauft seine kompletten Rechte an die Agentur! (einseitiges Nutzungsrecht/allgemeines Nutzungsrecht!)

Eine scharfe Schnecke kann ich, solange Sie nur ein Beiwerk auf dem Foto ist , sehr wohl vertickern.
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
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Verfasst Mi 14.07.2004 13:30
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Wollte mich gerade hinsetzen und den Kram schreiben. Danke an meine 2 schnellen Vorredner * Applaus, Applaus *
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diligent devil

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Verfasst Mi 14.07.2004 13:31
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Bittöööööööö!!! * Ja, ja, ja... *
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Nimroy
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Dabei seit: 26.05.2004
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Verfasst Mi 14.07.2004 13:32
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Wenn Sie eindeutig auf dem Bild zu identifizieren ist, ist es zumindest kritisch, da es je nach OLG da wohl einige unterschiedliche Auslegungen des Rechtes auf Persönlichkeit gibt.

Und ansonsten sind wir uns ja einig.
P.S. Was macht die Beule? Mich würde das Ergebnis interessieren.
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