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parapluie
Threadersteller
Dabei seit: 02.04.2006
Ort: Augsburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 14.11.2008 15:05
Titel Bild & Textrechte bei Studienarbeiten |
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Servus zusammen,
ich habe darauf bisher nur indirekte Antworten gefunden und auch kein Kleingeld übrig für die Konsultierung eines Anwaltes, daher meine Frage:
Darf ich Arbeiten auf meinem Online-Portfolio zeigen, die z.B. fiktive Redesigns enthalten, Bilder aus Katalogen und von anderen Websites, Texte von Verlagen etc. wenn diese deutlich als Studienarbeit markiert sind - sind diese dann nicht eigentlich auch Eigentum der entspr. Hochschule?
Über jegliche Antworten und Anregungen freue ich mich.
Parapluie
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flavio
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 14.11.2008 15:15
Titel
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genau genommen musst du dir die nutzungsrechte wieder zurück geben lassen.
die frage kam bei uns auch diese woche auf. unsere akedemie möchte damit vermeiden
dass sehr schlechte arbeiten als "gut" dargestellt werden. denn die bewertung steht nie mit bei.
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 18.11.2008 09:36
Titel Re: Bild & Textrechte bei Studienarbeiten |
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parapluie hat geschrieben: | Darf ich Arbeiten auf meinem Online-Portfolio zeigen, die z.B. fiktive Redesigns enthalten, Bilder aus Katalogen und von anderen Websites, Texte von Verlagen etc. wenn diese deutlich als Studienarbeit markiert sind - sind diese dann nicht eigentlich auch Eigentum der entspr. Hochschule? |
nein, so ohne weiteres darfst du das nicht, wenn die werke nicht auschließlich von dir erstellt wurden. du kannst texte durchaus zitieren mit nennung der quelle. bei uns im verlag wurden schon häufiger unsere zeitschriften als grundlage für eine hausaufgaben oder abschlussarbeiten genommen. mal ehrlich, das würden wir nicht mitbekommen! aber die stundenten haben vorher, soweit ich das mitbekomme, hier angefragt und sogar die logos als vektor bekommen.
was ich nicht verstehe ist was du mit eigentum der entspr. hochschule meinst? wenn du ein anderes werk benutzt und du es für eine hausaufgabe nutzt, dann hat die hochschule noch lange kein "eigentum" daran...
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parapluie
Threadersteller
Dabei seit: 02.04.2006
Ort: Augsburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 20.11.2008 11:36
Titel
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Zitat: | nein, so ohne weiteres darfst du das nicht, wenn die werke nicht auschließlich von dir erstellt wurden. du kannst texte durchaus zitieren mit nennung der quelle |
Besteht nicht immer ein Recht auf die Dokumentation einer grundlegend eigenständigen Arbeit und wenn diese dann zudem deutlich als Studienarbeit ausgezeichnet ist, wird der Rahmen ja auch ersichtlich?
Bitte vermeide doch die Bezeichnung Hausaufgabe, die wird einer Semester- oder Diplomarbeit unabhänig von der investierten Zeit nicht gerecht
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 20.11.2008 13:39
Titel
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grundsätztlich wird sich wohl kaum jmd beschweren, wenn es ausschließlich für studienzwecke (semester-/diplomarbeit ) benutzt wird. es wird immer nur haarig, wenn dann die sachen veröffentlicht werden, in das eigene portfpolio wandern oder der eindruck ensteht, man habe die daten selber entworfen und entwickelt.
wichtig ist dennoch die nennung der quellen/rechtinhabers. so würde ich es machen.
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