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Thema: Betriebshaftpflichtversicherung – bei "Druckschäden" vom 04.12.2015


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Betriebshaftpflichtversicherung – bei "Druckschäden"
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dan d.
Threadersteller

Dabei seit: 18.04.2006
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Verfasst Fr 04.12.2015 05:54
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Betriebshaftpflichtversicherung – bei "Druckschäden&quo

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Hallo!

Ich habe mir zwei Angebote für eine Betriebshaftpflichtversicherung zuschicken lassen, bei denen auch Fehler bei Druckprodukten versichert sind, die ich verursacht habe. Das Problem: Es geht nur um Aufträge, die in meinem Namen und auf meine Rechnung zwischen Druckerei und mir ausgeführt wurden. Nun ist es in der Praxis so, dass ich zum Teil zwar solche Aufträge als Fremdleistungen durchführe und der Vertragspartner der Druckerei bin. Nur bei einem erheblichen Teil der Aufträge ist dies nicht so und ich liefere meinem Kunden Druck-PDFs, welche der Kunde dann über seine "Hausdruckerei" drucken lässt.

Kennt jemand eine Versicherung, bei der auch Fehler in Druckprodukten versichert sind, die in dieser Konstellation von mir verursacht wurden?

Vielen Dank!
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Fr 04.12.2015 12:58
Titel

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Wäre da nicht der sinnvollste Weg, direkt bei der Versicherung nachzufragen? Ein Angebot erhält man ja meinst auf eine konkrete Anfrage - Extras kann man aber im Gespräch noch abklären.
 
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Mialet

Dabei seit: 11.02.2004
Ort: -
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Verfasst Fr 04.12.2015 15:06
Titel

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Die Betriebshaftpflichtversicherung sichert dich gegen von dir verursachte Schäden ab, aber eben nicht dritte, die müssten sich selber Versichern.

Ich würde das wenn du zukünftig akquirierst als Grund mit anführen, die Druckabwicklung komplett in deine Hände zu geben *zwinker*

Auf der anderen Seite verstehe ich das ganze nicht wirklich ...

Gesetzt den Fall, die Versicherung zahlt nur bei von dir verursachten Fehlern für die deinem Geschäftspartner zugefügten Schäden. Wenn der jetzt ne unbrauchbare Auflage da stehen hat, kann er sie dir doch in Rechnung stellen und deine Versicherung deckt das ab?
Würde die Druckerei bezahlt, würde ja jemand entschädigt, der selber weder einen Fehler begangen noch von ihm betroffen ist – die Druckerei ist in dem Fall definitiv nicht der Geschädigte.
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