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Thema: Beschriftung abmachen bei Nichtzahlung der Rechnung vom 01.12.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Beschriftung abmachen bei Nichtzahlung der Rechnung
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munch_maniac
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Ort: -

Verfasst Fr 01.12.2006 22:41
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Erinnert mich an ein schönes Beispiel in BWL damals:

Du schlägst deinen Nagel in den Kopf deines
Freundes - wem gehört der Nagel *zwinker*
 
beeviZ

Dabei seit: 30.09.2002
Ort: -
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Verfasst Sa 02.12.2006 03:02
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hehe ja. das thema hatte ich vorletzte woche auch in "rechtsbewusstes handeln". trotzdem ists im prinzip dumm. dann brauch ich ja demnächst bei kleineren beträgen überhaupt nich mehr zahlen. ich wage zu bezweifeln das mich wegen 50-100€ irgendwer verklagen wird.
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M_a_x

Dabei seit: 28.02.2005
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Sa 02.12.2006 15:04
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ob man's nu darf oder nicht wäre mir in diesem Falle scheißegal.
Man darf ja auch Rechnungen nicht nicht bezahlen.

Wenn Dir also danach ist, reiss den Rotz einfach wieder runter.
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mode93

Dabei seit: 17.07.2006
Ort: Berlin
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 02.12.2006 15:37
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" ware bleibt bis zur vollständigen bezahlung unser eigentum"

zwei möglichkeiten:

1. normaler werdegang mit gerichtlichen mahnverfahren.

oder

2. reiß es runter.

wenn absehbar ist, dass der kunde unter druck ( gericht ) einlenkt, würde ich aber das geld nehmen.
du mußt nichts nachweisen. der kunde muß nachweisen, dass er bezahlt hat.
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Astro

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 02.12.2006 16:17
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Runterreißen ist nicht. Weil du dann auch das Eigentum des Kunden widerrechtlich betrittst, berührst, etc..
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mode93

Dabei seit: 17.07.2006
Ort: Berlin
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 02.12.2006 17:57
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dann den rechtsweg bis zum titel. was will man sonst machen?

oder:

osteuropäisches inkassounternehmen *ha ha* *ha ha* *ha ha*


Zuletzt bearbeitet von mode93 am Sa 02.12.2006 17:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
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