Dabei seit: 30.09.2002 Ort: - Alter: - Geschlecht:
Verfasst Sa 02.12.2006 03:02 Titel
hehe ja. das thema hatte ich vorletzte woche auch in "rechtsbewusstes handeln". trotzdem ists im prinzip dumm. dann brauch ich ja demnächst bei kleineren beträgen überhaupt nich mehr zahlen. ich wage zu bezweifeln das mich wegen 50-100€ irgendwer verklagen wird.
Dabei seit: 17.07.2006 Ort: Berlin Alter: 45 Geschlecht:
Verfasst Sa 02.12.2006 15:37 Titel
" ware bleibt bis zur vollständigen bezahlung unser eigentum"
zwei möglichkeiten:
1. normaler werdegang mit gerichtlichen mahnverfahren.
oder
2. reiß es runter.
wenn absehbar ist, dass der kunde unter druck ( gericht ) einlenkt, würde ich aber das geld nehmen.
du mußt nichts nachweisen. der kunde muß nachweisen, dass er bezahlt hat.
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