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Thema: Beschränktes Recht an einem Bild abtreten... vom 16.11.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Beschränktes Recht an einem Bild abtreten...
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Marith
Threadersteller

Dabei seit: 16.11.2011
Ort: -
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Verfasst Mi 16.11.2011 18:14
Titel

Beschränktes Recht an einem Bild abtreten...

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Hallo Ihr tollen Juristinnen und Juristen

Ich bräuchte Eure Hilfe.... Wie muss ich in folgendem Fall vorgehen:

- Auf der Homepage wurde ich von einem sozialen Betreuungsdienst angefragt, ob man zur Illustration eines Buches (Auflage 20-30 Buchexemplare...?) eines meiner Bilder verwenden dürfe.

Da ich von der Schweiz aus kaum prüfen kann, wer genau anfragt und ob die genannte Auflage eingehalten wird oder ob das Bild nicht x-fach vervielfältigt und in anderen Formaten und Formen erscheint, finde ich eine Abgeltung angebracht. Was ist Eure Meinung? Und...

Wie soll der Vertrag lauten?

z.B. "Die Künstlerin.... überlässt dem "sozialen B.-dienst" das Recht, ihr Bild "..." für eine Gebühr von € ..... anhand der beigefügten Photo allein zum Zweck der Illustration des von Frau.... verfassten Gedichts, bzw. des zu veröffentlichenden Buches "...." zu verwenden.

Schönen Dank schon jetzt für Euren klugen juristischen Rat!!! Es eilt ziemlich...

Liebe Grüsse
Marith
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Benutzer 116623
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 17.11.2011 14:58
Titel

Re: Beschränktes Recht an einem Bild abtreten...

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Marith hat geschrieben:
Hallo Ihr tollen Juristinnen und Juristen


Gibt es hier nicht. Das ist ein Mediengestalterforum. Und da genau liegt das Problem: Individuelle Rechtsberatung dürfen in Deutschland nur die entsprechenden Berufe anbieten.

Zitat:
Schönen Dank schon jetzt für Euren klugen juristischen Rat!!! Es eilt ziemlich...


Dann geh' ganz schnell zu einem Anwalt.
 
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radschlaeger
Moderator

Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 17.11.2011 15:02
Titel

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Genau diese Info befindet sich auch in den FAQ zu diesem Forum!
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 17.11.2011 16:33
Titel

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außerdem ist das schweizer urheberrecht nicht identisch mit dem deutschen... *zwinker*

aber ein nutzungsrecht solltest du dir auf jeden fall bezahlen lassen. das ist üblich.

einschränkungen zum bsp:
• nur für die erstauflage und das eine druckerzeugnis (kein ebook usw)
in verbindung mit dem einem gedicht.
• evtl eine zeitliche begrenzung (5 jahre)
• veröffentlichungsrecht (auch für werbemaßnahmen)

mach es so konkret wie möglich. also nicht nur in verbindung mit dem gedicht BZW dem buch, sondern NUR in verbindung mit dem gedicht im buch! sonst könnten sie ja vlt auch das gedicht und deine illu/bild auch noch woanders nutzen.
 
Marith
Threadersteller

Dabei seit: 16.11.2011
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 18.11.2011 03:21
Titel

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Scheint logisch... Der hell erleuchtete Kopf dankt schon mal schön * Ja, ja, ja... *
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