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Thema: Beratung und Entwurf in Rechung stellen? vom 12.01.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Beratung und Entwurf in Rechung stellen?
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Sam.sh
Threadersteller

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Verfasst Mo 12.01.2009 17:40
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Beratung und Entwurf in Rechung stellen?

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Hallo,

ich habe einem Kunden ein Angebot für die Gestaltung eines Logo gemacht.
Das Angebot hat ihm gefallen und er hat mich eingeladen. Wir haben 3 Stunden gesprochen und ich habe ihn ausführlich beraten. Einen Tag später hat er einen Entwurf von mir bekommen.

Nun hat er das Angebot abgelehnt und einen anderen Grafiker beauftragt.

Kann ich in Rechnung stellen?:

1. An- und Abfahrtskosten
2. 3 Std. Beratung
3. Entwurf Logo
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Smooth-Graphics

Dabei seit: 22.05.2006
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 12.01.2009 17:47
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Hm, ich weiß nicht genau wie das rechtlich definiert ist, aber ich würde es rein aus Imagegründen nicht berechnen. Auch wenns ärgerlich ist...
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designzicke

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Verfasst Mo 12.01.2009 17:53
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Re: Beratung und Entwurf in Rechung stellen?

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Sam.sh hat geschrieben:
Das Angebot hat ihm gefallen und er hat mich eingeladen. Wir haben 3 Stunden gesprochen und ich habe ihn ausführlich beraten. Einen Tag später hat er einen Entwurf von mir bekommen.

Nun hat er das Angebot abgelehnt und einen anderen Grafiker beauftragt.


1. Hat er das Angebot ausdrücklich angenommen?

2. Hat er dich expliziet damit beauftragt schon Entwürfe anzufertigen?

* Ööhm... ja? *
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 12.01.2009 17:57
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du bist wütend, weil du was abgeliefert hast ohne auf eine bestätigung zu warten... nisch woa? hat er was unterschrieben? der alte hut eben...

hättest du es ihm denn auch so in rechnung gestellt, wenn er dein logo gekauft hätte?

aber zu deiner frage: versuchen kannst du es ja. immerhin hattet ihr wohl eine absprache (wenn auch mündlich). aber stell dich mal auf nicht zahlung ein. es ist dein gutes recht etwas in rechnung zu stellen, aber nicht immer auch wirklich geld dafür zu bekommen.
wichtig ist eben nur das du dich auf etwas beziehen kannst.
 
Sam.sh
Threadersteller

Dabei seit: 14.04.2006
Ort: Frankfurt am Main
Alter: 43
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Verfasst Mo 12.01.2009 18:00
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Re: Beratung und Entwurf in Rechung stellen?

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designzicke hat geschrieben:
Sam.sh hat geschrieben:
Das Angebot hat ihm gefallen und er hat mich eingeladen. Wir haben 3 Stunden gesprochen und ich habe ihn ausführlich beraten. Einen Tag später hat er einen Entwurf von mir bekommen.

Nun hat er das Angebot abgelehnt und einen anderen Grafiker beauftragt.


1. Hat er das Angebot ausdrücklich angenommen?

2. Hat er dich expliziet damit beauftragt schon Entwürfe anzufertigen?

* Ööhm... ja? *


Angebot wurde heute abgelehnt.
Um ein Entwurf wurde aber beim Gespräch gebeten. Nur mündlich.

Und aus Imagegründen etwas nicht berechnen ist auch nicht Ok. Schliesslich habe ich einen halben tag verplempert. Und die Leute denken wir Designer hätten nichts besseres zu tun als die Leute schön zu besuchen, Kaffe trinken und dann auch nochmal für Umsonst Entwürfe machen.. Und am Ende bekommt denn Auftrag dann doch der Neffe. * Nee, nee, nee *
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Sam.sh
Threadersteller

Dabei seit: 14.04.2006
Ort: Frankfurt am Main
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 12.01.2009 18:04
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Nefliete hat geschrieben:
du bist wütend, weil du was abgeliefert hast ohne auf eine bestätigung zu warten... nisch woa? hat er was unterschrieben? der alte hut eben...

hättest du es ihm denn auch so in rechnung gestellt, wenn er dein logo gekauft hätte?

aber zu deiner frage: versuchen kannst du es ja. immerhin hattet ihr wohl eine absprache (wenn auch mündlich). aber stell dich mal auf nicht zahlung ein. es ist dein gutes recht etwas in rechnung zu stellen, aber nicht immer auch wirklich geld dafür zu bekommen.
wichtig ist eben nur das du dich auf etwas beziehen kannst.


Ich kann ja nicht sagen es gibt nur einen Entwurf wenn der komplette Auftrag unterschrieben wird. (Ging noch um CD, Website, usw.)
Und wer bezahlt mich für die Zeit um mit ihm Kaffe zu trinken?
Bezahlen wird er die Rechnung nicht. Das ist klar. Nur wie läuft das dann beim Gericht?
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
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Verfasst Mo 12.01.2009 18:18
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Au weia!

Du hast ja Vorstellungen.

Weist du eigentlich wieviel Zeit, Geld und Personalkosten »richtige« Agenturen in Präsentationen, Pitches etc stecken? – anscheinend nicht.

Wenn du ihn übergangslos von Angebot in die Beratung geführt hast bist du das selbst schuld, aber du scheinst ja selbst nicht zu wissen was du möchtest * Keine Ahnung... *
Oder hast du ihn darauf hingewiesen das euer gespräch auf einmal schon eine kostenpflichtige Dienstleistung ist?
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
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Verfasst Mo 12.01.2009 18:20
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Sam.sh hat geschrieben:
Ich kann ja nicht sagen es gibt nur einen Entwurf wenn der komplette Auftrag unterschrieben wird. (Ging noch um CD, Website, usw.)


Doch Jo!

Du hättest sagen können: "Ok, dann faxe ich Ihnen heue noch kurz die Auftragsbestätigung zu und dann können wir loslegen..."

Wo ist das Problem? * Keine Ahnung... *

Ein seriöser Auftraggeber der an deiner Leistung ernsthaft interessiert ist, wird mit dieser Vorgehensweise kein Problem haben. Wenn doch, dann ist was faul.

Denn auf einen Tag mehr oder weniger (wg. unterschriebener Autragsbestätigung) kommts dann auch nicht mehr an...
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