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Thema: Azubi/Praktikant - Copyright an Arbeiten vom 19.03.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Azubi/Praktikant - Copyright an Arbeiten
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Stupid Duck
Threadersteller

Dabei seit: 18.02.2004
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Verfasst Fr 19.03.2004 09:43
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Azubi/Praktikant - Copyright an Arbeiten

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Wie ist das eigentlich generell wenn man z.B. Logos entwirft. Liegt das Copyright bei der Firma oder bei der Person?

Und haben da Praktikanten ne Sonderstellung weil sie ja net fest angestellt werden oder ist alles was man in der Zeit macht für die Firma und darf auch nach Entlassung weiterverwendet werden. Ja ne? Müsste dann der Firma gehören.

Doofe Frage, aber ich kenn mich net so aus ...
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webdeveloper

Dabei seit: 25.05.2003
Ort: SG
Alter: 39
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Verfasst Fr 19.03.2004 09:49
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wenn du einen vertrag mit einer firma hast - also azubi, angestellter etc - liegt alles bei der firma, da kannst du nix machen, wie das bei praktikanten ausschaut weiss ich nicht, dürfte aber auch bei der firma liegen.
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Waschbequen
Account gelöscht


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Verfasst Fr 19.03.2004 10:15
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ob prakti, azubi oder festangestellt - die situation ist immer die gleiche. d.h. wenn es nicht explizit im vertrag steht (bzw. abgesprochen wurde), dann gehört alles, was du während der abreitszeit machst, erstmal der firma.
 
beeviZ

Dabei seit: 30.09.2002
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Verfasst Fr 19.03.2004 10:48
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so siehts aus.

aber is doch schnuppe. wenne n js, action script, whatever codest, dann schicks dir halt per email nach hause. mach ich auch immer so.
erstmal wird dein betrieb dich wohl kaum verklagen dafür wenn du mal nich mehr da arbeitest, und wenn doch, dann kannste dich immernoch drauf berufen das du es schließlich warst der das in der firma gecodet hat, von daher weißte eh wie das geht, und hastes dir halt zuhause 1 zu 1 "nachgecodet"...
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soaperman

Dabei seit: 04.12.2002
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Verfasst Fr 02.04.2004 12:16
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Ganz so einfach ist es nicht, würde ich sagen.

Grundsätzlich: Selbst in einem Arbeitsverhältnis ist das Urheberpersönlichkeitsrecht nicht übertragbar, d.h. du als Schöpfer eines geistigen Werkes (was die Gestaltung eines Logos zweifelsohne darstellt) bist auch Urheber ($7 UrhG). Du hast also die verschiedensten Rechte (§§12ff UrhG):
- Recht auf Namensnennung
- Recht auf Vergütung (was durch ein Arbeitsverhältnis abgegolten ist)
- Enstellung des Werkes
Diese Rechte sind, auch bei andersweitiger vertraglicher Vereinbarung, nicht abzuerkennen!!

Die Firma kann aber (meistens der Fall) die Nutzungsrechte für sich beanspruchen. Wenn nichts vereinbart ist liegen die Nutzungsrechte automatisch bei der Firma (§43 UrhG). Du wirst ja schließlich dafür bezahlt der Firma Geld zu bringen *zwinker*

Also: Solange dur DEIN Werk nicht weiter verwertest (also Geld verdienst!!), verletzt du keine Rechte. Vorallem bei Privatpersonen stimmen die Gerichte meist gnädig. Ich sehe also keine Probleme, wenn du das Logo z.B. als Referenz auf deiner Website veröffentlichst. Vermerkst du noch den Arbeitgeber als Inhaber der Nutzungsrechte wird es ohnehin kein Problem geben.
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heav

Dabei seit: 10.02.2004
Ort: Heimat der Inspiration
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Verfasst Mo 05.04.2004 22:24
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Sehr schön zu diesem Thema: Die Urheberin des Nike-Logos war eine Praktikantin bei einer Werbeagentur in den USA. Erhalten hat sie dafür um die 40 US Dollar. Als das Logo jedoch einen so enormen Bekanntheitsgrad erreichte wollte sie mehr, verklagte die Agentur und gewann.
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shureido

Dabei seit: 04.09.2002
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 05.04.2004 23:08
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Das ist so Richtig, dass können aber auch Agenturen machen wenn bei Auftragsabwicklung noch nicht abzusehen ist wieviel Geld der Auftraggeber damit verdient. Nike war nicht der einzige Fall. Nichts desto trotz ist das eine heikle Angelegenheit und muss wohl von Fall zu Fall entschieden werden. Dafür gibt es dann ja die bekannten Vertreter für Recht und Ordnung.

Was aber das eigentliche Thema angeht, so solltest Du Deinen Vertrag lesen. Ich für meinen Teil sehe mich als Teil der Agentur und habe kein Problem damit. Und es ist selbstverständlich, dass man nach dem Arbeitsverhältnis erstellte Grafiken etc als Referenz nimmt. Selbst Arbeiten in dem man nur einen Teil gemacht hat - man sollte dies nur erwähnen. Also immer schön Belege sammeln!

In diesem Sinne
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soaperman

Dabei seit: 04.12.2002
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 06.04.2004 14:18
Titel

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..und immer schön den Vermerk machen! :D
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