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Autor |
Nachricht |
Kalle Bowo
Threadersteller
Dabei seit: 27.11.2007
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Geschlecht: -
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Verfasst Sa 17.05.2014 22:45
Titel Aussergerichtliche Mahnungen, Inkassounternehmen etc ...? |
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Hallo Leute,
ich habe als freiberuflicher Designer einen Kunden, der selbst nach der 3. Mahnung, bei der es nun Verzugszinsen gibt, nicht zahlen will und mich mit einem "Also ich hab das alles an unseren Finanzfutzi weitergeleitet, ach ich weiss auch nich woran das liegt, das tut mir jetz aber leid (ROFL)" vertröstet.
Da dem scheinbar meine selbstformulierten Mahnungen herzlich egal sind, würde ich gern zu etwas offiziellen greifen, das mehr Eindruck macht. Irgendwas in Richtung aussergerichtliche Mahnung, Inkassounternehmen etc. Selbst wenn er mich nich verscheissert, vielleicht spricht er ja mal danach ein ernstes Wörtchen mit seinem Finanzfutzi.
Das wäre allerdings das erste mal, dass ich dazu greifen muss, daher habe ich da mal null Ahnung von. Könnt ihr mich da vielleicht kurz aufklären wie sowas funktioniert? Wie ist das Prozedere? An wen wende ich mich? Was gibt es für mich für Kosten? Gibt es Risiken? Vielleicht habt ihr sogar n Link zu nem "Mahnbüro" (nennt man das so?) mit dem ihr in der Vergangenheit gute Erfahrungen gesammelt habt?
Habt tausend Dank!
Euch ein schönes Wochenende,
der Kalle
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Benutzer 116623
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst So 18.05.2014 12:27
Titel Re: Aussergerichtliche Mahnungen, Inkassounternehmen etc ... |
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Kalle Bowo hat geschrieben: |
Da dem scheinbar meine selbstformulierten Mahnungen herzlich egal sind, würde ich gern zu etwas offiziellen greifen, das mehr Eindruck macht. |
Drei Mahnungen sind schon überflüssig, geh halt ins ordentliche, gerichtliche Mahnverfahren. Das war hier aber schon x mal das Thema.
https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=2998286-1400408727374&Command=start
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qualidat
Dabei seit: 14.09.2006
Ort: Eichwalde bei Berlin
Alter: 63
Geschlecht:
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Verfasst So 18.05.2014 12:47
Titel
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Auch inkassobüros trampeln nur (ggf. mit Schaum vor dem Mund) auf der Stelle, solange es keinen gerichtlichen Titel gibt. Die kann man, wenn man sich seiner Sache sicher ist und/oder starke Nerven hat, weitestgehend folgenlos ignorieren.
Die einfachste und unaufgeregteste Methode ist ein Mahnbescheid, den kann man übrigens auch online auslösen. Dann muss der Schuldner reagieren: zahlen oder widersprechen. Online kann man auch einstellen, dass quasi automatisch ein Verfahren angeschoben wird ...
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