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Thema: ausbildung ohne lehrstelle beenden? vom 06.07.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> ausbildung ohne lehrstelle beenden?
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Su_si

Dabei seit: 09.04.2002
Ort: Celle
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 06.07.2004 13:50
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mmh selbst wenn das gehen sollte, musst du deine prüfungsgebühren dann selbst tragen!
Auch ein Aspekt, den man dabei nicht rnachlässigen sollte.

LG Sue
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dennis

Dabei seit: 23.08.2002
Ort: Hamburg
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 06.07.2004 13:57
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georg hat geschrieben:
freakbe hat geschrieben:
ausbildung ist halt nicht mehr schule!
also bitte meinst das wird nach der ausbildung besser! hört sich so an als wärst du zu faul jeden morgen zur arbeit zu stiefeln aber so ist das halt ... so weit ich weiß kann man nicht ohne arbeit die ausbildung beenden!
bei ner freundin von mir war das so ähnlich die firma war kurz vor der pleite dann halt die lehrstelle gewechselt. weil sie sonst nicht weiter machen durfte ...


ich weiss das klingt so, aber das stimmt nicht, ich weiss aus erfahrung das ich sehr motiviert sein kann und dann auch das erreiche was will, auch wenn es anstrengend ist! und es war hier ja auch nicht immer so aber diese stimmung hat sich in letzter zeit aufgebaut und geht absolut nicht mehr weg, im gegenteil!


wenns allgemein an dem beruf liegt, wechsel ihn einfach.... wenns internbedingt (betriebsklima) ist, wechsel die firma. dann verdienst du vielleicht auch ein wenig besser. aber findest dus nicht auch wichtig (mal abgesehen von dem geld), praktisch fit zu bleiben, als nun weiter zur schule und nen nebenjob zu machen?


Zuletzt bearbeitet von dennis am Di 06.07.2004 13:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
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saucer

Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 07.07.2004 08:53
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
also einfach künsigen wirste erstmal knicken können. für eine kündigung brauchts einen triftigen grund. (und eine miese bezahlung sehe ich mal nicht als einen solchen an - als azubi kann man halt keine großen gehälter erwarten)...


Wohl aber die Tatsache dass ihm nichts mehr beigebracht wird (was sich ja auch per berichtsheft beweisen lässt). Dann ist der Berufsausbildungsvertrag den er unterschrieben hat von der Gegnerischen Seite (Arbeitgeber) nicht erfüllt worden (denkbar sind übrigens auch konventionalstrafen die in der vergangenheit auch schon erfolgreich durchgeboxt wurden -> von azubis) und der vetrag ist nichtig.

afaik gibts eine art gentlemen-agreement dass du 3 monate lang keinen Arbeitsplatz brauchst
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