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Thema: Auftragsbestätigung schreiben vom 21.04.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Auftragsbestätigung schreiben
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Flex
Threadersteller

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Verfasst Fr 21.04.2006 09:22
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Auftragsbestätigung schreiben

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muss auf eine Auftragsbestätigung die Steuernummer und der Hinweiß das dies ein Kleingewerbe ist und ich keine Mwst abführe? wenn ja gibt es ein bsp wie man das formulieren kann?

gruß flex
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Pixelkind

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Verfasst Fr 21.04.2006 09:30
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Was meinst du mit Auftragsbestätigung? Ich meine deine potzezielle Kunden sollen auch wissen, worauf sie sich "einlassen". Gib einfach alles an was du für wichtig haltest. Das Papier hält aus. Gestalte einfach dein Geschäftspapier so, daß Kleingewerbe für Kunden ersichtlich ist. Verweise nochmal im Schriftwechsel darauf.

http://www.klaus-bartram.de/steuer1.html
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Account gelöscht


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Verfasst Fr 21.04.2006 09:35
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neben dem betrag muss ***nicht mehrwertsteuerpflichtig*** stehen.

eine rechnung muss ab 01.07.2004 für zwecke des vorsteuerabzuges gemäß
§14 abs. 4 und §14a ustg i. d. f. des steueränderungsgesetzes 2003 die
geforderten mindestangaben enthalten.

dazu gehört auch die steuernummer.
 
Flex
Threadersteller

Dabei seit: 25.08.2004
Ort: Im schrägen e
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Verfasst Fr 21.04.2006 09:37
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also ich bin mir mit dem Kunden mündlich einig geworden.
Jetzt will ich schriftlich festhalten was wir vereinbart haben, nicht das er sagt wir haben aber viel weniger ausgemacht bla bla

habe mir das so vorgestellt das ich eine Auftragsbestätigung schreibe, dort hineinschreibe was wir ausgemacht haben und ihn dies unterschreiben lasse. so wie hier: klick

problem ist das ich meine Steuernummer noch nicht vom FA erhalten habe:-(

gruß Flex



@ el_camaleon das wusste ich aber es ist ja keine rechnung es ist ja nur ne bestätigung darüber was wir mündlich vereinbart haben


Zuletzt bearbeitet von Flex am Fr 21.04.2006 09:38, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Verfasst Fr 21.04.2006 10:05
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grundsätzlich muss das nur auf rechnungen stehen (genauso wie die steuernummer). es ist aber nicht verkehrt das du das auch schon ins angebot bzw. auf die auftragsbestätigung schreibst, das du keine mwst ausweisen darfst. Ich habe,als ich noch ein Kleingewerbe hatte immer dabei stehen: "Aufgrund eines Kleingewerbes kann keine Umsetzsteuer ausgeweisen werden." - das war dann ok fürs Finanzamt.
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Flex
Threadersteller

Dabei seit: 25.08.2004
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Verfasst Fr 21.04.2006 10:13
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ok danke, reicht es wenn cih schreibe. Firmenwebsite für Firmaxx xxxxEuro

oder muss ich meine Leistungen einzeln aufzählen, also: design xxxeuro programmierung xxeuro etc?
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Nimroy
Community Manager

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Ort: zwischen Köln und D'dorf
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 21.04.2006 10:17
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Sagen wir mal so:

Alles, worüber man streiten könnte, solltest du aufzähln. Und da man wohl eher über den Umfang der Bildbearbeitung oder den Aufbau mit oder ohne Frames streiten könnte, solltest du so genau wie möglich sein.
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Flex
Threadersteller

Dabei seit: 25.08.2004
Ort: Im schrägen e
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 21.04.2006 10:22
Titel

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ok, letzte frage:

kann ich in die Auftragsbestätigung schreiben: Firmenwebsite für Firmaxx xxxxEuro und dann erst bei der Rechnung genau die Posten aufführen, oder müßen die Posten von Auftragsbestätigung und Rechnung gleich sein?

achja und wenn ich die einzelnen Posten aufführe, muss dann hinter jedem ein einzelpreis stehen, oder kann ich auch einfach am Ende einen Endpreis nennen?


EDIT:// kann man irgendwo ne bsp rechnung sehen?


Zuletzt bearbeitet von Flex am Fr 21.04.2006 10:26, insgesamt 2-mal bearbeitet
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