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Thema: Auftragsabwicklung vom 21.03.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Auftragsabwicklung
Autor Nachricht
mensch81
Threadersteller

Dabei seit: 19.12.2009
Ort: -
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Verfasst So 21.03.2010 16:04
Titel

Auftragsabwicklung

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Hallo allerseits,
da ich in letzter Zeit zu oft übers Ohr gehauen wurde und mich nun nicht mehr alleine auf mündliche Verträge und Absprachen verlassen möchte brauch ich diesbezüglich ein wenig Hilfe.

Ich habe im Buch "Designers Contract" (von Wolfgang Maaßen) gelesen das folgender Ablauf bei Designaufträgen üblich und rechtlich sicher ist:

Mündliche Absprache und Vereinbarung über den Auftrag
Erstellen eines Kostenvoranschlages/Angebotes, welcher die mündl. Absprachen schriftlich festhält
Auftragsbestätigung, welche sich auf den Kostenvoranschlag bezieht
evt. schriftliche Auftragsänderung/Erweiterung
Abgabe
Rechung

In dem Buch scheint mir das aber alles irgendwie unvollständig. Beispielsweise sollte man in das Angebot doch auch Dinge reinschreiben wie das Auftragsänderungen schriftlich erfolgen müssen. Das man man jederzeit zurücktreten kann aber für bereits erfolgte Arbeiten dennoch bezahlt werden muss etc.

Reicht denn die Empfangsbestätigung (per Email) vom Kostenvoranschlag und von der Auftragsbestätigung rechtlich aus um auf der sicheren Seite zu sein? Auch dachte ich immer das man eher einen Vertrag machen müsste. Das ein Kostenvoranschlag/Angebot + Auftragsbestätigung ausreicht hat mich wirklich überrascht.

Habt ihr sonst vielleicht ein paar nützliche Links, ich hab mich ein wenig umgeschaut aber irgendwie nicht viel gefunden.
Vielleicht kann mir das ganze auch mal jemand praktisch aus eigener Erfahrung erklären?

Liebe Grüße und danke im vorraus


Zuletzt bearbeitet von mensch81 am So 21.03.2010 16:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 21.03.2010 17:38
Titel

Re: Auftragsabwicklung

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

mensch81 hat geschrieben:
Hallo allerseits,
da ich in letzter Zeit zu oft übers Ohr gehauen wurde und mich nun nicht mehr alleine auf mündliche Verträge und Absprachen verlassen möchte brauch ich diesbezüglich ein wenig Hilfe.

Ich habe im Buch "Designers Contract" (von Wolfgang Maaßen) gelesen das folgender Ablauf bei Designaufträgen üblich und rechtlich sicher ist:

Mündliche Absprache und Vereinbarung über den Auftrag
Erstellen eines Kostenvoranschlages/Angebotes, welcher die mündl. Absprachen schriftlich festhält
Auftragsbestätigung, welche sich auf den Kostenvoranschlag bezieht
evt. schriftliche Auftragsänderung/Erweiterung
Abgabe
Rechung

In dem Buch scheint mir das aber alles irgendwie unvollständig. Beispielsweise sollte man in das Angebot doch auch Dinge reinschreiben wie das Auftragsänderungen schriftlich erfolgen müssen. Das man man jederzeit zurücktreten kann aber für bereits erfolgte Arbeiten dennoch bezahlt werden muss etc.


ich denke mal, das Buch geht davon aus, dass sowas (wie im allgemeinen üblich) in den AGB drinsteht. das hat im Angebot selbst nichts zu suchen.

mensch81 hat geschrieben:

Reicht denn die Empfangsbestätigung (per Email) vom Kostenvoranschlag und von der Auftragsbestätigung rechtlich aus um auf der sicheren Seite zu sein? Auch dachte ich immer das man eher einen Vertrag machen müsste. Das ein Kostenvoranschlag/Angebot + Auftragsbestätigung ausreicht hat mich wirklich überrascht.


Wenn dein Angebot qualifiziert ist, sollte es die Leistungsparameter enthalten. Da dann Angebot und Annahme entsprechend BGB abgegeben wurden, ist dann auch ein Vertrag zustande gekommen. Den muss man nicht zwingend extra aufsetzen. Hier solltest du nochmal Wissenslücken auffrischen.
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