Dabei seit: 19.12.2009 Ort: - Alter: - Geschlecht: -
Verfasst So 21.03.2010 17:04 Titel
Auftragsabwicklung
Hallo allerseits,
da ich in letzter Zeit zu oft übers Ohr gehauen wurde und mich nun nicht mehr alleine auf mündliche Verträge und Absprachen verlassen möchte brauch ich diesbezüglich ein wenig Hilfe.
Ich habe im Buch "Designers Contract" (von Wolfgang Maaßen) gelesen das folgender Ablauf bei Designaufträgen üblich und rechtlich sicher ist:
Mündliche Absprache und Vereinbarung über den Auftrag
Erstellen eines Kostenvoranschlages/Angebotes, welcher die mündl. Absprachen schriftlich festhält
Auftragsbestätigung, welche sich auf den Kostenvoranschlag bezieht
evt. schriftliche Auftragsänderung/Erweiterung
Abgabe
Rechung
In dem Buch scheint mir das aber alles irgendwie unvollständig. Beispielsweise sollte man in das Angebot doch auch Dinge reinschreiben wie das Auftragsänderungen schriftlich erfolgen müssen. Das man man jederzeit zurücktreten kann aber für bereits erfolgte Arbeiten dennoch bezahlt werden muss etc.
Reicht denn die Empfangsbestätigung (per Email) vom Kostenvoranschlag und von der Auftragsbestätigung rechtlich aus um auf der sicheren Seite zu sein? Auch dachte ich immer das man eher einen Vertrag machen müsste. Das ein Kostenvoranschlag/Angebot + Auftragsbestätigung ausreicht hat mich wirklich überrascht.
Habt ihr sonst vielleicht ein paar nützliche Links, ich hab mich ein wenig umgeschaut aber irgendwie nicht viel gefunden.
Vielleicht kann mir das ganze auch mal jemand praktisch aus eigener Erfahrung erklären?
Liebe Grüße und danke im vorraus
Zuletzt bearbeitet von mensch81 am So 21.03.2010 17:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
Dabei seit: 26.05.2004 Ort: zwischen Köln und D'dorf Alter: 34 Geschlecht:
Verfasst So 21.03.2010 18:38 Titel
Re: Auftragsabwicklung
mensch81 hat geschrieben:
Hallo allerseits,
da ich in letzter Zeit zu oft übers Ohr gehauen wurde und mich nun nicht mehr alleine auf mündliche Verträge und Absprachen verlassen möchte brauch ich diesbezüglich ein wenig Hilfe.
Ich habe im Buch "Designers Contract" (von Wolfgang Maaßen) gelesen das folgender Ablauf bei Designaufträgen üblich und rechtlich sicher ist:
Mündliche Absprache und Vereinbarung über den Auftrag
Erstellen eines Kostenvoranschlages/Angebotes, welcher die mündl. Absprachen schriftlich festhält
Auftragsbestätigung, welche sich auf den Kostenvoranschlag bezieht
evt. schriftliche Auftragsänderung/Erweiterung
Abgabe
Rechung
In dem Buch scheint mir das aber alles irgendwie unvollständig. Beispielsweise sollte man in das Angebot doch auch Dinge reinschreiben wie das Auftragsänderungen schriftlich erfolgen müssen. Das man man jederzeit zurücktreten kann aber für bereits erfolgte Arbeiten dennoch bezahlt werden muss etc.
ich denke mal, das Buch geht davon aus, dass sowas (wie im allgemeinen üblich) in den AGB drinsteht. das hat im Angebot selbst nichts zu suchen.
mensch81 hat geschrieben:
Reicht denn die Empfangsbestätigung (per Email) vom Kostenvoranschlag und von der Auftragsbestätigung rechtlich aus um auf der sicheren Seite zu sein? Auch dachte ich immer das man eher einen Vertrag machen müsste. Das ein Kostenvoranschlag/Angebot + Auftragsbestätigung ausreicht hat mich wirklich überrascht.
Wenn dein Angebot qualifiziert ist, sollte es die Leistungsparameter enthalten. Da dann Angebot und Annahme entsprechend BGB abgegeben wurden, ist dann auch ein Vertrag zustande gekommen. Den muss man nicht zwingend extra aufsetzen. Hier solltest du nochmal Wissenslücken auffrischen.
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.