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Thema: Auftrag zurückziehen möglich? vom 26.09.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Auftrag zurückziehen möglich?
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
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Verfasst Di 26.09.2006 14:27
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Ein Vertrag hat nichts mit Bürokratie zu tun. Das hat was mit Sicherheit für beide Parteien zu tun. Ich weiß was ich bezahlt bekomme, der Beaufragende weiß, was er alles erwarten darf.

Bürokratie wäre, wenn ich mir jede kleine Abweichung vom Auftrag per Formblatt oder noch besser Zusatzvertrag bestätigen lasse. Wenn das nicht einen gewissen Wert übersteigt, dann reicht da ne formlose Mail.

Oft ist das ja noch nicht mal böse Absicht des gegenübers, sondern Unwisenheit über Vertragsgestaltung. Woher soll ein Unbedarfter über so Sachen wie Nutzungsrecht etc. Bescheid wissen. Gerade deshalb beauftragt er ja einen Profi damit. Und wenn er nicht alles nimmt, und einen günstigeren Anbieter findet, dann ist er es halt aus seiner Geschäftswelt gewohnt, dass er auch nicht alles bezahlen muss.
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Benutzer 27313
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Ort: -

Verfasst Di 26.09.2006 15:21
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Die Sache ist denke ich relativ klar. Der Auftrag ist in eindeutiger Weise mündlich vom Auftraggeber vergeben worden und vom Auftragnehmer bestätigt worden. Spätestens bei Kenntnisnahme der Auftragsbestätigung hätte der Auftraggeber ablehnen können.

Das ist ersteinmal die Vertragsgrundlage. Danach geht es zur Vertragserfüllung: Die vereinbarte Leistung ist pünktlich erbracht, abgeliefert und nicht beanstandet worden. Weder ist die Vertragsgrundlage entfallen, noch gibt es Gründe für eine Zahlungsminderung wegen Nichterfüllung der Leistungspflichten.

Damit hat der Auftragnehmer seine Pflichten erfüllt. Nun hat der Auftraggeber zur Vertragserfüllung noch die vereinbarte oder in Rechnung gestellte Summe zu bezahlen. Geschieht dies nicht, ist der Auftraggeber ist seiner Pflicht nicht nachgekommen.

Was dein Auftraggeber mit dem Kram macht, ob er irgendwelche anderen Graphiker beauftragt, was auch immer: es ist nicht deine Baustelle.

Ein vernünftiges Vorgehen wäre zunächst eine Zahlungsaufforderung, danach eine Zahlungserrinnerung bzw. Mahnung mit Fristsetzung. Danach greift das gerichtliche Mahnverfahren.
 
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 26.09.2006 15:43
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bauchbieber hat geschrieben:

Das ist ersteinmal die Vertragsgrundlage. Danach geht es zur Vertragserfüllung: Die vereinbarte Leistung ist pünktlich erbracht, abgeliefert und nicht beanstandet worden. Weder ist die Vertragsgrundlage entfallen, noch gibt es Gründe für eine Zahlungsminderung wegen Nichterfüllung der Leistungspflichten.

Damit hat der Auftragnehmer seine Pflichten erfüllt.


Lies bitte noch mal was der Fragende gepostet hat. Hast Du glaube ich irgendwie nur ueberflogen.
Weil das stimmt so als solches nicht.
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Benutzer 27313
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Ort: -

Verfasst Di 26.09.2006 17:40
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Ups, hast recht, habe nicht ganz aufmerksam gelesen. Ist also nur ein Teil des Verpflichtungsgeschäfts eingelöst worden? Was ist bisher denn jetzt erstellt, ausgeliefert oder bezahlt worden?
 
Opus

Dabei seit: 21.08.2006
Ort: 784xx und 104xx
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 26.09.2006 18:20
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Kentucky29 hat geschrieben:

Und was zudem noch existiert ist das Logo, was auf seinen Scheiben klebt und seine
Speisekarten verziert. Wenn jemand die Ware annimmt, hat er doch auch den Auftrag
erteilt, oder?


mach Fotos davon in Beisein eines Zeugen. Deine Arbeit wird also schon benützt, somit ist ein rückzug vom Vertrag in diesem Punkt nicht mehr möglich. Und sowie der billig-designer auch nur annähernd dein Logo nachbaut, verklagst du beide!
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c_writer
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Ort: -

Verfasst Di 26.09.2006 18:31
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Opus hat geschrieben:
Und sowie der billig-designer auch nur annähernd dein Logo nachbaut, verklagst du beide!


Suche -> "Schöpfungshöhe" und "Logo".

c_writer
 
grafix

Dabei seit: 31.07.2006
Ort: Weserbergland
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Verfasst Mi 27.09.2006 01:06
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* Ja, ja, ja... * Natürlich haben die sogenannten Handschlagverträge in diesem Bereich die gleiche Gültigkeit wie ein schriftlicher Vertrag. Hier gilt die sogenannte Formfreiheit von Verträgen.
Problematisch ist einzig und allein die Beweisführung im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Und dass es konkludentes Verhalten nur unter Kaufleuten gibt, ist nicht wahr. Konkludentes Verhalten (die eine Partei fordert etwas, die andere verhält sich entsprechend) als wirksame Form des Vertragsabschlusses und der Vertragsänderung kann es überall dort geben, wo keine Schriftform vorgeschrieben ist.
In dem geschilderten Fall schätze ich die Chancen der Durchsetzung sogar als durchweg gut ein. Schließlich gibt es ein Angebot (die Kenntnisnahme wurde per Mail bestätigt). Dass es zu einem mündlichen Vertragsabschluss gekommen ist, kann kaum bezweifelt werden, da erstens die Arbeit begonnen wurde und auch abgenommen wurde und zweitens der Kunde ja gerade versucht, von diesem Vertrag zurückzutreten.
Allerdings sehe ich es auch als problematisch an, alles durchzusetzen, da noch nicht alle Leistungen deinerseits erbracht wurden und der Kunde noch nicht in Zahlungsverzug ist, da die vereinbarte Zahlungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Will heißen: erbringst du jetzt alle Leistungen (was der Kunde ausdrücklich ablehnt), wird das Terrain unsicherer. Aber für die Leistungen, die du zweifelsfrei erbracht hast, und die der Kunde zweifelsfrei angenommen hat, muss natürlich der Preis gezahlt werden. Der Streit wird darum gehen, wieviel vom Paketpreis fällig wird. Insofern solltest du dir den Rest der Arbeit sparen und einen sinnvollen außergerichtlichen Vergleich anstreben.
Natürlich wäre es wünschenswert, Vertragsinhalte immer schriftlich zu fixieren, aber es gibt viele Lebensbereiche, in denen das völlig unüblich ist. Und es ist keineswegs so, dass es dort immer nur um kleine Summen geht oder dass dort nur unprofessionell gearbeitet wird.
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Esteffan

Dabei seit: 05.01.2006
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Verfasst Mi 27.09.2006 02:02
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Kentucky29 hat geschrieben:
Ich werte das Wort meines Gegenübers immer noch so, wie ich meins gebe.
Wenn ich etwas zusage ist es Ehrensache, das auch zu halten. Und so
ist eigentlich auch meine Geschäftsphilosophie...Bürokratie klein zu halten
muss nicht immer Unprofessionalität bedeuten. Auch wenn das ein oder
andere schwarze Schaf immer mal wieder Missmutig stimmt.

Ich kann Dir sehr gut nachempfinden, da ich mich ebenfalls in einer ähnlichen Lage befunden habe.
Ich kann Dir nur raten, von Deiner grundlegenden Philosophie nicht abzuweichen, nur weil es einige schwarze Schafe gibt.
Derer gibts im Verhältnis immer noch wenige.
Und vielleicht ist Dein Auftraggeber auch kein "übler Schurke" und weiss noch gar nicht, dass er von dem Dritten total enttäuscht werden wir, weil die Arbeit die er dann erhält unter Deiner Qualität ist. Vielleicht kennen sie sich auch nur aus einem Teehaus oder weiss der Himmel.
Hast Du denn schon mit ihm darüber in Ruhe gesprochen?
Überzeuge ihn von Deiner Kompetenz - wenn dies nicht funktioniert, heisst es noch lange nicht, dass Du Dir keine Mühe gegeben hast.
Dann solltest Du vielleicht an Deiner Herengehensweise einiges ändern, um an Deine Ziele zu gelangen, ohne großartig Deine Ideale über Bord zu werfen.

*zwinker*
Esteffan
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