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Kentucky29
Threadersteller
Dabei seit: 29.08.2003
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Verfasst Di 26.09.2006 12:06
Titel Auftrag zurückziehen möglich? |
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Hallo Leute,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe für das Café eines Kunden ein komplettes CD erstellt.
Zu dem angebotenen "Start-up"-Paket zum Preis von xxx,- Euro
gehört die Logogestaltung, die exklusiven Nutzungsrechte des Logos und
die Erstellung von Speisekarte, Visitenkarten, Briefpapier und Stempel.
Der Hauptschwerpunkt meiner Preisgestaltung dreht sich um den Logoentwurf
und die damit verbundenen Nutzungsrechte. Die Drucksachen sehe ich mehr
als Abfallprodukte an.
Da sich mein Kunde durch die Eröffnung des Cafés etwas in finanziellen
Schwierigkeiten befand, haben wir ein Zahlungsziel von Ende des Jahres
vereinbart. Auf diesen Zeitpunkt haben wir auch die endgültige Erstellung
der Drucksachen (Visitenkarten, Briefpapier und Stempel) datiert.
Das Logo wurde von mir bereits entworfen und umgesetzt und findet Verwendung
auf der Aussenwerbung und auf den Speisekarten (auch von mir).
Jetzt hatte er offensichtlich Besuch von einem Low-Cost-Grafiker und ist auf
die Idee gekommen, dass er, wenn er mir mein Logo zurück gibt und es somit
auch nicht mehr benutzt, natürlich keine Nutzungsrechte zahlen muss und er somit
90% des Auftrags nicht zahlen will. (Das erstellte Logo soll offensichtlich in modifizierter
Form eingesetzt werden -> sagen die Buschtrommeln). Und da die Drucksachen aus
oben genannten Gründen noch nicht beim Drucker sind, meint er, die restlichen 10%
auch nicht zahlen zu müssen.
Kann mir jemand sagen, wie sich das aus rechtlicher Sicht verhält? Er hat schließlich
das Logo samt Nutzungsrechte und Drucksachen bestellt. Den Auftrag habe ich umgesetzt
und das Zahlungsziel nur aus Gutmütigkeit zum Jahresende verschoben. Es war auch alles
zu seiner vollsten Zufriedenheit. Nur jetzt meint er, auf die Low-Kost-Schiene schwenken zu
müssen und den mir erteilten Auftrag aus oben genannten Gründen als nichtig anzusehen.
Ich habe doch schließlich meinen Auftrag erfüllt und kann nichts dafür, dass er die Sachen
nicht mehr verwenden will. Wenn ich bei ihm im Restaurant ein Essen bestelle, muss ich es
auch bezahlen, egal ob ich es esse oder nicht.
Ich könnte
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Di 26.09.2006 12:16
Titel
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Die Standardfragen vorweg:
1. Was existiert schriftlich über die Vertragsgestaltung?
2. Was existiert schriftlic über die Auftragserteilung?
Wenn ein Auftrag erteilt wurde, dann ist der erst mal abzuzahlen. Aber ich würde damit zu nem Anwalt marscheiren. Vorher noch mal schriftlich (!) eine Frist setzen und die Sachlage erläutern und schon mal daraufhinweisen, dass du dir weitere rechtliche Schritte vorbehältst, wenn man sich nicht einigen kann.
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Kentucky29
Threadersteller
Dabei seit: 29.08.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Di 26.09.2006 12:25
Titel
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also...zu den Standardfragen:
es gab ein müdliches Angebot via Telefon. Dieses Telefonat über Auftragsumfang,
Leistungen, Zahlungsziel etc. habe ich anschließend nochmals schriftlich zusammen-
gefasst und ihm per e-mail zugeschickt. Den Erhalt dieser E-mail hat er mir auch
mit einem freundlichen "Danke für die Mail" schriftlich bestätigt und das ohne irgendwas
des Mailinhaltes zu monieren. Somit habe ich es als akzeptiert angesehen.
Und was zudem noch existiert ist das Logo, was auf seinen Scheiben klebt und seine
Speisekarten verziert. Wenn jemand die Ware annimmt, hat er doch auch den Auftrag
erteilt, oder?
Bringe ich mein Auto in die Werkstatt und sage: mach mal...dann kann ich auch nicht
bei Rechnungserhalt sagen, inzwischen brauche ich das Auto gar nicht mehr, bitte alles
wieder ausbauen und wir vergessen die ganze Sache...oder???????????
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Di 26.09.2006 12:29
Titel
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Oh Oh, das klingt nach nem Vergleich. Nein, nicht klingen - das tönt lautstark nach nem Vergleich.
Den die Auftragserteilung ist nur konkludent erteilt worden, wenn überhaupt. Und das Schweigen gleich Zustimmung gilt nur unter Kaufleuten lt. §1 HGB
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Kentucky29
Threadersteller
Dabei seit: 29.08.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Di 26.09.2006 12:41
Titel
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Es ist immer wieder erschreckend, wieviel in Deutschland ein Handschlag noch wert ist...
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 26.09.2006 13:06
Titel
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Kentucky29 hat geschrieben: | Es ist immer wieder erschreckend, wieviel in Deutschland ein Handschlag noch wert ist... |
Ein "Handschlag" per Telefon?
Es ist immer wieder erschreckend, wie unprofessionell und fahrlässig 'Profis' mit der rechtlichen Seite ihrer Arbeit umgehen. Nur gestalten reicht eben nicht. Wer auf dem Markt bestehen will, muss auch betriebswirtschaftlich denken und sich um ordentliche Verträge kümmern.
c_writer
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depot.hdm
Dabei seit: 12.04.2003
Ort: Siegburg
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 26.09.2006 13:11
Titel
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Kentucky29 hat geschrieben: | Es ist immer wieder erschreckend, wieviel in Deutschland ein Handschlag noch wert ist... |
Es ist immer wieder erschreckend, wieviele Leute solche Sachen mündlich machen
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Kentucky29
Threadersteller
Dabei seit: 29.08.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Di 26.09.2006 13:25
Titel
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Wahrscheinlich habt ihr Recht...
Ich werte das Wort meines Gegenübers immer noch so, wie ich meins gebe.
Wenn ich etwas zusage ist es Ehrensache, das auch zu halten. Und so
ist eigentlich auch meine Geschäftsphilosophie...Bürokratie klein zu halten
muss nicht immer Unprofessionalität bedeuten. Auch wenn das ein oder
andere schwarze Schaf immer mal wieder Missmutig stimmt.
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