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Thema: Auftrag für Privatperson wird zum Großprojekt - was tun? vom 14.01.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Auftrag für Privatperson wird zum Großprojekt - was tun?
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erz
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Verfasst Mi 14.01.2009 14:32
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Auftrag für Privatperson wird zum Großprojekt - was tun?

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Hallo, ich habe mich nach interessierter Lektüre dieses Forums angemeldet, um den folgenden Sachverhalt von erfahrenen Hasen bewerten zu lassen:

Wie verkauft eine Privatperson das Konzept zu einem Magazin?


Ich bin Student ohne angemeldetes Gewerbe, aber passionierter Amateurdesigner. Ein Freund von mir wurde von einem Verband (oder Verein, dessen Mitglied er ist) informell gefragt, ob er (angehender Journalist) redaktionelle Beiträge eines Magazins des Verbandes übernehmen könnte. Dabei wurde er ziemlich überfahren, aus einer Anfrage nach Artikeln und redaktioneller Betreuung wurde nämlich kurzerhand der komplette Relaunch des Magazins, inklusive Layout, wobei ich ihm mit der konzeptionellen Umsetzung geholfen habe. Er versprach sich von der Umsetzung so eines Projekts wertvolle Erfahrung und etwas Vorzeigbares in seinem Lebenslauf. Allerdings stellte sich auch erst nach seiner Zusage zur Mitarbeit heraus, was der Verband wirklich verlangte - den Entwurf und die Umsetzung eines professionellen Magazins, das bereits für Werbekunden einer Rechteverwertungsgesellschaft angekündigt war und für das Anzeigen gebucht wurden.

Ich zahle gerne Lehrgeld und mir ist klar, dass meine erste Konzeption eines Magazins womöglich nur eine interessante Erfahrung war - aber ich werde die Rechte an meinem mühsam erarbeiteten Konzept nicht gratis einer Rechteverwertungsgesellschaft zur Verfügung stellen, die einen 5stelligen Umsatz mit fast 100% Reingewinn durch dieses Magazin erzielt. Wenn ich also klar mache, dass es entweder nur die ursprünglich vereinbarten Beiträge als zusammengeschustertes .doc gibt (ehrenamtlich für den Verein) oder das Konzept inklusive redaktioneller Betreuung für die ersten 5 Ausgaben gegen Bezahlung - wie können wir das Magzin verkaufen?


Da wir noch nicht einmal wissen, wer genau unser Verhandlungspartner sein wird (dank der wundersamen Verquickung von Funktionären und Rechteverschacherern) und der Launch extrem unprofessionell abgewickelt wird (mal abgesehen davon, dass er zwei Studenten agetragen wurde) würden wir natürlich ein paar Ratschläge zur rechtlichen Situation, aber auch zur Strategie eines Verkaufsgespräches sehr begrüßen. Was können wir verlangen, wie können wir es verlangen?

Alles, was wir von dem unsäglichen Vorgängerprodukt (welcher Kunde gibt sich eigentlich bei einer 4stelligen Summe für Werbung mit einem Logoabdruck in einem WordArt-Verbrechen zufrieden??) wissen, ist dass der Herausgeber des alten Magazins die Rechteverwertungsgesellschaft war, die vermutlich auch die Rechte an den Fotos hält, die wir für das Magazin verwenden würden und von den Fotografen auf dem zu begleitenden Event erhalten werden. Da wir anscheinend die meiste Professionalität in dieser Konstellation an den Tag legen, gibt es alternativ zu unserer Ausbeutung auch keinen Plan B.


Mit bestem Dank im Voraus - Ratschlag tut wirklich not!
erz
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Smooth-Graphics

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Verfasst Mi 14.01.2009 14:41
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Um es zu verkaufen müsst ihr ein Gewerbe anmelden oder euch als Freiberufler anmelden. Dazu mehr hier:
http://www.mediengestalter.info/forum/45/faq-der-weg-in-die-selbstaendigkeit-45370-1.html


Zum Vertrag... wurde überhaupt schriftlich festgehalten, was du liefern musst, bzw. was verlangt wird?

Das Konzept für ein Magazin inkl. Pflege der 5 Ausgaben kann theoretisch bis zu mehreren vier/fünfstelligen Summen verkauft werden. Je nach Größe des Magazins und der vorraussichtl. Kundenanzahl. Stichwort: Nutzungsvergütung.

Für alles andere müsste man einfach genauere Angaben brauchen, siehe oben.
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Benutzer 62312
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Verfasst Mi 14.01.2009 14:56
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die frage ist jetzt was genau willst du verkaufen? ein konzept, die umsetztung...
dafür ist nicht zwingend ein gewerbe nötig.

nur mal kurz noch gefragt, um die lage zu ckecken:

1. hast du bereits mit der arbeit angefangen?
2. wurde irgendwas schriftlich festgehalten?
3. was wurde dir angeboten?


grundsätzlich spielt es für dich keine rolle was der gewinn des auftragsgeber ist. 100% reingewinn bei einem magazin stell ich mir unwarscheinlich vor. aber das ist neben sache.


Zuletzt bearbeitet von am Mi 14.01.2009 14:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
erz
Threadersteller

Dabei seit: 14.01.2009
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Verfasst Mi 14.01.2009 15:15
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Dass wir uns anmelden müssen, habe ich schon befürchtet, ich hatte gehofft es gäbe eine elegante Möglichkeit einfach einen Stundensatz für die geleistete Arbeit zu erheben und den auszuhandeln. Es bleibt natürlich das Problem, dass wir dann die Rechte gar nicht verkaufen könnten, trotzdem wir die Urheber sind.

Noch gibt es ja keinen Vertrag - deswegen ist die geleistete Arbeit ja womöglich Lehrgeld (aber das wäre auch OK, hat Spaß gemacht und war lehrreich, wenn auch stressig). Wir wissen nur, dass ein Magazin gewünscht wird, in dem Sponsorenwerbung geschaltet wird und für das wir ein paar redaktionelle Rahmenbedingungen für den Inhalt und Aufbau bekommen haben.

Die Konstellation ist halt sehr, sehr unglücklich (und womöglich Gang und Gäbe im Verbandswesen):
Es steht ein prominenter Event an. Dessen Ausrichtung ist profitabel aber aufwändig und sie wird vom Verband an eine Gesellschaft abgegeben, warum genau weiß ich nicht. Der Verband hält seine Mitglieder zum Selbsterhalt ständig zur ehrenamtlichen Mitarbeit an - die übernehmen auch prompt Aufgaben bei der Organisation des Events, was dem Ausrichter natürlich sehr recht sein kann. Wenn der Verband es hinbekommt, dass ein Eventmagazin produziert wird, in dem Werbung für die Sponsoren geschaltet wird, freut das den Veranstalter - er ist (oder war in der Vergangenheit) Herausgeber des Magazins und somit vermutlich wohl auch Nutznießer der Werbeeinnahmen. Der Verband fragt bei seinen Mitgliedern, ob nicht jemand auch in diesem Jahr Beiträge für das Magazin schreiben soll. Er findet Mitglieder mit einigem Fachwissen, die er bittet, doch mal ein Konzept zu pitchen (ich weiß, no Spec - aber wir haben ja auch bis jetzt nichts abgegeben, nur zu Hause getüftelt an einem Entwurf), erst im Verlaufe der Konzeption tritt der Umfang (wir mussten den nötigen Infos noch hinterherrennen) des Projekts heraus.

Anders als ein Fan, der womöglich noch froh ist, wenn er mit einem Presseausweis für den Event abgespeist wird und schlechte Arbeit abliefert (von der mir unverständlich ist, dass sie von den Sponsorpartnern hingenommen wurde), liefern wir hochwertige Arbeit und wollen wenigstens dafür entschädigt werden, auch wenn uns klar ist, dass bei dem Chaos von Verantwortung und Budgetierung wir nicht annähernd den Preis verlangen können, den eine professionelle Betreuung wert ist. Alles andere wäre Ausbeutung, die ich nicht hinnehmen werde - sonst mache ich mir doch meinen eigenen Markt kaputt, wenn ich jetzt, als Student, gratis arbeite (aber es macht sich ja gut im Lebenslauf...)

Wir sind also unverhofft in eine etwas unangenehme Situation geraten (schließlich sind auch wir mit dem Verband verquickt) und wollten sehen, was man als Privatperson tun kann, um dieses Dilemma zu lösen. Dazu müssen wir natürlich wissen, was man überhaupt konkret veräußert, wenn man ein Magazin pitcht. Und wie wir das als Privatpersonen tun können.

Ich hoffe, ich konnte die Situation ausreichend genau skizzieren. Ich beantworte natürlich gerne Nachfragen. Ansonsten dient das Szenario vielleicht zum Staunen des ein oder anderen - oder zum Entschluss, Funktionär, statt Designer zu werden. AAL als Lebensprinzip.


---- edit ----
Nachtrag wieder rauseditiert und unten als Eintrag angehängt, der Lesbarkeit wegen


Zuletzt bearbeitet von erz am Mi 14.01.2009 15:56, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
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Verfasst Mi 14.01.2009 15:51
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erz hat geschrieben:

Dass wir uns anmelden müssen, habe ich schon befürchtet, ich hatte gehofft es gäbe eine elegante Möglichkeit einfach einen Stundensatz für die geleistete Arbeit zu erheben und den auszuhandeln. Es bleibt natürlich das Problem, dass wir dann die Rechte gar nicht verkaufen könnten, trotzdem wir die Urheber sind.


wieso? da du nur grafisch und redaktionell tätig bist, kannst du doch als freier grafiker ohne schein arbeiten.
ebenso kannst du einen stundensatz abrechnen und auch ein nutzungsrecht einräumen und bezahlen lassen...

erz hat geschrieben:

Noch gibt es ja keinen Vertrag - deswegen ist die geleistete Arbeit ja womöglich Lehrgeld (aber das wäre auch OK, hat Spaß gemacht und war lehrreich, wenn auch stressig). Wir wissen nur, dass ein Magazin gewünscht wird, in dem Sponsorenwerbung geschaltet wird und für das wir ein paar redaktionelle Rahmenbedingungen für den Inhalt und Aufbau bekommen haben.


solange da nichts vorliegt würde ich nicht weiter drüber nachdenken. bis jetzt hat es nur nachteile für dich und keine vorteile. dann steht im lebenslauf nur 1 magazin... na und... also verlass dich nicht auf diese referenz.
du kannst jederzeit ein angebot machen und solltest du auch dringend tun.
 
designzicke

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Verfasst Mi 14.01.2009 15:53
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Nefliete hat geschrieben:
erz hat geschrieben:

Dass wir uns anmelden müssen, habe ich schon befürchtet, ich hatte gehofft es gäbe eine elegante Möglichkeit einfach einen Stundensatz für die geleistete Arbeit zu erheben und den auszuhandeln. Es bleibt natürlich das Problem, dass wir dann die Rechte gar nicht verkaufen könnten, trotzdem wir die Urheber sind.


wieso? da du nur grafisch und redaktionell tätig bist, kannst du doch als freier grafiker ohne schein arbeiten.
ebenso kannst du einen stundensatz abrechnen und auch ein nutzungsrecht einräumen und bezahlen lassen...


Schon klar, aber eine freiberufliche Tätigkeit muss er trotzdem beim Finanzamt anmelden...
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erz
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Verfasst Mi 14.01.2009 15:55
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Nachtrag:
1. Ja, wir haben ein Konzept erstellt. Davon wurden nur vorläufige Entwürfe als PDFs schlechter Qualität von mir verschickt. Ich hatte bis heute noch keinen Kontakt zum "Auftraggeber", habe das ganze als Gefallen für einen Kumpel getan - bis der Auftrag immer Größer wurde und ein "Rundumsorglospaket, Redaktion inklusive, 18h Vorortservice" daraus wurde. Wir dürfen mit einem gesponorten "Profidrucker" (noch keine Info zum Typ, Nachfragen ergebnislos) am jeweiligen Abend des Events selbst drucken.

2. Es wurde ein Treffen vereinbart. Dort plane ich, das Thema Vertrag überhaupt erst mal zur Sprache zu bringen. In der Vergangenheit gab es laut Aussage der früher beteiligten ehrenamtlichen Magazinredakteure keinerlei Absprachen. Im Impressum stand der Veranstalter des Events als Herausgeber und eine seltsame "copyright-Erklärung" fand sich dort.

3. Angeboten wurde (meinem Kollegen) erst "Sag mal, kannst du nicht, du bist doch Journalist". Dann wurde daraus ein "Ein neues Design wäre nett" und "Au ja, dann kannst du mit deinem Kollegen, der den tollen Mac hat, ja die Redaktion vor Ort machen"

Das mit dem "Reingewinn" war mir Aufgestoßen, als wir erfuhren, dass es nicht Arbeit für einen e.V. (qua Gesetz nicht profitorientiert, für die Nichtvereinsmeier) ist, die wir da machen, sondern für eine GmbH - wenn deren Arbeit von Ehrenämtlern erledigt wird und der Druck gesponsort wird, bleibt da nicht viel an Kosten - die mit Werbung Geld verdient.


und noch ein Nachtrag:
Gerade hat mein Kollege auch erfreuliche Nachrichten überbracht. Es hat sich anscheinend auf seine Nachfragen hin ein Verantwortlicher gefunden, der für den Rechteverwerter daran interessiert ist, in die Zukunft zu investieren und ein Konzept zu kaufen, dass einen professionellen Rahmen für die Werbepartner bietet. Da bin ich jetzt mal gespannt, wie sich die Sache weiter entwickelt und halte euch bei Interesse auf dem Laufenden. Ich habe ja sicher noch viele weitere Fragen.

Was meint ihr, wie soll ich in das Gespräch mit dem Verantwortlichen (nun da er endlich gefunden ist) gehen? Was muss ich berücksichtigen?
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Benutzer 62312
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Verfasst Mi 14.01.2009 15:58
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designzicke hat geschrieben:
Nefliete hat geschrieben:
erz hat geschrieben:

Dass wir uns anmelden müssen, habe ich schon befürchtet, ich hatte gehofft es gäbe eine elegante Möglichkeit einfach einen Stundensatz für die geleistete Arbeit zu erheben und den auszuhandeln. Es bleibt natürlich das Problem, dass wir dann die Rechte gar nicht verkaufen könnten, trotzdem wir die Urheber sind.


wieso? da du nur grafisch und redaktionell tätig bist, kannst du doch als freier grafiker ohne schein arbeiten.
ebenso kannst du einen stundensatz abrechnen und auch ein nutzungsrecht einräumen und bezahlen lassen...


Schon klar, aber eine freiberufliche Tätigkeit muss er trotzdem beim Finanzamt anmelden...



mit anmelden habe ich das gewerbeamt vermutet und nich das finanzamt. das hatte ich jetzt mal frech vorausgesetzt.
leben ohne steuerkarte ist mir schon fremd geworden...
 
 
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