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Thema: Arbeitsproben ehemaliger Arbeitgeber vom 21.05.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Arbeitsproben ehemaliger Arbeitgeber
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Pelviscilla
Threadersteller

Dabei seit: 21.05.2007
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 21.05.2007 00:52
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Arbeitsproben ehemaliger Arbeitgeber

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Hallo ihr Lieben!

Ich hoffe, mir kann jemand helfen...

Habe mich nach meiner Ausbildung nur mit Praktika durchgeschlagen und habe jetzt die Chance auf meinen Traum-Job bei einem Verlag.
Bisher wollte noch nie jemand Arbeitsproben sehen und deshalb sitze ich nun an meiner ersten Mappe.
Da die Sachen, die ich während meiner Praktika gestaltet habe, damals nicht aus der Firma genommen werden durften, habe ich die Arbeitsproben nun ca. 2 Jahre später bei meinen damaligen Arbeitgebern angefordert. Allerdings weigert man sich in der einen Firma, mir etwas zur Verfügung zu stellen, obwohl die Arbeiten längst abgehakt und veröffentlicht sind. Gibt es da sowas wie ein Arbeitsrecht, dass ich die Arbeitsproben bekommen muss?

Vielen Dank schon mal, ich bin für jeden Tipp sehr dankbar!!!

EDIT: Verschoben nach Recht.


Zuletzt bearbeitet von ines am Mo 21.05.2007 00:57, insgesamt 2-mal bearbeitet
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c_writer
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Ort: -

Verfasst Mo 21.05.2007 01:07
Titel

Re: Arbeitsproben ehemaliger Arbeitgeber

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Das Problem haben wir doch gerade erst gehabt!?

http://www.mediengestalter.info/forum/41/referenzen-sollen-laut-mein-ex-chef-von-meiner-website-weg-84228-1.html

Pelviscilla hat geschrieben:

Da die Sachen, die ich während meiner Praktika gestaltet habe, damals nicht aus der Firma genommen werden durften, habe ich die Arbeitsproben nun ca. 2 Jahre später bei meinen damaligen Arbeitgebern angefordert. Allerdings weigert man sich in der einen Firma, mir etwas zur Verfügung zu stellen, obwohl die Arbeiten längst abgehakt und veröffentlicht sind.


Ja, von demjenigen, der die Nutzungsrechte an diesen Arbeiten (gekauft) hat.

Zitat:
Gibt es da sowas wie ein Arbeitsrecht, dass ich die Arbeitsproben bekommen muss?


Nein, gibt es nicht. Wenn der damalige Arbeitgeber die Herausgabe ablehnt, hast Du keinerlei Ansprüche darauf.

c_writer
 
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SL-Design

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Verfasst Mo 21.05.2007 10:14
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Re: Arbeitsproben ehemaliger Arbeitgeber

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Pelviscilla hat geschrieben:
...obwohl die Arbeiten längst abgehakt und veröffentlicht sind.

Wenn sie veröffentlicht worden sind, versuch doch einfach die Zeitschriften, broschüren etc. woanders zu bekommen und pack sie in die Mappe. Nur im Netz darst du sie natürlich nicht veröffentlichen.
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Pelviscilla
Threadersteller

Dabei seit: 21.05.2007
Ort: Stuttgart
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 21.05.2007 11:40
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Danke für eure Hilfe!!!

Ich hab gesehen, dass sowas schon mal diskutiert wurde...
Aber ich wollte die Sachen ja nicht veröffentlichen, sondern lediglich als Arbeitsprobe vorzeigen.

Jetzt bin ich mal nen Schritt weiter Lächel
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SL-Design

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Verfasst Mo 21.05.2007 12:40
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Pelviscilla hat geschrieben:
Aber ich wollte die Sachen ja nicht veröffentlichen, sondern lediglich als Arbeitsprobe vorzeigen.

Das ist natürlich genaugenommen auch nicht erlaubt, aber wer soll das kontrollieren. Lächel


Zuletzt bearbeitet von SL-Design am Mo 21.05.2007 12:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
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