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Thema: Arbeitgeber Insolvent - wir zuhause - er ruft Freelancer vom 15.03.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Arbeitgeber Insolvent - wir zuhause - er ruft Freelancer
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Norin Rad
Threadersteller

Dabei seit: 30.04.2008
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 15.03.2009 17:04
Titel

Arbeitgeber Insolvent - wir zuhause - er ruft Freelancer

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Hi, dies ist mein erstes Posting und dann gleich mit nem unangenehmen Thema:

Ich bin langjährig (ca. 8 Jahre) festangestellt als Grafiker in einer Werbeagentur.

Mein Arbeitgeber ist Insolvent (Antrag ist zumindest gestellt) und wir Grafiker „sitzen zuhause“ in Kurzarbeit.

Alle anderen Angestellten außerhalb der Produktion sind täglich im Betrieb.

Nun hab ich von 2 Leuten, einem ehemaligen Kollegen und einer bekannten Freelancerin meines Kollegen, gehört daß der Arbeitgeber die beiden wegen Aufträgen angerufen hat – es handele sich um XX Stunden, den Auftrag xyz usw. – das alles während er uns zuhause rumsitzen läßt.

Jetzt meine Frage: Darf er das, wenn er doch Mitarbeiter hat die die Aufgaben erledigen könnten? Kann ich da irgendwie einwirken?

Zur Info:
Er hat seit einiger Zeit versucht irgendwie Online Fuss zu fassen mit dubiosen Aktionen, was ihm aber immer wieder misslingt.
Auch haben wir den Eindruck daß er uns aus Kostengründen „loswerden“ will und dann nur noch auf Freelancer zugreifen möchte – da er für eine Vielzahl der Sachen nur bedingt Grafische Arbeiten benötigt. Unsere aktuellen Kunden „taugen“ ihm anscheinend nicht mehr und er würde am liebsten andere Dinge machen wie vorher schon genannt – dies hat er auch schon des öfteren laut ausgesprochen.

Außerdem hat er laut des oben genannten ehemaligen Kollegen (er weiß nichts genaueres) angeblich schon ein neues Büro (evtl. Firma auf anderen Namen) irgendwo von dem wahrschl. weder wir noch die Insolvenzverwaltung wissen.

Ich wäre dankbar wenn jemand einen Rat wüsste, da ich mittlerweile sehr frustriert bin wegen der Situation.

[edit by Nimroy]
Verschoben


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am So 15.03.2009 17:33, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 15.03.2009 17:33
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Sein Verhalten dürfte nicht zulässig sein.

Zitat:
§ 19 KSchG
Zulässigkeit von Kurzarbeit

(1) Ist der Arbeitgeber nicht in der Lage, die Arbeitnehmer bis zu dem in § 18 Abs. 1 und 2 bezeichneten Zeitpunkt voll zu beschäftigen, so kann die Bundesagentur für Arbeit zulassen, dass der Arbeitgeber für die Zwischenzeit Kurzarbeit einführt.


Wenn der Arbeitgeber die Aufträge anderweitig vergibt, dann hat er also auch genug Arbeit und braucht keine Kurzarbeit anzuordnen.

Bei allem anderen solltest du um ein vertrauliches Gespräch mit dem Insolvenzverwalter bitten.
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Norin Rad
Threadersteller

Dabei seit: 30.04.2008
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 15.03.2009 18:29
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Nimroy hat geschrieben:
Sein Verhalten dürfte nicht zulässig sein.

Zitat:
§ 19 KSchG
Zulässigkeit von Kurzarbeit

(1) Ist der Arbeitgeber nicht in der Lage, die Arbeitnehmer bis zu dem in § 18 Abs. 1 und 2 bezeichneten Zeitpunkt voll zu beschäftigen, so kann die Bundesagentur für Arbeit zulassen, dass der Arbeitgeber für die Zwischenzeit Kurzarbeit einführt.


Wenn der Arbeitgeber die Aufträge anderweitig vergibt, dann hat er also auch genug Arbeit und braucht keine Kurzarbeit anzuordnen.

Bei allem anderen solltest du um ein vertrauliches Gespräch mit dem Insolvenzverwalter bitten.


Vielen Dank für die schnelle Antwort!

PS: Danke fürs verschieben
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