mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 25.04.2024 02:21 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Anspruch auf Bezahlung für Konzeptentwurf? vom 02.01.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Anspruch auf Bezahlung für Konzeptentwurf?
Seite: 1, 2  Weiter
Autor Nachricht
Sidschei
Threadersteller

Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 02.01.2007 23:14
Titel

Anspruch auf Bezahlung für Konzeptentwurf?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Bischen seltsam ist das ja schon:

Ich bin heute von einem ziemlich bekannten Unternehmen angeschrieben worden. Ausführliches Anschreiben, mehrseitiges Briefing, mehrere ppt's. Enden tut das ganze mit "Bitte entwickeln Sie einen Konzeptentwurf und reichen uns diesen bis Ende Februar ein" (Zitat!).

Der Mailverteiler (das ganze ist über bcc gelaufen) läßt erahnen, dass mehrere Agenturen angeschrieben worden sind, es sich also um einen Pitch handelt. Offiziell ist aber in dem Schreiben von einem Pitch nicht die Rede.

Nun wäre die Sache auf der einen Seite sehr verlockend. Auf der anderen Seite ist aber auch einiges an Arbeit notwendig. In dem Umfang für umme zu pitchen hielte ich für völlig neben der Spur. Auf der anderen Seite will ich aber nicht schon vorher nach Kohle fragen, sonst heißt es nachher: Hoecker- sie sind raus!

Und jetzt die Frage: Unter Kaufleuten gilt ja Stillschweigen als Annahme und da hier von einem Pitch keine Rede ist, liegt mir hier eigentlich ein waschechter Auftrag zur Entwicklung eines Konzeptentwurfs vor, den ich durch einfaches Schweigen und umsetzen annehmen kann. Das bedeutet, dass ein Vertrag zustande gekomen ist. Auch der Auftraggeber darf wohl davon ausgehen, dass eine Werbeagentur sowas nicht für lau macht und entsprechend in Rechnung stellt.

Wie schätzt ihr die Chancen ein Kohle zu sehen, falls der Auftraggeber hinterher den Konzeptentwurf nicht umsetzt? Hat da schonmal jemand Erfahrungen mit gemacht?


Zuletzt bearbeitet von Sidschei am Di 02.01.2007 23:27, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 03.01.2007 01:27
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hi,

erst einmal herrzlichen Glückwunsch zur eventuell erhaltenen Chance!

Da ich deinen Status nicht kenne (Freelancer, Agentur, Neu in der Branche, etabliert...) kann ich dir da keinen 100%tigen Tipp geben. Allerdings ist es ja doch ganz einfach. Du rufst da an und erkundigst dich – anrufen keine eMail. Sind die nicht bereit dir eine Auskunft zu geben vergiss die Sache.
… also so würde ich das machen da ich aber ich vertrete auch noch den konservativen Standpunkt das keine Arbeit ohne Bezahlung gemacht wird.

ZIM
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
Diesel
Gesperrt

Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 03.01.2007 01:53
Titel

Re: Anspruch auf Bezahlung für Konzeptentwurf?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Sidschei hat geschrieben:
Ich bin heute von einem ziemlich bekannten Unternehmen angeschrieben worden. Ausführliches Anschreiben, mehrseitiges Briefing, mehrere ppt's. Enden tut das ganze mit "Bitte entwickeln Sie einen Konzeptentwurf und reichen uns diesen bis Ende Februar ein" (Zitat!).


Ganz einfach. Auftragsbestätigung schreiben, wegschicken und auf Resonanz warten. Danach Konzept entwickeln, Rechnung schreiben.
  View user's profile Private Nachricht senden
Sidschei
Threadersteller

Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 03.01.2007 02:16
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Vielleicht habe ich es nicht deutlich genug ausgedrückt:

Da die Mail über bcc gelaufen ist, vermute ich, dass die einen größeren Pitch laufen haben. Da möchte ich einerseits gerne dran teilnehmen andererseits aber eben nicht für umme.

Da über eine Pitchvergütung oder zumindest über ein Preisgeld nix im Anschreiben steht denke ich mir aber mal, dass die es eben doch für lau haben wollen. Deswegen befürchte ich bei einer Nachfrage, dass die mich gleich auis dem Pitch schmeißen, wenn Sie Lunte riechen, dass ich Kohle sehen will. Tatsächlich will ich aber gerne am Pitch teilnehmen, weil der dahinter stehende Auftrag sehr interessant ist.

Meine Frage war eigentlich vor dem Hintergrund:

1.) Der Pitch ist nicht erkennbar als solcher ausgeschrieben.
2.) Des Zitates: "Bitte entwickeln Sie uns ein Konzept und reichen uns dieses bis Ende Februar ein" -> Auftragsangebot!!
3.) Unter Kaufleuten gilt laut HGB Schweigen auf Angebote als Annahme

ob ich unter diesen Voraussetzungen Anspruch auf eine Vergütung meiner Tätigkeit habe, wenn das Konzept wie gefordert bei denen abliefere und sie sich später nicht für die Auftragsvergabe an mich entscheiden sollten?
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
stsy2k

Dabei seit: 30.01.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 03.01.2007 02:23
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Sidschei hat geschrieben:
Da über eine Pitchvergütung oder zumindest über ein Preisgeld nix im Anschreiben steht denke ich mir aber mal, dass die es eben doch für lau haben wollen. Deswegen befürchte ich bei einer Nachfrage, dass die mich gleich auis dem Pitch schmeißen, wenn Sie Lunte riechen, dass ich Kohle sehen will. Tatsächlich will ich aber gerne am Pitch teilnehmen, weil der dahinter stehende Auftrag sehr interessant ist.


Zitat:
2.) Des Zitates: "Bitte entwickeln Sie uns ein Konzept und reichen uns dieses bis Ende Februar ein" -> Auftragsangebot!!

Auftragsangebot?

Ich rate dir folgendes:
Diesel hat geschrieben:
Ganz einfach. Auftragsbestätigung schreiben, wegschicken und auf Resonanz warten. Danach Konzept entwickeln, Rechnung schreiben.
  View user's profile Private Nachricht senden
bender2601

Dabei seit: 07.12.2006
Ort: Wien
Alter: 51
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 03.01.2007 02:37
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ist eigentlich recht einfach:

Wenn Du anrufst und bzgl. Vergütung fragst, dann gibt es eigentlich nur drei Möglichkeiten:

1. Sie sagen Dir, es gibt Geld - gut - dann an die Arbeit

2. Sie sagen Dir, es gibt kein Geld - dann schau fern (es läuft auf ARTE übrigens gerade "Durch die nacht mit..." mit Bela B. und Julie Delpy (ich ich bin übrigens ziemlich verzückt, wie gut sich Bela auf Englisch schlägt))

3. Sie sind überrascht, daß jemand sich erdreist, nach Geld zu fragen und so angefressen, daß sie Dich aus dem Pitch werfen - siehe Punkt 2

Freundlich fragen kostet nie etwas - und nur ganz seltes ist es zum Nachteil.

Kann mich übrigens nur anschließen: Nur Telefon, nicht per eMail
  View user's profile Private Nachricht senden
Sidschei
Threadersteller

Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 03.01.2007 03:29
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Heaven the Hills! Drücke ich mich wirklich so schwer aus?

Also gut - Nochmal mit der Holzhammermethode:

Dass ich dort anrufen kann weiß ich auch. Aber ich weiß eben auch - zumindestens habe ich die starke Vermutung - dass dann der Pitch für mich flöten ist.

Da ich aber auch kaufmännisch denken muß, damit die Piepen reinkommen, ist das die eher schlechtere Methode.

Meine Frage daher: Kommt aufgrund der Ausgestaltung des Anschreibens des potentiellen Auftraggebers und weiterhin durch mein konkludentes Handeln (Schweigen als Vertragsannahme § 362 HGB) hier ein Vertrag zustande, der eine Zahlungspflicht für den Auftraggeber mit sich bringt?
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
bender2601

Dabei seit: 07.12.2006
Ort: Wien
Alter: 51
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 03.01.2007 03:56
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Nun gut - ich weiß zwar, daß manche Firmen (vor allem oftmals die großen) launischen Diven sein können, aber Du fliegst doch nicht aus einem (möglichen) Pitch, bloß weil Du fragst, ob es sich bei deren Anschreiben um einen echten (vergüteten) Pitch handelt.

Ich kann es zwar nicht 100% sicher sagen, aber rein rechtlich ist dies im Prinzip ein schriftlich erteilter, stillschweigend vereinbahrter Auftrag für einen Pitch - aus der Anfrage heraus ergibt sich ein ziemlich eindeutiger Pitch Charakter auf Basis geschäftlicher Gepflogenheiten. Man kann nämlich rein juristisch davon ausgehen, daß Du als professioneller Gestalter um diese Gepflogenheiten weißt und - was noch wichtiger ist - daß Dein "Auftraggeber" (gerade weil es sich scheinbar um einen grösseren Fisch handelt) ebenfalls um die üblichen Gepflogenheiten bei der Vergabe derartiger Aufträge Bescheid wissen müsste.

Das Problem ist nur, auch wenn Du im Recht bist - sollte es deswegen zu einem Rechtsstreit kommen, haben große Firmen leider den längeren Atem - deswegen der Verweis auf ein kleines Telefonat, da es viel Ärger und Unsicherheit ersparen kann.

Egel wie es läuft - viel Glück dafür!
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen bezahlung jobvermittler
Bezahlung für Logodesign
Nutzungsrechte - Bezahlung
Domainsperrung trotz Bezahlung?
Bezahlung nach freiem Ermessen
Bezahlung nach Konzept/Logoentwurf
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.