Dabei seit: 14.09.2011 Ort: - Alter: - Geschlecht: -
Verfasst Mi 14.09.2011 11:52 Titel
Anfängerfehler - Webseite ohne Entlohnung
Hallo liebe Leute.
Ich entschuldige mich vorab, habe viel gesucht aber nicht viel gefunden was mir wirklich weitergeholfen hat.
Ich schildere mal meine Situation:
- Mündliche Besprechung mit einem Auftraggeber für eine Webseite
- Weitere Besprechungen (per e-mail) und Gestaltung+Programmierung der eigentlichen Webseite
- Erhalten der Webspace daten des Kunden um einen Entwurf hochzuladen
- Unvollständige Webseite zum anschauen auf seinen Webspace geladen
- Kunde lässt ewig nichts von sich hören(auch mit nachtelefonieren), schreibt mir jetzt er suche sich einen neuen Gestalter
- Kein Wort über Entlohnung
Ich weiß, der Anfängerfehler ohne schriftliche Bestätigung. Sah alles so nett aus, sind gut miteinander ausgekommen und jetzt ist panne.
Ich habe jetzt einige Fragen, wo ich hoffe ihr könnt mir helfen!
- Bin ich befugt meine Webseite ohne weiteres von seinem Webspace zu nehmen, da ich immernoch Zugriff habe?
- Realistisch gesehen habe ich ja Anspruch auf das was ich bisher gemacht habe. Ich habe zwar keine schriftliche Bestätigung aber in verschiedenen Mails werden zu bearbeitende Dinge an der Webseite gestellt.
- Der Kunde wollte fotolia bilder einbinden, aber sie erst als vorschau sehen, darum hab ich sozusagen die bildchen per screenshot eingebunden ohne zu kaufen(fotolia wasserzeichen ist drauf) - ist das illegal? Hätte ich das nicht tun dürfen?
Was wäre der nächste logische zug?
Erstes mal, viel gelernt. Manche Menschen drehen sich wirklich um 90°!
Dabei seit: 26.05.2004 Ort: zwischen Köln und D'dorf Alter: 34 Geschlecht:
Verfasst Mi 14.09.2011 11:56 Titel
Auf den Webspace zugreifen? Nein. Wenn ich den Schlüssel vom Haus stecken lass, darfste auch nicht reinkommen und dir den bei dir bestellten und nicht bezahlten Videorekorder rausholen.
Nächster logischer Schritt? Rechnung schreiben, Anschreiben dazu mit Bedauern über Beendigung des mündlich geschlossenen Vertragsverhältnisses und gleichzeitig darauf hinweisen, dass sämtliche Gestaltungen und bis dato umgesetzten HTML Seiten und Fragmente dein Eigentum bleiben bis zur vollständgen Bezahlung und ein Nutzungsrecht ausgeschlossen ist.
Bist du nicht bereit, das auch vor Gericht durchzusetzen? Dann Haken dran und als Lehrgeld verbuchen.
Dabei seit: 14.09.2011 Ort: - Alter: - Geschlecht: -
Verfasst Mi 14.09.2011 12:13 Titel
Nimroy hat geschrieben:
Auf den Webspace zugreifen? Nein. Wenn ich den Schlüssel vom Haus stecken lass, darfste auch nicht reinkommen und dir den bei dir bestellten und nicht bezahlten Videorekorder rausholen.
Nächster logischer Schritt? Rechnung schreiben, Anschreiben dazu mit Bedauern über Beendigung des mündlich geschlossenen Vertragsverhältnisses und gleichzeitig darauf hinweisen, dass sämtliche Gestaltungen und bis dato umgesetzten HTML Seiten und Fragmente dein Eigentum bleiben bis zur vollständgen Bezahlung und ein Nutzungsrecht ausgeschlossen ist.
Bist du nicht bereit, das auch vor Gericht durchzusetzen? Dann Haken dran und als Lehrgeld verbuchen.
Danke für die schnelle Antwort. Genau das hab ich schon getan. Gerichtlich wäre das ja rein von mir aus, ich frage mich nur ob er nicht das fettnäpfchen mit fotolia nutzen würde um mich eventuell noch zu schädigen, wenn das überhaupt möglich ist. Genauso könnte ich aber dann auch (nicht gerichtlich) dasselbe Design anderweitig verwenden ohne das diese Person etwas dagegen tun könnte, richtig?
Dabei seit: 19.04.2007 Ort: Saarbrücken Alter: 26 Geschlecht:
Verfasst Mi 14.09.2011 12:45 Titel
blankFace hat geschrieben:
Nimroy hat geschrieben:
Auf den Webspace zugreifen? Nein. Wenn ich den Schlüssel vom Haus stecken lass, darfste auch nicht reinkommen und dir den bei dir bestellten und nicht bezahlten Videorekorder rausholen.
Nächster logischer Schritt? Rechnung schreiben, Anschreiben dazu mit Bedauern über Beendigung des mündlich geschlossenen Vertragsverhältnisses und gleichzeitig darauf hinweisen, dass sämtliche Gestaltungen und bis dato umgesetzten HTML Seiten und Fragmente dein Eigentum bleiben bis zur vollständgen Bezahlung und ein Nutzungsrecht ausgeschlossen ist.
Bist du nicht bereit, das auch vor Gericht durchzusetzen? Dann Haken dran und als Lehrgeld verbuchen.
Danke für die schnelle Antwort. Genau das hab ich schon getan. Gerichtlich wäre das ja rein von mir aus, ich frage mich nur ob er nicht das fettnäpfchen mit fotolia nutzen würde um mich eventuell noch zu schädigen, wenn das überhaupt möglich ist. Genauso könnte ich aber dann auch (nicht gerichtlich) dasselbe Design anderweitig verwenden ohne das diese Person etwas dagegen tun könnte, richtig?
jetz mal scharf überlegen, warum es fotolia Bilder mit Wasserzeichen gibt? Die man dann auch noch zu Layoutzwecken dort runterladen kann...mhhhh und wo soll der kunde dir jetz nen strick draus drehen? er selbst würd sich dann ins eigene fleisch schneiden, wenn er den screen inkl. fotolia wasserzeichen bebilderung nutzen würde!
Dabei seit: 14.09.2011 Ort: - Alter: - Geschlecht: -
Verfasst Mi 14.09.2011 12:54 Titel
Jetzt hast du mich aber kalt erwischt!
Ersteres war mir garnicht bekannt und du hast natürlich recht. Imm Endeffekt ist mir der Kündigungsgrund sowieso nicht klar, da ihm das Design gut gefallen hat und mit einem neuen Designer jetzt nur doppelte Kosten hat. (Vorausgesetzt er zahlt mich überhaupt.)
Dabei seit: 05.05.2006 Ort: HH–der schönste überhaupt Alter: 31 Geschlecht:
Verfasst Mi 14.09.2011 13:20 Titel
Es klingt im ersten Post so, als wenn über Geld noch nie gesprochen wurde und du dich wunderst, warum der Kunde das jetzt nicht endlich mal tut. ist das richtig?
Falls ja, wundere ich mich, dass man darüber nicht vor der Arbeit spricht. Und es dann nicht schriftlich macht. Das wären zwei Dinge fürs nächste Mal.
Falls über Geld gesprochen wurde, dann wie Nimroy sagte, eine Rechnung schicken mit den genannten Hinweisen. Und nachfragen, was an deiner Arbeit nicht gefallen hat. Damit du weißt, was Sache ist.
Zuletzt bearbeitet von Illumaus am Mi 14.09.2011 13:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
Dabei seit: 27.03.2011 Ort: Saarland Alter: 42 Geschlecht:
Verfasst Mi 14.09.2011 13:24 Titel
Ich hatte auch mal mit solcher "Kundschaft" zu tun - übrigens einer dieser "üblichen verdächtigen" Berufsgruppen, die an derStelle öfters mal genannt werden - er ist Arzt.
Auf Empfehlung tanzte ich dort an, besprach das Projekt "Websiteerstellung" mit noch aussichtsreicheren Projekten.
Zuhause setzte ich mich hin, kalkulierte durch ("nein, ich kann Ihnen zu diesem unseren Erstgespräch noch keinen Preis sagen...") und schickte mein Angebot , überschrieben mit "Gesprächsnotiz" per Fax. Den Auftrag hatte ich zu dem Zeitpunkt (Erstgespräch) schon mündlich, ich sollte mit dem Designvorschlag schon anfangen.
Irgendwann rückte ich nochmal mit Entwurf (als Ausdrucke auf Papier) an. Gefiel ihm super, er war hochzufrieden und notierte mir handschriftlich noch Änderungen auf eben diese Papierausdrucke, die ich aber - auch eher zufällig) wieder einsteckte. Dieses Detail hatte er wohl völlig vergessen gehabt.
Irgendwann, ich hatte zum Teil die Website schon fertig gecodet und wartete nur noch auf seine eigenen Inhalte, die ich einigemale anmoserte - trat die Phase "Für die bin ich nicht mehr zu sprechen" ein.
Erklären konnte ich mir das nicht, aber ich schrieb nach etwa einem halben Jahr eine Rechnung (über ca 80% des "Angebots", das ich ihm als Gesprächsnotiz gefaxt hatte).
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Und DA hatte ich meine Meldung vom Totgeglaubte: der rief mich an, der wurde so ausfallend. "Wucher, so eine horrende Summe für 2 "Beratungsgespräche" zu verlangen, er habe nie einen Auftrag gegeben, wir haben ihm unsere Arbeit unaufgefordert aufgedrängt... er verklage mich ..... "
Zuim guten Schluß hat mir der Papierabzug des Screenshots, wo er eigenhändig Änderungswünsche notiert hatte, den Popo gerettet - ich nahm mir einen Anwalt. Es ging beinahe vor Gericht, Termin stand schon, da schlug sein Anwalt aber einen Vergleich vor, auf den wir eingingen.
Das Ganze kostete mich aber ehrlich gesagt soviel Nerven, Mühe, negative Gedanken, Zeit und auch Geld - zum guten Schluß alles gegeneinander aufgerechnet, war`s das nicht Wert. Hinzu kommt allerdings, daß ich an einen Anwalt in dieser Sache geraten bin, der von Tuten und Blasen keine Ahnung gehabt hat und zudem noch ziemlich unmotiviert war. So ging mir also hie und da auch noch Geld flöten, und zum Schluß noch dieser Vergleich, zu dem er mir geraten hatte...
Fazit: zum Lernen gut und dafür, daß der Herr Mediziner nix von meinem Entwurf hatte, aber trotzdem "auf seine Kosten" kam. Von denen hab ich zwar nicht wirklich was gehabt, aber er kam nicht schadlos aus der Sache raus.
Jetzt hat er offensichtlich kein Geld mehr für Design - denn seine neue, hässliche (sehr hässlich ) ist online.
Gelernt hab ich: nie mehr ohne Auftragsbestätigung zu arbeiten. Auch nicht hier im Saarland, wo der Handschlag noch üblich ist. Das tue ich mittlerweile mit etwas Bauchweh bei Bestandskunden. Aber Neukunden nicht mehr.
Dabei seit: 20.09.2002 Ort: kimland Alter: 30 Geschlecht:
Verfasst Mi 14.09.2011 13:30 Titel
also ICH würde versuchen den Kunden an die Strippe zu bekommen, oder eine Mail schreiben, in der ich nach dem Problem fragen würde, bzw. nach dem Grund der Kündigung.
In dieser Mail würde ich ihm dann auch schreiben, dass du deine Arbeit gerne anteilig abrechen würdest, was der Betrag X wäre. Dann kannste mal schauen, wie der Kunde reagiert und es dann immer noch unter Lehrgeld verbuchen.
Tu dir selber den Gefallen und schreib erstmal so eine Mail/ führe erstmal so ein Telefonat, damit du sicher sein kannst. Eventuell ist er ja gewillt deine Arbeit zu entlohnen.
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