Autor |
Nachricht |
solars
Threadersteller
Dabei seit: 17.06.2007
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht:
|
Verfasst So 17.06.2007 18:38
Titel Anfaengerfehler: Muendlicher Vertrag |
|
|
Hey,
Nachdem ich hier grad einiges ueber aehnliche Faelle gelesen habe,
wohl ein weiterer typischer Anfaengerfehler:
Wir sind zwei Informatik Studenten und haben vor einiger Zeit zu zweit
eine GesbR (Oesterreich) fuer Webanwendungen gegruendet.
Der erste Auftrag ging ueber eine Ecke an Bekannte, nachdem das Vertrauen
offensichtlich gegeben war, wird man natuerlich prompt eines besseren belehrt.
Auftrag und Preis waren natuerlich naiv nur muendlich festgelegt, darauft nur Email/Tel verkehr.
Die Arbeit hat sich etwas verzoegert, weil die Kundschaft notwendiges Material anders
als ausgemacht mit einiger Zeit gesendet hat, und wir inzwischen einen Haufen Arbeit hatten.
Die erste Praesentation der Anwendung verlief ohne Probleme, nur kleine, uebliche Aenderungen
wurden bemaengelt. Nun kommt ein Email, wir sollen unsere Arbeit sofort einstellen und die Rechnung
fuer bisher geleistetes schicken. Wir schicken die Rechnung obwohl wir noch nichtmal fertig waren,
folgt die Antwort a la "das zahlen wir nie, viel zu viel, aber fuer den Zeitaufwand wuerden wir xxx EUR
bezahlen, wenn sie einverstanden sind ueberweisen wir das auch sofort". xxx bedeutet hier ca. 1/5 des
ausgemachten Gesamtpreises, was fuer die Leistung im Vergleich mit dem durchschnitt wirklich eine Laecherlichkeit ist.
Nun stehn wir also da, war ja klar. Nachdem ich nun weiss das es keine Ausrede fuer einen nicht-vorhandenen schriftlichen Vertrag gibt, ist meine Frage nicht wie kann ich gegen die vorgehen, sondern:
Wie reagiere ich am besten auf sowas?
Mir kommt das irgendwie so vor als ob Sie uns unter Druck setzen wollen damit wir schnell die "Abfindung" nehmen und uns nicht beschweren, da die Leute anscheinend nie gerne zahlen wie wir spaeter erfahren mussten.
Aber ganz so einfach will ich natuerlich nicht nachgeben, schliesslich ist das ja fuer uns auch ziemlich aergerlich.
Und Streit will ich schon garnicht.
Sie haben uns Anfangs mit einem Gutachten der Leistung gedroht wenn wir das nicht annehmen, jetzt wollen sie ploetzlich nur noch ein pers. Gespraech.
Wie wuerdet ihr darauf reagieren?
|
|
|
|
|
Endless_Dark
Dabei seit: 30.10.2006
Ort: stuttgart
Alter: 35
Geschlecht:
|
Verfasst So 17.06.2007 18:49
Titel
|
|
|
In eurem gesamten Email- & Telefonverkehr wurde nie irgendwo der Preis zumindest ansatzweise genannt?
Sowas kann man doch sicherlich als "Beweis" nutzen.
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
solars
Threadersteller
Dabei seit: 17.06.2007
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 18.06.2007 07:38
Titel
|
|
|
Klar, der Preis wurde mehrfach telefonisch und per email erwaehnt.
Ihre Aussage ist nun es hat "zu lange gedauert" "das ist maximal 1/5 wert"
"es funktioniert nicht richtig".
Es ist irgendwo logisch das die Anwendung noch nicht richtig funktioniert wenn
wir mitten in der Arbeit sind und aus heiterem Himmel die Aufforderung zum abbrechen bekommen
Die zeitliche Verzoegerung lag auch nicht an uns.
|
|
|
|
|
mark
Dabei seit: 26.08.2002
Ort: München
Alter: 47
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 18.06.2007 07:54
Titel
|
|
|
solars hat geschrieben: | Klar, der Preis wurde mehrfach telefonisch und per email erwaehnt.
Ihre Aussage ist nun es hat "zu lange gedauert" "das ist maximal 1/5 wert"
"es funktioniert nicht richtig".
Es ist irgendwo logisch das die Anwendung noch nicht richtig funktioniert wenn
wir mitten in der Arbeit sind und aus heiterem Himmel die Aufforderung zum abbrechen bekommen
Die zeitliche Verzoegerung lag auch nicht an uns. |
--
alle emails sammeln - und mit dem kunden reden.
habt ihr die daten per email bekommen?
dann kann man ja schön nachweisen, wann
besagte daten von kundenseite bei euch
im postfach landeten...
|
|
|
|
|
Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 18.06.2007 07:57
Titel
|
|
|
Mit Anwalt reden. Schriftlich Stellungnahme beziehen und Projektverlauf mit Kommunikationsprotokoll (wann kam von wem welche Info auf welchem Weg).
|
|
|
|
|
Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 18.06.2007 08:21
Titel
|
|
|
Der Kunde hat die Dienstleistung, auch wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt,
durch sein Schreiben ja schon anerkannt. Jetzt geht es nur um die zu verhandelnde
umme. Hört auf Nimroy.
|
|
|
|
|
solars
Threadersteller
Dabei seit: 17.06.2007
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 18.06.2007 12:27
Titel
|
|
|
Danke fuer die Antworten!
Mac: Eben um diese Summe geht es, und das festzulegen ist alles andere als Leicht, ich finde es eine Frechheit das sie uns quasi aus dem Bauch heraus, nach eigenem ermessen, eine "Abfindung" fuer eine Dienstleistung vorschlagen, die sie alles andere als beurteilen koennen.
Zum anderen ist unsere Arbeit auch noch nicht fertig.. Ich wuerde das eben gerne vollenden, man kann ja nicht verlangen das bei einem Arbeitsabbruch von heute auf morgen, alles funktioniert.
Ich werd mal versuchen ihnen das so zu erklaeren, im Prinzip war ja wirklich alles ausgemacht.
Die Zeitueberschreitung wird denke ich keine Rolle spielen (ausser in der hinsicht auf ihre Wut da wir
keine Termine festgelegt hatten, und eben angenommen haben das es wohl nicht eilt weil wir unesr Material
jedesmal erst durch mehrmaliges nachfragen erhalten haben.
EDIT:
Noch eine ergaenzende Frage;
Die Leute versuchen jetzt natuerlich alles moegliche erst recht zu bemaengeln.
Wie ist das jetzt wenn man irgendwas bestimmtes ausmacht, also eine Anforderung die Umgesetzt werden soll, zB. "Eingabe- und Uploadinterface fuer Preisinformationen der Firma", und einem dann vorgeworfen wird das Interface in der Art ist nicht zumutbar, nicht Anwenderfreundlich, entspricht nicht unseren Wuenschen, oder aehnliches?
Ich meine, wenn man solche Punkte festlegt kann man ja nicht jedes Detail festlegen, allein schon vom aussehen her, und da kann ja immer irgendwas "nicht so sein wie wir uns das vorgestellt haben, das Zahlen wir sicher nicht".
Bei sowas dreht man sich dann ja ewig im Kreis..
Zuletzt bearbeitet von solars am Mo 18.06.2007 12:37, insgesamt 2-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 18.06.2007 14:03
Titel
|
|
|
Doch, wenn man sowas festlegt, legt man fast jedes kleinste Detail fest. Das Argument "entspricht nicht unseren Wünschen" kann nur dann angeführt werden, wenn sie die Wünsche auch geäußert haben. Für anderes kann man vielleicht auf ähnliche Lösungen verweisen. Wenn das Navigationsprinzip zum Beispiel dem von spiegel.de ähnlet, dann zum Beispiel darauf hinweisen. Und ansonsten würde ich das entspannt sehen. Wenn ihr euch keine handwerklichen Fehler vorwerfen lassen müsst und ihr den Anforderungen des Kunden auf verkehrsübliche Art und Weise entsprochen habt, dann würd ich den Kunden ruhig zetern lassen und mal kommen lassen.
Aber immer alles schön schriftlich und vor allem am Anfang das Vorgehen mit dem Anwalt abstimmen!
|
|
|
|
|
|
|
|
Ähnliche Themen |
Vertrag
Sub Vertrag
Vertrag
Vertrag - Kostenvorbehalt
Vertrag für Aufträge
Schweigeplichts-Vertrag
|
|