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Thema: Anbahnender Rechtsstreit wegen fehlender Auftragsbestätigung vom 20.06.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Anbahnender Rechtsstreit wegen fehlender Auftragsbestätigung
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MikeG
Threadersteller

Dabei seit: 18.05.2006
Ort: Ludwigsburg
Alter: 53
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 20.06.2007 19:11
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Anbahnender Rechtsstreit wegen fehlender Auftragsbestätigung

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Hallo Forum,
würd mich jetzt mal interessieren, was Ihr dazu meint Lächel

Kunde gibt Druckauftrag über Betrag x beim Druck von 2 Druckformen für Displayherstellung.
Auftrag entspricht Angebot, zu diesem Zeitpunkt also noch alles in Ordnung.

Dann kommen Druckdaten (vom Kunden geliefert, jede Form als eine Datei), nun jedoch 3 Druckformen, da für seine Displayherstellung letztendlich auch gar keine 2 Druckformen ausreichen (für mich im Vorfeld (also beim Angebot) nicht ersichtlich (letztendlich hat Kunde die Sache falsch angefragt). Wir bekommen die Druckfreigabe, drucken und liefern ab.

Rechnung fällt nun um diese eine Druckform analog zum bisherigen Angebot höher aus.
Kunde akzeptiert Rechnung nicht, da keine aktuelle Auftragsbestätigung vorliegt, also will er diese zusätzliche Druckform nun nicht bezahlen, da es sich ja um meinen und nicht um seinen Fehler handeln würde.

Beide AGBs (also sowohl von Druckerei als auch von Kunde (der auch im grafischen Gewerbe tätig ist) sind praktisch identisch, bereits § 1 sieht vor, dass Mehrkosten bei abweichender Produktion entstehen können.

Vorschlag des Kunden ist nun, die Hälfte der zusätzlichen Leistung zu bezahlen, den Rest nicht.
Wir lehnen ab, also folgt nun bald die 2 und die 3 Mahnung, dann Rechtsanwalt.

Wie seht Ihr diesen Sachverhalt und die Chancen vor Gericht?
Gruss und Danke!
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 20.06.2007 19:27
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a: ihr habt nicht auf die Mehrkosten aufmerksam gemacht.
b: der Kunde hat geschludert.
c: Gericht würde aller Wahrscheinlichkeit 50:50 der Kosten ansetzen.
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MikeG
Threadersteller

Dabei seit: 18.05.2006
Ort: Ludwigsburg
Alter: 53
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 20.06.2007 19:57
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Mac hat geschrieben:
a: ihr habt nicht auf die Mehrkosten aufmerksam gemacht.


Dies ist innerhalb des Auftragsverlaufes korrekt. Beiderseitig schriftlich akzeptierte AGBs lauten jedoch wie folgt:
"Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben"


Mac hat geschrieben:
b: der Kunde hat geschludert.


Ist korrekt, letztendlich hat er sich aufgrund seiner falschen Anfrage verkalkuliert. Ersichtlich hätte Ihm das spätestens dann werden müssen, als er bei 3 Plots (anstatt 2) die handschriftliche Imprimatur erteilte. Sein Hauptargument die Nichtakzeptierung der Rechnung betreffend ist: er hatte keine Zeit mehr, eventuelle Mehrkosten selbst seinem Kunden weiterzugeben;es ist jedoch so, dass die Rechnung zeitgleich mit der Ware geliefert wird, und sein eigener Herstellungsprozess dann selbst nochmals etliche Tage dauert (kaschieren, stanzen, verpacken etc....).


Mac hat geschrieben:
c: Gericht würde aller Wahrscheinlichkeit 50:50 der Kosten ansetzen.

Hmmm...genau das würde mich jetzt interessieren. Da ja eine Auftragsbestätigung innerhalb einer Auftragsänderung (ausgelöst durch die "mehr"-Datenlieferung) weder gewünscht war, und diese auch nicht in AGBs erwähnt wird: ist es wirklich eine Verpflichtung eines Unternehmens, Auftragsbestätigungen zu schreiben, um nachher die Mehrleistungen (die ja nicht freiwillig erbracht werden, sondern in der Natur der geänderten Druckdaten liegen) auch berechnen zu können? Reichen da nicht die vorher vereinbarten AGBs? Bzw. zieht da nicht sogar darüberstehend das BGB (Wesen eines Werkvertrages, ich glaube ist §631 ff)?

Kunde hat letztendlich keinen Bock drauf, das zu zahlen, was er verursacht hat, logo. Ich glaube aber, aufgrund der Tatsache, dass es sich selbst um einen graphischen Betrieb handelt, er sehr schlecht bezüglich "Unwissenheit" argumentieren kann.

Nun denn, weitere Meinungen sind herzlich willkommen Lächel
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 20.06.2007 21:18
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ich würd da mal nen anwalt konsultieren und den befragen. der sollte dir was verbindlicheres sagen können als wir.
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 20.06.2007 23:37
Titel

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ich hab ja im rahmen meiner anstellung auch ein kundenklientel, was sehr unbewandert ist.
aber mal ganz ehrlich: in dem moment wo ein angebot von der datenstellung abweicht, macht man da doch drauf aufmerksam? das druckt man doch nicht einfach guten gewissens durch, wenn es nicht bestellt ist???
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Sidschei

Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 21.06.2007 00:33
Titel

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Bei einem gründlichen Datencheck hätte Dir als Spezi doch sicherlich auch auffallen müssen, das ihr in der Produktion mit zwei Druckformen nicht auskommt...

Ohne Dir zu nahe treten zu wollen, aber auch das ist was, was mir in letzter Zeit vermehrt auffällt: Immer mehr Druckereien packen die Daten inne Maschine und wenn was falsch läuft war's immer der Kunde. Wir hauen ja am Tag so um die 20 Aufträge raus und mittlerweile nur noch an Druckbuden, die uns vorher bestätigen, das sie einen Datencheck durchführen.
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MikeG
Threadersteller

Dabei seit: 18.05.2006
Ort: Ludwigsburg
Alter: 53
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 21.06.2007 08:44
Titel

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Zu den letzten 2 Posts:
Ist vielleicht bisschen unverständlich von mir rübergekommen:
Nicht wir lösen die 3te Druckform aus, sondern der Kunde selbst, da er ja Layout und vor allem auch technische Realisierung der Displayherstellung übernimmt (es handelt sich um Druckbogen im Format 120 X 160 cm, d.h. da steckt schon auch bisschen was dahinter...).
Wir drucken nicht einfach nur so auf Verdacht, sondern diese Druckformen gehen als Plot zum Kunden; in diesem Fall ist es dann sogar so, dass wir selbst ja gar nicht die Auflage der dritten Form kannten, und diese auch erst erfragen mussten....d.h.: nicht wir haben irgendwie eine 3te Form erfunden, und Kunde weiss, dass er 3 anstatt 2 braucht.

Das die dritte Form für den Kunden benötigt wird etc etc ist unstrittig. Es dreht sich wirklich nur darum, dass wir keine Auftragsbestätigung geschrieben haben. Gruss
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 21.06.2007 08:47
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selbst wenn ich drei platten geliefert bekomme, und bestellt ist ein auftrag für den 2 platten benötigt werden macht mich das stutzig, und greife zum telefon. ob ich jetzt daten oder platten gestellt bekomme macht keinen unterschied.

aber zu deiner kernfrage: hier im hause läuft das trotz vergleichbarer agb auf minimum eine teilung der kosten hinaus.
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