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Thema: Alte Leier – Rechnung schreiben – Azubi – Steuernummer vom 03.12.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Alte Leier – Rechnung schreiben – Azubi – Steuernummer
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benschi
Threadersteller

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Verfasst Mo 03.12.2007 01:09
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Alte Leier – Rechnung schreiben – Azubi – Steuernummer

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Ich will/muss doch nur eine einmalige Rechnung stellen.
Hab als Asi gearbeitet und mein Arbeitgeber verlangt nat. eine Rechnung.
Bin aber noch in einer Ausbildung, und das Unternehmen für das ich gearbeitet hatte ist quasi ein Fremdunternehmen.
Da ich als Azubi ja nicht über den Steuerfreibetrag von ca 17.000 € im Jahr komme muss ich doch eigentlich steuerfrei eine Rechnung schreiben können, oder? Finanzamt meint ich benötige dazu eine Steuernummer. Ein kollege hat allerdings schoneinmal eine Rechnung geschrieben(als Privatmann), ohne eine Steuernummer zu besitzen, musste aber noch einen §-Satz hinzufügen. Was mir natürlich am liebsten wäre, da ich in diesem Fall um eine Steuernummer herum käme.
Brauch ich dazu also eine Steuernummer oder nicht? Vorallem weil ich ja unter dem steuerfreibeträge bleiben würde (wenige 100 €)

Vielen Dank schonmal.
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
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Verfasst Mo 03.12.2007 01:17
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http://www.mediengestalter.info/forum/45/faq-der-weg-in-die-selbstaendigkeit-45370-1.html

* Such, Fiffi, such! *

Zitat:
Rechnungen von Privat
Man hat als Privatmann die Möglichkeit Rechnungen bis zu einer jährlichen Höchstgrenze von 720 € zu stellen. Hierzu muss man beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen und bei der Steuererklärung am Jahresende diese Einnahmen mit angeben. Man darf auf den Rechnungen allerdings keine Mehrwertsteuer ausweisen. Auch muss man als Privatperson auftreten (kein Firmenname).


egal ob einmalig oder nicht.
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 03.12.2007 12:37
Titel

Re: Alte Leier – Rechnung schreiben – Azubi – Steuernummer

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benschi hat geschrieben:
Ich will/muss doch nur eine einmalige Rechnung stellen.
Hab als Asi gearbeitet und mein Arbeitgeber verlangt nat. eine Rechnung.


"nat." heisst "natürlich"? Das ist nicht natürlich, Arbeitgeber haben Angestellte und zahlen denen Lohn oder Gehalt.

Zitat:
Bin aber noch in einer Ausbildung, und das Unternehmen für das ich gearbeitet hatte ist quasi ein Fremdunternehmen.


Hört sich obskur an. Du hattest hoffentlich die Genehmigung, für eine "Fremdfirma" zu arbeiten? Falls nicht, in Zukunft auf jeden Fall einholen, Nichtbeachtung kann u.U. zur fristlosen Kündigung führen.

Zitat:
Da ich als Azubi ja nicht über den Steuerfreibetrag von ca 17.000 € im Jahr komme muss ich doch eigentlich steuerfrei eine Rechnung schreiben können, oder?


a) es gibt keinen Steuerfreibetrag von 17.000/Jahr, auch nicht für Azubis.

- Der steuerliche Grundfreibetrag (betrifft die Einkommenssteuer) liegt bei 7680,- Euro im Jahr.

Da gilt für jeden, der Einkommen hat und für alle Einkommensarten.

- Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer (betrifft die Umsatzsteuer) nach §19 UStG, Gewerbetreibende wie Freiberufler, beträgt im ersten Jahr 17.500, im Folgejahr 50.000. Dazu muss man aber erstmal Unternehmer sein, eine zugeteilte Steuernummer haben und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen haben und weist _dann_ auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus (darf das auch nicht).

- für die 'Rechnung von privat' brauchst Du - cyanamide hat es schon geschrieben - ebenfalls eine Steuernummer und Du darfst keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen. Außerdem ist das Einkommen bei der Steuererklärung anzugeben und ggf. u versteuern.

c_writer
 
benschi
Threadersteller

Dabei seit: 03.12.2007
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Verfasst Mo 03.12.2007 15:43
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Vielen Dank schonmal für die große Mühe

Aber vielleicht noch nen kleinen Nachklapp:

Muss ich bei der Freiberuflichen Tätigkeit ebenfalls eine Steuernummer beantragen?
Wenn ja, dann aber kein Gewerbe(Kleingewerbe)?

Danke für den Support!
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Verfasst Mo 03.12.2007 16:02
Titel

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benschi hat geschrieben:
Vielen Dank schonmal für die große Mühe

Aber vielleicht noch nen kleinen Nachklapp:

Muss ich bei der Freiberuflichen Tätigkeit ebenfalls eine Steuernummer beantragen?
Wenn ja, dann aber kein Gewerbe(Kleingewerbe)?

Danke für den Support!


steuernummerbrauchst du in jedem fall. entweder gewerbe oder freiberufler...

wenn du ein gewerbe anmeldest, solltest du eigentlich relativ schnell einen fragebogen vom finanzamt bekommen und nach dessen ausfüllen eine steuernummer...


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Mo 03.12.2007 16:06, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Mo 03.12.2007 16:56
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aber hast du nicht schon ein steuernummer? du wirst ja auch eine steuerkarte haben, also auch eine nummer, oder sehe ich das falsch?
 
benschi
Threadersteller

Dabei seit: 03.12.2007
Ort: -
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 04.12.2007 01:36
Titel

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Zitat:
steuernummerbrauchst du in jedem fall. entweder gewerbe oder freiberufler...

Ja, werde mich dann wohl nebenher als "freier" durchschlagen.

Zitat:
aber hast du nicht schon ein steuernummer? du wirst ja auch eine steuerkarte haben, also auch eine nummer, oder sehe ich das falsch?


Nein, hab noch gar nichts, weil ich gedacht habe, ich käme irgendwie drum herum.

naja, dann halt nicht! Aber vielen Dank
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
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Verfasst Di 04.12.2007 11:03
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benschi hat geschrieben:
Nein, hab noch gar nichts, weil ich gedacht habe, ich käme irgendwie drum herum.

Warum?
Von einer Steuernummer bekommt man keinen Ausschlag.
Die wirst Du immer brauchen, oder willst Du niemals Geld verdienen?


Zuletzt bearbeitet von SL-Design am Di 04.12.2007 11:18, insgesamt 1-mal bearbeitet
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