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Thema: als freelancer hat man das Recht auf ein Zeugnis ? vom 27.05.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> als freelancer hat man das Recht auf ein Zeugnis ?
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florin
Threadersteller

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Verfasst So 27.05.2007 00:02
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als freelancer hat man das Recht auf ein Zeugnis ?

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Hallo,

wenn man in einer Firma fast 3 Jahre als freelancer gearbeitet hat,
hat man da auch das Recht auf ein Zeugnis?
Antwort bis jetzt war:
Leider können wir Ihnen dafür kein Zeugnis erstellen, da das für eine freiberufliche
Auftragsarbeit nicht üblich ist.
Wie bekomme ich diese Bestätigung??

Viele Grüße,
Florin
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xaos

Dabei seit: 06.10.2004
Ort: Kargath
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Verfasst So 27.05.2007 00:56
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Laut denen hier hat man auch als freier Mitarbeiter einen Anspruch:
http://www.anwalt-im-netz.de/arbeitsrecht/arbeitszeugnis.html
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 28.05.2007 15:28
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xaos hat geschrieben:
Laut denen hier hat man auch als freier Mitarbeiter einen Anspruch:
http://www.anwalt-im-netz.de/arbeitsrecht/arbeitszeugnis.html


Als "freier Mitarbeiter", ja - aber nicht als selbstständiger Freelancer, denn:

"Zur Ausstellung eines Zeugnisses ist der Arbeitgeber verpflichtet."

und der Selbstständige hat eben keinen Arbeitgeber.

daher:

florin hat geschrieben:

wenn man in einer Firma fast 3 Jahre als freelancer gearbeitet hat,
hat man da auch das Recht auf ein Zeugnis?


Nein.

c_writer
 
GreenMan
Moderator

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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 28.05.2007 16:38
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Lass dir doch eine Empfehlung schreiben - so richtig schön auf offiziellem Geschäftspapier. Kommt evtl. besser an, als ein Zeugnis.
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florin
Threadersteller

Dabei seit: 26.05.2007
Ort: -
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Verfasst Mo 28.05.2007 16:51
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Vielen Dank für alle Antworten.
Ich wurde rekrutiert als "Freie Mitarbeiter", steht jetzt fest.

Doch woher diese Aussage?
"Zur Ausstellung eines Zeugnisses ist der Arbeitgeber verpflichtet."

Gruß,
Florin

Nachtrag:
Zitat:

Empfehlungsschreiben sind im britischen und amerikanischen Sprachraum üblich und werden oft eingesetzt, um eine Bewerbung für eine neue Arbeitsstelle persönlich zu fördern. Die Empfehlung wird dabei von einer dritten Person ausgesprochen, die ein hohes Ansehen besitzt und mit ihrem Namen für den Bewerber bürgt.

Im deutschsprachigen Raum sind Empfehlungsschreiben im Vergleich zu den USA ein eher seltenes Phänomen. Meistens werden sie im Hochschulbereich eingesetzt, um Bewerber, die zwar aufgrund ihrer Leistungen für eine Aufgabe qualifiziert sind, aber keinen anerkannten Abschluss besitzen oder über nicht sehr umfangreiche Erfahrungen verfügen, zu unterstützen.

Im Unterschied zu einem Arbeitszeugnis, welches von einem früheren Arbeitgeber ausgestellt wird, kann ein Empfehlungsschreiben prinzipiell von jeder dritten Person geschrieben werden. Um den gewünschten Effekt einer glaubwürdigen, positiven Beurteilung zu erreichen, ist es jedoch sinnvoll, wenn der Aussteller als anerkannt Fachkundiger des betreffenden Gebietes die Leistungen des/der Empfohlenen gut beurteilen kann und am Besten über ein hohes gesellschaftliches Ansehen verfügt, zum Beispiel als Professor, Politiker oder Geistlicher.

In einem Arbeitszeugnis (In Österreich auch Dienstzeugnis) beurteilt der Arbeitgeber die Arbeitsleistung (einschließlich der Qualifikation) und das dienstliche Verhalten des Arbeitnehmers, wenn dieser das Unternehmen verlässt (Endzeugnis). Nach der Rechtsprechung muss das Zeugnis wohlwollend formuliert sein, um dem Arbeitnehmer das „berufliche Fortkommen nicht zu erschweren“. Wenn das Arbeitsverhältnis nicht beendet ist, aber ein triftiger Grund vorliegt, kann der Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis verlangen, wie etwa beim Wechsel des Vorgesetzten oder bei Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz.

Deutschland und die Schweiz sind die einzigen Länder in Europa, in denen es einen gesetzlichen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gibt, während man in Österreich gemäß § 39 Angestelltengesetz nur Anspruch auf ein Zeugnis "über die Dauer und die Art der Dienstleistung" hat, sodass ein qualifiziertes Dienstzeugnis vom Wohlwollen des Arbeitgebers abhängt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Empfehlung

[edit by Nimroy]
Bitte edit verwenden.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mo 28.05.2007 19:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 28.05.2007 19:11
Titel

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florin hat geschrieben:
Vielen Dank für alle Antworten.
Ich wurde rekrutiert als "Freie Mitarbeiter", steht jetzt fest.


Als was Du rekrutiert wurdest, ist egal - entscheidend ist, was Du warst. Entweder hast Du in einem Angestelltenverhältnis gearbeitet oder als selbstständiger Freiberufler und was Du da zitiert hast:

"Leider können wir Ihnen dafür kein Zeugnis erstellen, da das für eine freiberufliche
Auftragsarbeit nicht üblich ist."

sagt letzteres. Du hast dann keinen Anspruch auf ein Zeugnis, da kannst Du Dich auf den Kopf stellen ... Es wäre auch albern, da Freiberufler eben keine Zeugnisse bekommen, also lass' Dir wirklich ein Empfehlungsschreiben aufsetzen, wenn Du so scharf auf ein Stück Papier bist.

Zitat:
Doch woher diese Aussage?
"Zur Ausstellung eines Zeugnisses ist der Arbeitgeber verpflichtet."


Aus xaos' URL.

c_writer
 
SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
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Verfasst Mo 28.05.2007 19:41
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Re: als freelancer hat man das Recht auf ein Zeugnis ?

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florin hat geschrieben:
Wie bekomme ich diese Bestätigung??

Wozu?
Eine gute Mappe ist eh besser. Oder hast du in den drei Jahren nichts sehenswertes produziert?
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vespa200

Dabei seit: 12.05.2007
Ort: Köln
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 07.06.2007 12:37
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also wenn diese firma, sich so windet dir kein zeugnis auszustellen, und du es dennoch durchboxen möchtest … glaubst du das würde wirklich ein gutes zeugnis werden?

und was willste mit einem das du nicht vorzeigen kannst?
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