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Thema: AGD Nutzungsrechteinräumung vom 29.01.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> AGD Nutzungsrechteinräumung
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SonneImNet
Threadersteller

Dabei seit: 29.01.2009
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Verfasst Do 29.01.2009 10:25
Titel

AGD Nutzungsrechteinräumung

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Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, was es bedeutet wenn in einem Angebot steht:

Vergütung für gestalterische Leistungen nach Tarifvertag AGD/SDSt
Einräumung der Nutzungsrechte wie folgt · Stufe III
Vergütung für Copyright (§ 31.3 UrhG),
zugleich Abgeltung der Nutzungsrechteinräumung nach AGD Tarifvertrag,

Speziell der Part "Einräumung der Nutzungsrechte" und "Abgeltung der Nutzungsrechteinräumung nach AGD Traifvertrag" ist mir unklar, da man diesen Tarifvertrag scheinbar nirgends im Internet einsehen kann.

Für Infos wäre ich sehr dankbar. Viele GRüße Sonne
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Sherithra

Dabei seit: 05.09.2007
Ort: Kreis Schwäbisch Hall
Alter: 46
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 29.01.2009 10:37
Titel

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Den Vertrag kann beim beim AGD erwerben

AGD Shop
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 29.01.2009 11:47
Titel

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Aber ein Copyright erwähnen die darin nicht. Nur ein Urheberrecht. *zwinker*

Und das macht Sinn.
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SonneImNet
Threadersteller

Dabei seit: 29.01.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 30.01.2009 09:31
Titel

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Über den AGD-Shop bin ich schon informiert..ich habe aber keine Zeit mir jetzt erst noch die Broschüre zu bestellen und auch noch 30 EUR zu bezahlen, nur um ein Angebot zu entschlüsseln..

Bin jetzt aber ein wenig weiter gekommen, weil es ja auch noch andere Designer gibt, die ihre AGBs gemäß dem AGD gestalten und online haben..
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MGi Foren-Übersicht -> Recht


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