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Thema: AGB von Agenturen vom 04.07.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> AGB von Agenturen
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 04.07.2005 12:47
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Ellie hat geschrieben:
Moin,

das ist schon richtig, aber sollte ein Kunde hier nicht diese Rechtlinie einsehen können? Sonst könnte ich ja auch "ich berechne meine Leistungen nach Quakfrosch United" reinschreiben, es kann eh niemand nachvollziehen, weil derjenige erst einmal herausfinden muß, wo er diese Informationen herbekommt und dann auch noch dafür bezahlen soll.

Der Hinweis kam von einem befreundeten Unternehmensberater, ich solle das lieber nicht aufnehmen, es sei denn ich stelle diese Richtlinien auch zum download zur Verfügung.

Es kann also weder das Argument der Absicherung gelten noch rechtlich verbindlich sein.

Mein Fazit: Agenturen-Blabla und damit überflüssig.

LG,
Ellie


die richtlinien darf man ja nicht zum download zur verfügung stellen, weil das copyright beim agd liegt. und wieso braucht man diese richtlinien zum nachvollziehen? ich lass mir von der agentur n angebot machen - wenn mir der preis passt nehm ich´s an - ansonsten lass ich´s... diese zusatzfloskel in den agb is eigentlich eher für diejenigen gedacht, die sich mit mediaplanung rumschlagen müssen. die haben diese agd-vorgaben nämlich meist selbst und können sich schonmal vorab ein bild machen, wie teuer eine agentur in etwa ist, ohne sich erst ein angebot machen lassen zu müssen. da kann dann im vorfeld schonmal ausgesiebt werden um wertvolle zeit zu sparen.

wonach die agentur im endeffekt ihre leistungen berechnet is ja erstmal egal - und ich kenn keine agentur, die sich in ihre angebotskalulation spicken lässt - denn selbst wenn der agd als grundlage verwendet wird, werden die preise von kunde zu kunde unterschiedlich ausfallen. von dem her - selbst im fall das die grundlage veröffentlicht wird kann man hieraus keine verbindlichen preise ablesen.


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Mo 04.07.2005 12:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Sibubel

Dabei seit: 23.01.2013
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 26.09.2013 10:56
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guten Tag,

ich möchte mal einen neuen Ansatz bringen:

Der, der die Regeln festlegt, ist das BGB und kein Anwalt, der für Geld aus dem BGB vorließt. Ich meine, wenn man sich mit dem Thema beschäftigen will, aus welchen Grund auch immer, dann ist doch das Beste, die Quelle zu beleuchten, oder nicht???

Welche Sachen in den
AGB wirksam sind, und welche nicht, findet man im BGB (§ 305 bis § 310 BGB.)
Link: http://dejure.org/gesetze/BGB/305.html.
Randbemerkung: Das BGB kann man wie alle anderen Sachen auch, mit google usw. durchwühlen.
praktischer Tipp: die paar Paragraphen ausdrucken und beim Scheisshaus platzieren, beim
Klogang lesen und denken, ein Gefühl dafür entwickeln.

Man bemerkt, dass es im wesentlichen darum geht, den Verbraucher zu schützen, da es dem geschäftstreibenden
Menschen ja tendenziell, wie bekannt, nur ums Geld des Verbrauchers geht und nicht um dessen Wohl. Wenn man also fleißig ist und seine Kunden respektiert, auch den einzelnen, dann kann man intuitiv AGB schreiben, ohne, dass diese abmahnfähig sind. Anders: wenn du sichere AGB verfassen will, musst du so tun, als ob du deinen Kunden respektierst und kennst dann später im Einzelfall immernoch das Arschloch sein, das du schon immer bist.

Ich muss aber zugeben, dass ich das Gefühl habe, dass ein AGB-Anwalt sicher schlechte Laune bekommt, wenn er AGBs ließt, die nicht von seines Gleichen geschrieben worden. Das ist auch das, was ich gleich mal mit ansprechen will, da es mir immerwieder durch den Kopf schießt: Ein Anwalt mahnt ab, weil er damit Geld verdient oder, weil er das Bedürfnis hat, für eine Sichere Zukunft seiner Kinder mitzuwirken (natürlich!!!). Dann wird der Verbraucher darauf trainiert einen anderen Anwalt aufzusuchen. Es gibt also einen Verbraucher (AGB-verwender) und zwei Anwälte, die beide Geld vom Verbraucher bekommen. Was soll das bitte??? ich hab aber leider keine alternative Grins, kanns nur mal
ansprechen.

Naja ich wollte das mal schreiben, da ich, wenn ich mich durch die Foren lese, immer nur die selbe Sache lese: "blalbal Anwalt blabla, melde dich hier an gib uns Geld blabla"

jetzt steht auch mal was anderes da!
Gruß


Zuletzt bearbeitet von Sibubel am Do 26.09.2013 10:59, insgesamt 1-mal bearbeitet
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