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Thema: AGB übersetzen vom 01.04.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> AGB übersetzen
Autor Nachricht
meeco
Threadersteller

Dabei seit: 01.04.2009
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Verfasst Mi 01.04.2009 09:28
Titel

AGB übersetzen

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Hallo,

unser Chef plannt unseren Onlineshop auch in englischer Sprache rauszubringen.
Allerdings haben wir Bedenken, wass die Übersetzung der AGB's ins Englische (die wir natürlich auch übersetzen sollen) betrifft.
Brauch man dafür nicht einen Notar bzw. zumindest eine Übersetzungsargentur?
Ich habe mich etwas im Internet darüber schlau darüber gemacht, und möchte die AGB's eigentlich ungern selbst übersetzen.
Unser Chef meint aber, dass wir es dennoch machen sollen.
Was sieht mein Recht als Auzubildene vor? Muss ich das übersetzen, oder ist das rechtswiedrig ect.? Haftet automatisch unser Chef für uns, falls es Probleme aufgrund der unkorrekten Übersetzung gibt?

Danke im Vorraus
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 01.04.2009 10:14
Titel

Re: AGB übersetzen

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meeco hat geschrieben:
Hallo,

unser Chef plannt unseren Onlineshop auch in englischer Sprache rauszubringen.
Allerdings haben wir Bedenken, wass die Übersetzung der AGB's ins Englische (die wir natürlich auch übersetzen sollen) betrifft.
Brauch man dafür nicht einen Notar bzw. zumindest eine Übersetzungsargentur?
Ich habe mich etwas im Internet darüber schlau darüber gemacht, und möchte die AGB's eigentlich ungern selbst übersetzen.
Unser Chef meint aber, dass wir es dennoch machen sollen.
Was sieht mein Recht als Auzubildene vor? Muss ich das übersetzen, oder ist das rechtswiedrig ect.? Haftet automatisch unser Chef für uns, falls es Probleme aufgrund der unkorrekten Übersetzung gibt?

Danke im Vorraus


die frage ist, ob das überhaupt sinn macht... die englischen agbs würden ja auch bedeuten, das ihr entsprechend ins ausland verkauft. dort allerdings gelten viele regelungen ja schlichtweg nicht, die hier gültigkeit haben. deswegen wird das mit den AGB übersetzen mal von haus aus nicht viel bringen oder?

ansonsten ist das selbst machen von AGB - auch von übersetzungen recht gefährlich. sowas sollte man eigentlich einem anwalt überlassen, sonst kann man sich da evtl. in die nesseln setzen oder mitbewerbern einen grund für eine abmahnung liefern.

ansonsten haftet dein chef natürlich im außenverhältnis dafür, was seine mitarbeiter und azubis machen. und wenn du nicht grob fahrlässig handelst, kann er dir im normalfall auch nix ankreiden (zumal du ja kein übersetzer bist).
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deini

Dabei seit: 26.09.2005
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Verfasst Mi 01.04.2009 11:15
Titel

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Soweit ich weiß ist man nicht verpflichtet die AGBs in Fremdsprache anzubieten. Mein Anwalt hat mir extrem davon abgeraten. Da rechtlich die verändern von nur einem Wort schon viel bewirken kann.
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