Autor |
Nachricht |
Wissenssauger
Threadersteller
Dabei seit: 04.08.2008
Ort: Braunschweig
Alter: 37
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 04.08.2008 13:48
Titel Adobe Academic Box - anderen Studenten zur Verf. stellen? |
|
|
Hallo,
erstmal: ein super informatives Board, kompliment! Und dann gleich zu meiner Frage:
Wenn ich die vergünstigte education/academic-version von cs3 besitze - und diese auch kommerziell nutze - darf ich dann anderen (zur Nutzung berechtigten) Studenten diese Software von Zeit zu Zeit legal zur kommerziellen Nutzung überlassen? Die Software würde nicht kopiert werden, sondern auf einem Rechner fix installiert sein, der dann halt ab und zu von anderen genutzt würde.
Ich habe leider keine Ahnung von Lizenzrecht, hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.
Liebe Grüße,
Til
|
|
|
|
|
l'Audiophile
Dabei seit: 16.09.2004
Ort: Berlin
Alter: 43
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 04.08.2008 14:00
Titel
|
|
|
Wer auf dem Rechner arbeitet ist doch Wurst.
Die Lizenz gilt für den Arbeitsplatz, nicht für den jeweiligen User.
Zuletzt bearbeitet von l'Audiophile am Mo 04.08.2008 14:01, insgesamt 1-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
Benutzer 66361
Account gelöscht
Ort: -
|
Verfasst Mo 04.08.2008 15:06
Titel
|
|
|
pejot hat geschrieben: | Wer auf dem Rechner arbeitet ist doch Wurst.
Die Lizenz gilt für den Arbeitsplatz, nicht für den jeweiligen User. |
|
|
|
|
|
Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
|
Verfasst Di 05.08.2008 09:54
Titel
|
|
|
pejot hat geschrieben: | Wer auf dem Rechner arbeitet ist doch Wurst.
Die Lizenz gilt für den Arbeitsplatz, nicht für den jeweiligen User. |
allgemein sind die lizenzen personenbezogen, du registrierst die software auf einen namen. eine 2t-platz-lizenz (für dich) ist immer bei adobe dabei. ein anderer dürfte die software demnach nicht kommerziell nutzen.
ich weiß, klugscheißer mag niemand. dafür gibt es dann diese mehrfach-lizenz (mind. 5 Anwebder/Arbeitplätze). Aber es gibt Ausnahmen und eine ganze Reihe von Lizenzen.
|
|
|
|
|
l'Audiophile
Dabei seit: 16.09.2004
Ort: Berlin
Alter: 43
Geschlecht:
|
Verfasst Di 05.08.2008 10:08
Titel
|
|
|
Nefliete hat geschrieben: | pejot hat geschrieben: | Wer auf dem Rechner arbeitet ist doch Wurst.
Die Lizenz gilt für den Arbeitsplatz, nicht für den jeweiligen User. |
allgemein sind die lizenzen personenbezogen, du registrierst die software auf einen namen. eine 2t-platz-lizenz (für dich) ist immer bei adobe dabei. ein anderer dürfte die software demnach nicht kommerziell nutzen.
ich weiß, klugscheißer mag niemand. dafür gibt es dann diese mehrfach-lizenz (mind. 5 Anwebder/Arbeitplätze). Aber es gibt Ausnahmen und eine ganze Reihe von Lizenzen. |
Denk mal darüber nach – folgende Situation:
Dein Chef kauft eine CS3 für deinen Arbeitsplatz, du wirst nächste Woche gekündigt. Der Neue darf dann nicht mit deiner Version arbeiten???
Nebenbei wette ich auch, dass die Lizenz auf deinen Chef läuft und nicht auf dich.
Mehrfachlizenzen sind wieder was ganz anders.
Ich finde das ist das Entscheidende der Sachlage:
Zitat: | Die Software würde nicht kopiert werden, sondern auf einem Rechner fix installiert sein, der dann halt ab und zu von anderen genutzt würde. |
|
|
|
|
|
Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
|
Verfasst Di 05.08.2008 10:25
Titel
|
|
|
das hab ich mir nicht ausgedacht, das sagt der kundendienst bei adobe. lizenzen sind dann auch übertragbar.
der hintergrund wäre ja auch das die software einem unternehmen zugeordnet wird. diese darf die software nutzen.
die agentur nebenan aber nicht!!!
aber bei diesem beispiel ist es genauso, die lizenz ist personenbezogen. der kollege hat mit der lizenz nichts zu tun und darft diese version nicht kommerziell nutzen.
p.s. ich habe die software wohl auf meinen namen registriert (aber mit firmennamen)
|
|
|
|
|
|
|
|
Ähnliche Themen |
Schrift in Rechnung stellen?
Fotos online stellen?
Ausschnitte von TV Serien ins Netz stellen
Design erstellt und zur Verfügung stellen
Beratung und Entwurf in Rechung stellen?
nachgemalte bilder online stellen
|
|