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Thema: Abwerben von Kunden des ehemaligen Arbeitgebers (Sonderfall) vom 20.10.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Abwerben von Kunden des ehemaligen Arbeitgebers (Sonderfall)
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all4five
Threadersteller

Dabei seit: 05.01.2009
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 20.10.2010 19:16
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Abwerben von Kunden des ehemaligen Arbeitgebers (Sonderfall)

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Hallo Mediengestalter,

ich habe mich bereits in der Suche und bei Google umgesehen, bräuchte hier aber einen konkreten Rat, da es ins Detail geht.

Person A (Mediengestalter) lässt den Vertrag beim ehemaligen Arbeitgeber (eine Kreativ-Agentur) auslaufen und arbeitet selbstständig - Person A war bereits während des Angestelltenverhältnisses in der Agentur selbstständig. 2 Monate vergehen. Überraschend wird die Agentur innerhalb der nächsten Monate (Ende des Jahres) geschlossen.

1. Kann Person A nun jetzt 'noch'-Kunden der Agentur via emal anschreiben und ihnen eine Zusammenarbeit anbieten?

2. Die Adressliste der Agentur darf dafür nicht genutzt werden. Jedoch kann Person A aber aus dem Gedächtnis Telefonnummern und Email Adressen von ehemaligen Kontakten aus dem Arbeitsverhältnis nutzen.

3. Eine Treuepflicht ist nicht gegeben, da diese nur vorhanden ist, wenn das Arbeitsverhältnis noch intakt ist.

4. Der Vertrag enthällt einen § über Verschwiegenheitspflicht. Diese gilt auch nach der Beendigung des Arbeitsverältnisses. Somit fällt 2. heraus. Müsste Person A dann die 'Kontaktdaten' neu erfragen z.B. in den Firmen anrufen und den klassischen Weg der Aquise gehen?

5. Könnte Person A einen Umweg gehen und sich bei den 'noch' Kunden erkundigen, ob diese ihren Namen & ihr Logo für 'Namedropping' auf der Homepage von Person A freigeben.

Ich bin euch für jede Hilfe dankbar,

a4f
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seal

Dabei seit: 31.07.2005
Ort: Pfalz
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 20.10.2010 20:20
Titel

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Möglichkeit A: Bis Ende des Jahres mit der Aquise warten, dann kräht wohl kein Hahn mehr danach

Möglichkeit B: Mache eine offizielle Anfrage bei der Agentur, ob du den Kundenstamm übernehmen darfst, evtl. gegen einen kleinen Obolus. Du hast schon mal für die Kunden gearbeitet, "kennst" sie und die Agentur könnte sich so "sauber" aus dem Geschäft zurückziehen = Kunden haben neuen Ansprechpartner und stehen nicht ohne Agentur da. So würde ich beim Chef argumentieren.

Möglichkeit C: Drauf ankommen lassen und loslegen

Rechtlich kann ich keine Aussage machen. Würde mich aber auch interessieren Lächel
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all4five
Threadersteller

Dabei seit: 05.01.2009
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 20.10.2010 21:16
Titel

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Bis Ende des Jahres warten kommt für Person A wohl nicht in Frage. Letztendlich geht es eher um die Art und Weise der Kontaktaufnahme.

Möglichkeit B kommt aufgrund der aktuelle Siutation leider nicht in frage.

Vielleicht kann noch jemand aus eigener Erfahrung berichten. Ansonsten wird sich Person A wohl an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.


Zuletzt bearbeitet von all4five am Mi 20.10.2010 21:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
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naturalshirts

Dabei seit: 15.06.2009
Ort: Potsdam
Alter: 54
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 20.10.2010 23:09
Titel

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eine ähnliche Situation hatte ich vor 3 jahren. habe nach meiner Entlassung allen meine Kunden eine liebe Dankesmail wg. der tollen Zusammenarbeit geschickt und alles Gute für die zukunft gewünscht. hatte sehr gute Kundenbeziehungen.
Danach folgten sie mir in Scharen und bildeten die basis meines heutigen geschäfts. und adressen gibts frei im Internetr auf den jeweiligen Firmenwebseiten.
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Nimroy
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Ort: zwischen Köln und D'dorf
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 21.10.2010 08:01
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1. Wo kein Kläger, da kein Richter. Und wenn die Agentur Pleite geht, wird es möglicherweise niemanden mehr geben, der ein Interesse an einer Klage hat.

2. Adressen sind keine Geschäftsgeheimnisse, wenn an auch auf anderem Wege an sie kommt (Google, Xing o.ä.)

3. Mach es doch so wie naturalshirts geschrieben hat. Einfach Kontakt halten. Das kann man dir nicht verbieten.
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Account gelöscht


Ort: -
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Verfasst Do 21.10.2010 18:59
Titel

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hast Du damals einen Arbeitsvertrag unterschrieben in dem sowas geregelt wurde? in manchen Branchen kommt das in die Verträge rein. Wenn nein, dann würde ich die grauen Gehirnzellen anstrengen. Es sind noch schlimmere Vorgehensweisen fast üblich. Einige Firmen stellen nach einer Kündigung denjenigen Mitarbeiter sofort frei damit solche Daten nicht "wandern". Xing z.B. wäre doch eine gute Plattform - ist doch das Motto - alte Bekannte widerfinden...

Wenn Du einen Anwalt fragst und das falsche zu hören bekommst - dann bleibt Dir nur der Vorsatz...
 
all4five
Threadersteller

Dabei seit: 05.01.2009
Ort: -
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 21.10.2010 20:32
Titel

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Wie es oben steht, enthällt der Vertrag eine Geheimhaltungsklausel. Damit fallen eben alle Kontaktdaten heraus. Xing ist aber eine sehr gute (eigentlich offensichtliche) Idee. Danke
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