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Thema: Abmahnung wegen Stadtplan - Verjährung? vom 18.09.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Abmahnung wegen Stadtplan - Verjährung?
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Verbalinjurie

Dabei seit: 29.05.2006
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Verfasst Di 19.09.2006 08:09
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Re: Abmahnung wegen Stadtplan - Verjährung?

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beagle06 hat geschrieben:
Anfahrtsskizze war, die ich seinerzeit aus dem Web kopiert hatte


Du bist schuld und nichts anderes. Wenn ein Kunde etwas bestellt muss er erwarten, dass jemand vom Fach ihm nichts urheberrechtlich geschütztes unterjubelt. Der Plan war damals genauso geschützt wie heute. Wenn er dich zur Verantwortung zieht, wirst du wohl zahlen müssen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
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Verfasst Di 19.09.2006 08:31
Titel

Re: Abmahnung wegen Stadtplan - Verjährung?

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Verbalinjurie hat geschrieben:
beagle06 hat geschrieben:
Anfahrtsskizze war, die ich seinerzeit aus dem Web kopiert hatte


Du bist schuld und nichts anderes. Wenn ein Kunde etwas bestellt muss er erwarten, dass jemand vom Fach ihm nichts urheberrechtlich geschütztes unterjubelt. Der Plan war damals genauso geschützt wie heute. Wenn er dich zur Verantwortung zieht, wirst du wohl zahlen müssen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht


Warum das denn? Wenn es wirklich ein Verjaehrt ist?

Das sollte wirklich nur ein Rechtsanwalt vernuenftig beurteilen.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Verfasst Di 19.09.2006 08:39
Titel

Re: Abmahnung wegen Stadtplan - Verjährung?

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Verbalinjurie hat geschrieben:
beagle06 hat geschrieben:
Anfahrtsskizze war, die ich seinerzeit aus dem Web kopiert hatte


Du bist schuld und nichts anderes. Wenn ein Kunde etwas bestellt muss er erwarten, dass jemand vom Fach ihm nichts urheberrechtlich geschütztes unterjubelt. Der Plan war damals genauso geschützt wie heute. Wenn er dich zur Verantwortung zieht, wirst du wohl zahlen müssen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht


das ist wohl so nicht ganz richtig. wenn du die aktuelle geschichte mit templatemonster verfolgt hast wirst du sehen, das schadenersatzansprüche (in diesem fall für geklautes stock-bild-material) an den webseitenbetreiber gestellt werden. Die ersteller der templates haben sich da scheinbar recht gut aus der affähre gezogen. es ist auf jeden fall ne rechtliche grauzone - denn verantwortlich für den inhalt ist nun mal der webseitenbetreiber - wie du auch schon richtig schreibst - unwissenheit schützt vor strafe nicht - aber in diesem fall triffts dann eben nicht jenny sondern ihren kunden. ob seine versuche, sich das geld von jenny wieder zu holen von erfolg gekrönt sind, steht da auf einem anderen blatt.

jenny ich würd mir auf jeden fall nen anwalt nehmen und mal ne fachkundige meinung einholen. es bringt dir ja jetzt nix, wenn dir hier jeder was anderes erzählt...
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Verbalinjurie

Dabei seit: 29.05.2006
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Verfasst Di 19.09.2006 09:08
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Naja aber (zumindest) in Deutschland muss der Kunde ja nicht die Ahnung von der Materie haben. Dafür bezahlt er ja nen Fachmann dafür, alles richtig zu haben. Wenn dieser Fachmann (-frau) dann aber ich nenns jetzt mal illegale Daten verwendet, kann im Impressum stehen was will, der Fachmann hat es erstellt und er muss wissen, dass man das Urheberrecht beachten muss. Templatemonster kenn ich jetzt nicht, fällt das unter die deutsche Rechtsprechung?

[edit]Gings bei Templatemonster um hochgeladene Templates von Usern? Das wäre wiederrum was ganz anderes[/edit]

Aber hast schon recht, schlussendlich wirds ein Anwalt am besten wissen. Würd mich interessieren wie der Fall ausgeht.


Zuletzt bearbeitet von Verbalinjurie am Di 19.09.2006 09:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
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Verfasst Di 19.09.2006 09:11
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Verbalinjurie hat geschrieben:
Naja aber (zumindest) in Deutschland muss der Kunde ja nicht die Ahnung von der Materie haben. Dafür bezahlt er ja nen Fachmann dafür, alles richtig zu haben. Wenn dieser Fachmann (-frau) dann aber ich nenns jetzt mal illegale Daten verwendet, kann im Impressum stehen was will, der Fachmann hat es erstellt und er muss wissen, dass man das Urheberrecht beachten muss. Templatemonster kenn ich jetzt nicht, fällt das unter die deutsche Rechtsprechung?

[edit]Gings bei Templatemonster um hochgeladene Templates von Usern? Das wäre wiederrum was ganz anderes[/edit]

Aber hast schon recht, schlussendlich wirds ein Anwalt am besten wissen. Würd mich interessieren wie der Fall ausgeht.


gut bei templatemonster isses aktuell auf der deutschen seite der fall. hier wirds wohl damit zusammenhängen, das inhalte von internationalen anbietern kommen, die solches material enthalten. auf jeden fall gabs für die deutschen kunden ärger und so wie das ausschaut, bleiben die kunden wohl auf den kosten sitzen... aber ohne anwalt is das alles wirklich nur ins blaue geraten...
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beagle06
Threadersteller

Dabei seit: 18.09.2006
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Verfasst Di 19.09.2006 12:33
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Nochmal danke für eure Antworten, obwohl ja die Meinungen schon unterschiedlich sind. Ich werde auf jeden Fall erst mal abwarten, ob von meinem damaligen Kunden noch was kommt, oder eben von seinem Anwalt und werde dann selber auch zum Anwalt gehen. Klar, hab ichs verbockt damals, und ich will ja echt nicht den Kopf aus der Schlinge ziehen. Aber wenn ich jetzt ein paar Tausend Euro bezahlen müsste, bin ich PLEITE *Schnief*

Aber wenn meine Haftung wirklich verjährt ist, was ich hoffe, habe ich wohl noch mal Glück gehabt aber der Kunde tut mir natürlich leid. Aber ich finde, als offizieller Inhaltsanbieter muss er zumindest mal gucken, ob auf der eigenen Seite auch alles korrekt ist, gerade wenn die Seite so lange existiert. Es können sich ja auch Dinge ändern usw. und das mit den Stadtplänen und Abmahnungen ist ja auch oft durch die Presse gegangen. Ich will mich nicht komplett rausreden, aber die alleine schuldige will ich nicht sein...

Außerdem steht das mit der Verjährung ja nicht umsonst im Gesetz. Man kann ja nicht für ewig haftbar sein, gerade wenn sich Umstände ändern oder sich Dinge später als Fehler herausstellen.

Echt shit, das Ganze.. ich werde Euch mal weiter berichten und hoffe ganz fest das ich keine Post vom Anwalt kriege....

LG
Jenny
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Verbalinjurie

Dabei seit: 29.05.2006
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Verfasst Di 19.09.2006 12:49
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beagle06 hat geschrieben:
Aber ich finde, als offizieller Inhaltsanbieter muss er zumindest mal gucken, ob auf der eigenen Seite auch alles korrekt ist, gerade wenn die Seite so lange existiert.


Aber die Grafiken sind deine Aufgabe als Webdesigner, da kann ein Anbieter doch nichts für wenn der grafiker geklaute Grafiken verwendet. * Keine Ahnung... *

Wenn ich einem Designer Texte und evtl. eigene Grafiken bringe und sage: Gestalte mir eine Homepage, dann bin ich auch nur meine Texte und Grafiken verantwortlich. Wenn der Grafiker da irgendwas illegales einbaut, was nicht von mir stammt kann ich das als Kunde doch im zweifelsfall gar nicht wissen.

Wenn ich dir den Auftrag gebe: Hier hast du Geld, besorg mir was zu essen und du dann im Supermarkt ein paar Äpfel klaust, kann man mich doch nicht für den Diebstahl verantwortlich machen. Ich hab dir lediglich einen Auftrag erteilt und wie du das dann –als einer vom Fach– machst, ist deine Sache. Der Auftraggeber kann doch dann nicht für den Apfeldiebstahl/die Urheberrechtsverletzung belangt werden.
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pRiMUS

Dabei seit: 09.09.2003
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 19.09.2006 12:53
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nicht nur die grafiken sind seine aufgabe, auch das er sich rechtlich mit dem auskennt, was er betreibt muss übermittelt werden.

demnach hätte er es wissen müssen das er keine stadtpläne verwenden darf. ergo falsche beratung, das könnte dann vom betreiber der seite als nicht vollbrachte leistung angesehen werden.
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