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beagle06
Threadersteller
Dabei seit: 18.09.2006
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Verfasst Mo 18.09.2006 21:19
Titel Abmahnung wegen Stadtplan - Verjährung? |
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Hallo zusamen,
vor über 3 Jahren habe ich für einen Kunden eine Website gebaut, in der u.a. eine Anfahrtsskizze war, die ich seinerzeit aus dem Web kopiert hatte. An die genaue Herkunft kann ich mich gar nicht mehr erinnen. Damals war das Thema Uhrheberechtsverletzungen bei Stadtplänen auch noch nicht so "heiß". Die Website steht jedoch bis heute unverändert so im Web.
Der damalige Kunde erhält nun jetzt eine Abmahnung eines Kartenverlages und muss ggf. mehrere Tausend Euro zahlen. Jetzt befürchte ich, dass sich der ehemalige Kunde (oder sein Anwalt) an mich wenden wird.
Damals hatte ich noch keine AGB und auch der Vertrag wurde mündlich erteilt. Auf der Rechnung steh nur pauschal "Webdesign" ... Die Website habe ich mittlerweile auch total vergessen. Im Impressum der Seite steht aber z.B. deutlich "Verantwortlich für alle Inhalte dieser Website, ist (Name des Kunden)"
Die Sache ist natürlich sehr blöd. Die (volle) Verantwortung will ich aber dennoch von mir weisen. Ich finde, wenn ein Kunde wissentlich die volle Verantwortung im Impressum übernimmt, sollte er auch nachprüfen, ob wirklich keine Rechte verletzt sind und ggf. auch nachfragen. Auch im Laufe einer so langen Zeit sollte er überprüfen, was er denn so auf seiner Website anbietet. Er ist schließlich ebenfalls Geschäftsmann und kein "blutiger Laie".
Außerdem, wie sieht es mit der Verjährung aus. Immerhin endet meine Gewährleistung ja auch nach 2 Jahren. Wäre ich nach so einer langen Zeit nicht auch für Urheberrechtsverletzungen aus der Haftung raus?
Danke und viele Grüße
Jenny
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Zeithase
Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
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Verfasst Mo 18.09.2006 21:33
Titel Re: Abmahnung wegen Stadtplan - Verjährung? |
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beagle06 hat geschrieben: | Er ist schließlich ebenfalls Geschäftsmann und kein "blutiger Laie". |
Wenn Du das Gegenteil eines blutigen Laien wärst, hättest Du ihm nicht so einen Müll beschert. Meine Meinung. Mehr will ich dazu gar nicht sagen.
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ChraCe
Dabei seit: 11.10.2004
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Verfasst Mo 18.09.2006 21:39
Titel
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es wäre absolut korrekt von deinem ehemaligen auftraggeber den kompletten schadensersatzanspruch zzgl. seiner anwaltskosten an dich weiterzureichen.
d.h. er muss zwar den verlag bezahlen, kann sich seinen aufwand aber bei dir "wiederholen".
bzgl. 3 jahre: je länger, je teuerer, da längere nutzungsdauer.
bzgl. gewährleistung: fällt nicht unter gewährleistung, keine chance
viel glück, einige dich mit dem kunden, evtl. ist er aus sympathie oder anderen persönlichen gründen gnädig und übernimmt einen anteil.
cu
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Opus
Dabei seit: 21.08.2006
Ort: 784xx und 104xx
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Verfasst Mo 18.09.2006 21:43
Titel Re: Abmahnung wegen Stadtplan - Verjährung? |
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[quote="beagle06]
vor über 3 Jahren habe ich ... Damals war das Thema Uhrheberechtsverletzungen bei Stadtplänen auch noch nicht so "heiß". [/quote]
Das war mir aber schon vor 6 Jahren gut bekannt und hab deshalb einem Kunden den Plan selbst gezeichnet. Mein Kunde hat das damals noch nicht so recht verstehen wollen, wofür diesen Aufwand betreiben wo man doch einfacher einen Stadtplan in den Scanner legen könne...
Jenny, heikle Sache für deinen Kunden. Er wird sich sicher bei dir melden, weil ihn das recht teuer kommt. Manche Richter lassen da die höchsten Kalkulationen der Anwälte gelten.
Du könntest Glück haben und raus aus der Haftung sein, weil der Kunde dafür verantwortlich ist. Er hat dir die Arbeit sozusagen abgenommen indem er sich auf der Seite verantwortlich zeichnet und in den "AGBs" stand ja nichts von Haftung. Folglich wird er es vermutlich erstmal alleine tragen müssen da er direkt der Kartenfirma gegenüber schuldig ist. Aber er könnte sich danach an dich halten und per Privatklage Schadenersatz fordern. Fachmann in Sachen Web-Design war ja nicht er, sondern du. Er hat dir vertraut.
Wie die Sache wirklich ausgeht, wird man sehen.
Jedenfalls solltest du dich schonmal kundig machen, wie das in anderen Fällen ausgegangen ist.
Guck auch mal in http://123recht.net/ nach und beschreib mal deinen Fall, vielleicht kann dir da jemand helfen.
Kopf in den Sand stecken ist jetzt die schlechteste Lösung.
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beagle06
Threadersteller
Dabei seit: 18.09.2006
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Mo 18.09.2006 22:28
Titel
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Schonmal danke für Eure Antworten. Es tut mir ja auch vol leid für den Kunden und ich will mich ja nicht aus der Affäre ziehen, aber mehrer Tausend Euro kann ich nicht aufbringen. Es war echt eine "Jugendsünde", einfach so die Karte zu kopieren.
Ich habe noch mal recherchiert und ich meine, das die Sache mit dem kopierten Stadtplan einen "Rechtsmangel" (laut BGB) darstellt, den ich verbrochen habe, und das mögliche Schadensersatzansprüche dafür nach 2 Jahren verjähren (es war ja ein "Werkvertrag". Das wäre mir natürlich recht. Was meint Ihr?
Ich halte Euch auf dem Laufenden...
Oh, mann, ich hab echt ein schlechtes Gewissen, ich hoffe ich kann jetzt schlafen.
Liebe Grüße
Jenny
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joki
Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Colonia
Alter: 102
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Verfasst Mo 18.09.2006 22:39
Titel
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Gute Nacht - und schlaf gut!
Mach Dir mal keine Kopf wegen der Geschichte. Kommt alles wieder in die Reihe.
Such Dir morgen in Ruhe nen Anwalt und lass Dich beraten. Die Erstberatung ist gar nicht so teuer.
So gewinnst Du die nötige Ruhe und ne sachliche Ansicht!!
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ChraCe
Dabei seit: 11.10.2004
Ort: -
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Verfasst Mo 18.09.2006 22:46
Titel
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beagle06 hat geschrieben: | ...und das mögliche Schadensersatzansprüche dafür nach 2 Jahren verjähren (es war ja ein "Werkvertrag". Das wäre mir natürlich recht. Was meint Ihr? ... |
ui, du magst recht haben ... ich hoffe es für dich.
ich hatte die verjährungsfristen am bau im kopf (5, 10, 30 jahre).
in jedem fall mal einen anwalt fragen.
das sollte er dir auch mal eben am telefon sagen können (bei allgemein gehaltener fragestellung, sonst kneift er gleich und will nen auftrag).
cu
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 18.09.2006 23:15
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beagle06 hat geschrieben: |
Ich habe noch mal recherchiert und ich meine, das die Sache mit dem kopierten Stadtplan einen "Rechtsmangel" (laut BGB) darstellt, den ich verbrochen habe, und das mögliche Schadensersatzansprüche dafür nach 2 Jahren verjähren (es war ja ein "Werkvertrag". Das wäre mir natürlich recht. Was meint Ihr? |
Ich meine, dass _wenn_das so ist, Dein Kunde keine Ansprüche gegen Dich hätte - aber der Stadtplanverlag hat sie AFAIK trotzdem. IIRC verjähren Ansprüche aus Urheberrechtsverletzungen frühestens drei Jahre, nachdem dem Verletzten die Verletzung bekannt wurde.
Aber IANAL, daher wie schon von anderen geschrieben: Anwalt einschalten.
c_writer
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