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Nachricht |
cathleen
Threadersteller
Dabei seit: 19.06.2006
Ort: Frankfurt
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst So 27.09.2009 16:00
Titel Abbruch Zusammenarbeit, nicht bezahlen |
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Hallo,
ich habe folgendes Problem und weiß nicht weiter:
Ich habe eine Anfrage für ein Logo und einen Folder bekommen, bei welchem das meiste (texte, bilder) geliefert wurde.
Also habe ich gesagt ich rechne mit 15 Std +- ein paar Stunden.
Doch berrechnen werde ich auf jeden Fall die 15 Std mit 25 Euro also 350 Euro pauschal ohne Zusatzkosten.
Jetzt bin ich schon bei der 25. Std. angelangt und merke, die Kundin weiß nichtmehr was Sie will und ich arbeite nur noch an der Sache und habe gesagt, dass ich ab jetzt jede weitere Stunde mit 25 Euro abrechnen werde, da es sich sonst noch ewig hinzieht und die Kundin mich eigentlich nur noch basteln lässt obwohl sie schon zufrieden ist mit den Produkten.
Jetzt war die Kundin darüber so entzornt und wollte einen Abbruch des Projektes und sucht einen neuen Grafiker worauf ich meinte sie bekommt die offnenen Daten, da wir ja kurz vor Ende waren und ich bekomme wie vereinbart die 350 Euro.
Damit ist sie nicht einverstanden und will mir nur 230 Euro bezahlen.
Ich meine ich bin im Recht, da ich die Dinge gewissenhaft durchgeführt habe und sie bis zur letzten Minute gesagt hat sie findet die Dinge sehr schön und es waren nur noch Feinheiten, die der neue Grafiker dann machen müsste mit den offenen Daten, doch sie sagt, sie möchte den neuen Grafiker komplett von vorne anfangen lassen und daher bringen ihr meine Daten nichts und sie möchte sie auch nicht bezahlen, ich könne sie löschen.
Wie ist jetzt die Lage, soll ich mich mit den 230 Euro zufrieden finden oder auf die 350 Euro beharren und mit dem Fall zum Anwalt gehen, falls ich da natürlich eine Chance hätte.
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designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst So 27.09.2009 16:16
Titel
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leute,
ist es denn wirklich so schwer kurz in einem Angebot/Vertrag schriftlich festzuhalten, welche Arbeiten inkl. wievieler Korrekturschleifen wie vergütet werden, und dass zusätzliche Arbeiten die darüber hinausgehen zusätzlich abgerechnet werden...?
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cathleen
Threadersteller
Dabei seit: 19.06.2006
Ort: Frankfurt
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst So 27.09.2009 16:50
Titel
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danke das weiß ich jetzt auch selbst, doch wenn man sich selbst ein kleingewerbe aufbaut und von nichts ne ahnung hat macht man eben den ein oder anderen fehler.
und in dem einen jahr wo ich das kleingewerbe habe gab es das problem kein einziges mal, denn bisher hat es immer wunderbar geklappt bis die kundin kam.
doch durch dein kommentar, das ich nun selbst weiß ist mir auch nicht weiter geholfen.
ich frage mich nur ob es sich lohnt zu klagen oder ich das geld nehmen soll.
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JanG
Dabei seit: 13.10.2002
Ort: Köln/Düsseldorf
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst So 27.09.2009 17:35
Titel
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Nur 120Taler Lehrgeld find ich eher human...
Da haben andere Pferde bestimmt schon mehr vor Apotheken abgekotzt!
Nimm das Geld und Ruhe... Sehs sorum, das du wenigstens noch Geld bekommst.
Viele andere sind da bestimmt auf mehr Lehrgeld sitzen geblieben.
Peaze!
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst So 27.09.2009 17:50
Titel
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Gegenfrage: würdest du denn für 120 bzw. einen Bruchteil dessen (da es auf einen Vergleich eraus laufen könnte) zum Anwalt gehen? Hast du dich mal schlau gemacht, was dich ein Anwalt kosten würde?
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cathleen
Threadersteller
Dabei seit: 19.06.2006
Ort: Frankfurt
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst So 27.09.2009 18:02
Titel
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da ich rechtschutz habe und gerade einen mietstreit am laufen habe, habe ich die 150 euro selbstbeteiligung schon bezahlt und da könnte man das mit rein schieben. ich denke halt, dass die frau schon von einem mahnbescheid eingeschüchtert wär um zu bezahlen. nur wenn es halt wirklich mein fehler ist, würde es ja nichts bringen, doch ich bin immernoch davon überzeugt, dass ich die arbeit geleistet habe und sie nicht einfach sagen kann ich nimm das nicht und drum muss ich es auch nicht bezahlen.
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mo 28.09.2009 06:19
Titel
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Nur du kannst entscheiden, welchen Anteil der kalkulierten Arbeiten du bereits erledigt hats. Und diesen Anteil forderst du dann ein. Da du Arbeit geleistet hast und die Verzögerung nicht allein zu verschulden hat, hast du durchaus einen Anspruch auf Entlohnung. Über die Höhe wird aber bei Differenzen ein Gericht entscheiden. Und du musst dir in der Beweisführung zu diesem geforderten preis sicher sein. Wenn du das nicht bist, solltest du dich auf die 120 € Lehrgeld einlassen.
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netnite
Dabei seit: 24.12.2005
Ort: Thüringen
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mo 28.09.2009 08:48
Titel
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cathleen hat geschrieben: | da ich rechtschutz habe und gerade einen mietstreit am laufen habe, habe ich die 150 euro selbstbeteiligung schon bezahlt und da könnte man das mit rein schieben. |
Du weisst aber schon dass eine Selbstbeteiligung immer pro Fall fällig wird?!?!
Also nimm die 230 Euro und lösch den Mist von deinem Rechner, zukünftig solltest du wirklich drüber nachdenken einen Vertrag zu schliessen.
Wie hast du denn deinen Stundenlohn berechnet?
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