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Thema: Ab wann ist einer Bildkorrektur eine Fälschung? vom 19.10.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Ab wann ist einer Bildkorrektur eine Fälschung?
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ExMD
Threadersteller

Dabei seit: 27.01.2005
Ort: Saarland
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 19.10.2006 16:43
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Ab wann ist einer Bildkorrektur eine Fälschung?

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ich habe letztens einen interessanten auftrag erhalten:
ich sollte aus einem video, das vor gericht als beweismittel dienen und einen verursachten schaden dokumentieren sollte, einzelne frames ausschneiden und ausdrucken.
das video war ziemlich wackelig und dunkel. also habe ich zuerst die bilder in der originalqualität ausgedruckt und sie dann noch mal etwas korrigiert, damit man überhaupt was sehen kann, sprich aufgehellt, tonwertkorrektur und gradationskurve angepasst.
dazu habe ich ein schreiben gelegt (auf anraten des anwaltes), dass ich die bilder nicht digital verfremdet habe, um dem kläger einen vor- oder nachteil zu verschaffen, sondern sie nur nachgebessert habe, um mehr darauf erkennen zu können, sowie den arbeitsweg beschrieben.

jetzt mal generell meine frage: ab wann zählt denn eine solche korrektur als fälschung, mit der man jemandem unterstellen könnte, er würde versuchen den schaden schlimmer aussehen zu lassen, als er tatsächlich ist?

noch als hinweis: es ging um diverse kratzer und risse auf einer oberfläche. wenn ich da zu sehr am kontrast rumspiele, könnten sie tatsächlich schlimmer wirken, als sie es eigentlich sind.
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sunnybj83

Dabei seit: 11.03.2006
Ort: mönchengladbach
Alter: 41
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 19.10.2006 17:45
Titel

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hab zwar keinen plan aber würd mich auch interessieren, weil ich grad fotos von einem wasserschaden nachbearbeitet habe.
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saucer

Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 19.10.2006 17:49
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wenn ihr mehr als 20% cyan rausgenommen habt.


Ach hey, seht das doch mal praktisch: Bestimmt geben nicht wenig leute "beweisfotos" als handyfoto ab und der richter wird sich freuen wenn er auf den fotos sogar mal was erkennt. Aber digitale Daten sind nunmal keine Beweise, und kein Richter wird die als Beweise deuten. Ihr dürft da betonen was ihr wollt, schlussendlich wird der richter auf gutachter hören und sich nicht auf die aussage von ein paar bearbeiteten (!) Fotos verlassen.
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ExMD
Threadersteller

Dabei seit: 27.01.2005
Ort: Saarland
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 19.10.2006 23:26
Titel

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saucer hat geschrieben:
wenn ihr mehr als 20% cyan rausgenommen habt.


Ach hey, seht das doch mal praktisch: Bestimmt geben nicht wenig leute "beweisfotos" als handyfoto ab und der richter wird sich freuen wenn er auf den fotos sogar mal was erkennt. Aber digitale Daten sind nunmal keine Beweise, und kein Richter wird die als Beweise deuten. Ihr dürft da betonen was ihr wollt, schlussendlich wird der richter auf gutachter hören und sich nicht auf die aussage von ein paar bearbeiteten (!) Fotos verlassen.


darum gehts gar nicht.
der richter hat das video gesehen, er hat 2 gutachter angehört, er hat zeugen zu wort kommen lassen und trotzdem besteht er auf weitere fotos.
da er keine videos mitnehmen will, war seine forderung, screenies aus dem video zu ziehen.
warum auch immer, den sinn der sache hinterfrage ich nicht und interessiert mich auch nicht.

wenn der richter oder der anwalt jedenfalls sagt, ich soll das machen und er selbst digitale daten noch mal durchsehen will, mach ich das auch so. mir gehts einfach nur drum, ob jemand ähnliche erfahrungen vielleicht schon mal gemacht hat und sagen kann, wann eine verbesserung der bildqualität als verfälschung ausgelegt wird.
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stsy2k

Dabei seit: 30.01.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 20.10.2006 10:36
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Digitale Daten sind keine Beweise? Was ist z.B. mit K*nderp*rn*s auf Festplatten?
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radschlaeger
Moderator

Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 20.10.2006 10:41
Titel

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die existenz dieser kriminellen daten auf der festplatte sind beweise qua definition.
aber bilder haben in der heutigen zeit nur noch eingeschränkte beweiskraft.
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 25.10.2006 20:08
Titel

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Eine Aufhellung und Kontrastanhebung würde ich nicht als Fälschung betrachten. Erst wenn Du im Photoshop die Beulen und Kratzer an einem Unfallwagen etwas vergrösserst.
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