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Thema: Ab wann erlischt das Copyright eines Fotos? vom 15.07.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Ab wann erlischt das Copyright eines Fotos?
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LOOOM
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Verfasst Sa 15.07.2006 12:02
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Ab wann erlischt das Copyright eines Fotos?

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Hallo,

habe eine Frage bezüglich Copyright.

Ich würde gerne für einen Rock-A-Billy-T-Shirt-Shop (was fürn Wort wär das bitte ohne Bindestriche...) ein Pin-Up-Girl, welches dem Auftraggeber gut gefällt, einbauen.

Da ich (jetz oute ich mich) keine fundierte Ausbildung als Mediengestalter als solches genossen habe - ich bin eigentlich Tontechniker mit neu entdecktem Hang zum Photo-Shop - weiss ich über Copyright-Fragen leider nur, dass nach einem gewissen Zeitraum (im Musik-Bereich einige Zeit nach dem Tod des Komponisten) das Werk keinen Copyright-Schutz mehr hat.

Wie genau ist das bei Bildmaterial ? Gibt es da Unterschiede ? Z.B. Art der Quelle (Foto / Gemälde), darf ich das Werk verfremden ? Ich habe gehört, dass - wenn man das Werk nur zu einem Teil veröffentlicht - es bereits keinen Copyrightschutz mehr geniesst ?

Danke!

Basti

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Zuletzt bearbeitet von tacker am Sa 15.07.2006 19:57, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Benutzer 27313
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Ort: -

Verfasst Sa 15.07.2006 12:53
Titel

Re: Ab wann erlischt das Copyright eines Fotos?

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LOOOM hat geschrieben:
Hallo,

habe eine Frage bezüglich Copyright.

Ich würde gerne für einen Rock-A-Billy-T-Shirt-Shop (was fürn Wort wär das bitte ohne Bindestriche...) ein Pin-Up-Girl, welches dem Auftraggeber gut gefällt, einbauen.

Da ich (jetz oute ich mich) keine fundierte Ausbildung als Mediengestalter als solches genossen habe - ich bin eigentlich Tontechniker mit neu entdecktem Hang zum Photo-Shop - weiss ich über Copyright-Fragen leider nur, dass nach einem gewissen Zeitraum (im Musik-Bereich einige Zeit nach dem Tod des Komponisten) das Werk keinen Copyright-Schutz mehr hat.

Wie genau ist das bei Bildmaterial ? Gibt es da Unterschiede ? Z.B. Art der Quelle (Foto / Gemälde), darf ich das Werk verfremden ? Ich habe gehört, dass - wenn man das Werk nur zu einem Teil veröffentlicht - es bereits keinen Copyrightschutz mehr geniesst ?

Danke!

Basti


Das ist etwas schwierig pauschal zu beantworten. Der Gesetzgeber behandelt Bildrechte unter dem Urheberrecht mit gesonderten Schutzbestimmungen, hingegen Kunstwerke (Fotorecht) unter dem Kunsturheberrechtsgesetz behandelt werden. Es kommt also auf das Bild an. Ist das Bild eine "persönliche geistige Schöpfung" oder nicht?

Bei einfachen Lichtbildern erlischt das Schutzrecht 50 Jahre nachdem das Bild zum ersten Male veröffentlicht (erlaubte Wiedergabe) wurde. Wird das Bild nicht veröffentlicht, erlischt die Schutzfrist auch nach 50 Jahren. (auch Vorführung, Internet... ist Veröffentlichung). Die beiden Zeiten können sich aufaddieren.

Bei Lichtbildwerken, das sind Bilder mit "persönlicher geistiger Schöpfung" (die Gerichte sehen mittlerweile in fast jedem Foto pers. geist. S.), erlöschen die Bildrechte 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers

Bei Verfremdungen wird es richtig kompliziert, da zählen unter anderem Art der Verfremdung, Alter des Werkes, Technik der Verfremdung, eigene geistige Leistung ...
 
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LOOOM
Threadersteller

Dabei seit: 18.08.2005
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Verfasst Sa 15.07.2006 13:19
Titel

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Danke schonmal...

D.H. Ein Pin-Up ist zwar ein Lichtbild - Würde ganz genau in die 50-Jahre Grenze fallen. Aber da es ja wie du sagst ne persönliche geistige Schöpfung ist bzw. als solche gesehen wird, hab ich wohl Pech gehabt.

Mal sehn - vielleicht hab ich ja ne Bekannte, die gern fotografiert wird und noch dazu n bisschen aussieht wie n Pin-Up. Ergebnisse präsentiere ich dann selbstverständlich hier : )

Hat vielleicht jemand ne Idee, wo man ausser bei pixelquelle noch lizenzfreie (PIN-UP:)-Fotos herbekommt ?


Zuletzt bearbeitet von LOOOM am Sa 15.07.2006 13:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
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grafzahl

Dabei seit: 13.04.2006
Ort: Magdeburg
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 15.07.2006 16:13
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photocase.de aber keine ahnung obs da pinups gibt...
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