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Blade236
Dabei seit: 23.02.2007
Ort: Wild Southwest
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Fr 26.06.2009 16:07
Titel
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EHST hat geschrieben: | Blade236 hat geschrieben: | wenn die Handwerker auf 7% gesetzt würden, während wir Gestalter noch mehr unter der Krise leiden müssen |
Gestalter leiden also mehr unter der Krise als die gute deutsche Handwerkerzunft? So, so... |
Das hab ich doch so nicht behauptet, oder? Im Grunde kann ja kein Designer eine ermäßigte MwSt. berechnen, wenns um die normalen Projekte geht. Höchstens man findet die bekannte Hintertür. Wieso sollten dann die Handwerker bevorzugt werden? Nur weil die eine größere Anzahl von Wählern darstellen? Es darf einfach nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Besserer Vorschlag wäre, dass Unternehmen vl. bis zu einer Anzahl von 5 Mitarbeitern ermäßigt sind und die größeren die volle MwSt. abführen. Aber es wird zu oft mit dem unterschiedlichen Maß gemessen. Die Post als ehemaliges Staatsunternehmen ist umsatzsteuerbefreit, während die anderen Umsatzsteuer abführen müssen. Als kleines Beispiel
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snyda
Dabei seit: 04.02.2005
Ort: Münster
Alter: -
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Verfasst Sa 27.06.2009 11:41
Titel
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Threadtitel hat geschrieben: | 7% oder 16% Umsatzsteuer? |
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remote
Dabei seit: 10.11.2006
Ort: /var/www/
Alter: 110
Geschlecht:
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Verfasst Sa 27.06.2009 12:12
Titel
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afaik ist das doch an das vorliegen von urheberrechtlichem anspruch und an die einräumung von nutzungsrechten gekoppelt.
d.h. bei gestaltungsarbeiten die urheberrechtlichen schutz geniessen (z.b entwurf eines plakats bei ausreichender schöpfungshöhe) wo dem kunden die gestaltung/nutzungsrechte in einem abwasch berechnet werden: 7%
kosten für ausdrucke, boten, porto etc. dagegen 19%.
wer pauschal 19% ansetzt, ist zwar rein finanziell auf der sicheren seite, kann aber trotzdem in die sinnbefreite situation geraten, rechnungen u. ust-erklärung nachträglich korrigieren zu müssen.
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designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Sa 27.06.2009 12:39
Titel
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Also ich kann dazu echt den "Designers' Manual" empfehlen. Da ist zu diesem Thema alles genauestens beschrieben.
Zuletzt bearbeitet von designzicke am Sa 27.06.2009 12:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
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cyanamide
Moderator
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Sa 27.06.2009 13:30
Titel
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snyda hat geschrieben: | Threadtitel hat geschrieben: | 7% oder 16% Umsatzsteuer? |
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Zitat: | Verfasst Sa 19.02.2005 |
aUDIOfREAK hat geschrieben: | naja bis auf die tatsache das der steuersatz von 16 auf 19 % erhöht wurde eigentlich nich grundlegend viel |
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Benutzer 37983
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Sa 27.06.2009 18:44
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remote hat geschrieben: | afaik ist das doch an das vorliegen von urheberrechtlichem anspruch und an die einräumung von nutzungsrechten gekoppelt.
d.h. bei gestaltungsarbeiten die urheberrechtlichen schutz geniessen (z.b entwurf eines plakats bei ausreichender schöpfungshöhe) wo dem kunden die gestaltung/nutzungsrechte in einem abwasch berechnet werden: 7%
kosten für ausdrucke, boten, porto etc. dagegen 19%.
wer pauschal 19% ansetzt, ist zwar rein finanziell auf der sicheren seite, kann aber trotzdem in die sinnbefreite situation geraten, rechnungen u. ust-erklärung nachträglich korrigieren zu müssen. |
Vor allem wenn du Designleistungen mit 19% abrechnest und denkst, ach bin ich auf der sicheren Seite, dann kann es dir passieren, wenn es zu einem Streit kommt und es um die Urheberschaft geht, dass diese dir abgesprochen wird, denn du hast ja nicht mit 7% abgerechnet, was ein Indiz für die Urheberschaft wäre. Also vorsicht, kann ne böse Falle sein.
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