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Thema: 7% / 19% Umsatzsteuer Rechnung vom 07.01.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> 7% / 19% Umsatzsteuer Rechnung
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map-gyver
Threadersteller

Dabei seit: 25.01.2009
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Verfasst Mo 07.01.2013 14:05
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7% / 19% Umsatzsteuer Rechnung

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Guten Tag,

ich hab mir den §12 Umsatzsteuergesetz angeschaut.

dort steht begünstigt zum 7% steuersatz sind "die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben"

Das bedeutet für mich das lediglich der Rechnungsposten mit der Übertragung der Nutzungsrechte mit 7% zu besteuern ist und nicht die einzelnen Arbeitsschritte selbst...

Ich lese hier öfters "der klassische Entwurfsauftrag ist mit 7% zu besteuern" ...

aber so wie ich das Gesetz verstehe, sind die Punkte auf der Rechnung alle mit 19% zu berechnen und lediglich die Übertragung der Nutzungsrechte darf mit 7% berechnet werden... ist das korrekt?


Beispiel wie ich das Gesetz verstehe anhand folgender Rechnung/Rechnungsposten:

Entwurf 10 Std x Stundensatz + 19%
+
Umsetzung 3 std x Stundensatz + 19%
+
Einräumung von Nutzungsrechten + 7%

= brutto Endbetrag


So wie einige hier das erklären hört sich das aber an:

(klassicher Entwurfsauftrag)
Entwurf 10 std. x Stundensatz + 7%
+
Umsetzung 3 std. x Stundensatz + 7%
+
Einräumung von Nutzungsrechten + 7%

= brutto Endbetrag


Welches Beispiel ist jetzt korrekt?
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Mo 07.01.2013 16:20
Titel

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http://www.mediengestalter.info/forum/41/uebertragung-des-ausschliesslichen-nutzungsrechtes-169283-1.html
vlt hilft dir der thread weiter, illumaus hat das thema kurz angeschnitten.
 
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Benutzer 37983
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Ort: -

Verfasst Mo 07.01.2013 19:15
Titel

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Lies dir diesen Link mal durch und dort speziell den Punkt 5). da geht es um Haupt- und Nebenleistungen.

Ich würde denken, die Entwurfsarbeit musst du zwingend machen, damit du dem Kunden am Ende Nutzungsrechte einräumen kannst. Und nur das ist es, was der Kunde von dir möchte: er will etwas nutzen. Er will nicht das fertige Gemälde an die Wand hängen. In diesem Fall würde ich es also so verstehen, dass die Skizzen, Entwürfe, Ausarbeitungen usw. alle dazu dienen und notwendig sind, am Ende etwas zu erhalten, was der Kunde nutzen kann.
 
 
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