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Thema: Webspace Anmeldung für Website-Auftrag vom 14.11.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Nonprint -> Webspace Anmeldung für Website-Auftrag
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Alexander Junger
Threadersteller

Dabei seit: 14.11.2010
Ort: Österreich
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 14.11.2010 13:58
Titel

Webspace Anmeldung für Website-Auftrag

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Heyho mediengestalter - nachdem ich immer wieder mal mitgelesen habe heute der Entschluss,
mich anzumelden - Hi an alle!

Mein Frage betrifft eher organisatorisches bzgl. Webspace-Anmeldung wenn man für einen Kunden
eine Seite gestaltet.

Welche Daten gebt ihr bei der Anmeldung - sagen wir z.B bei all-inkl.com - an?
Persönliche Daten müssten ja die des Inhabers also des Auftraggebers sein.
Wie macht ihr das aber mit der E-Mail - wenn man hier die des AG angibt, muss man ja erstmal
die FTP-Daten in Erfahrung bringen.
Gebt Ihr hier eure eigene E-Mail an?

Ist dbzgl. irgendwas bei einem Vertragsschluß zu beachten?

Achja, ich bin Österreicher. Sollte aber nichts ausschlaggebendes ändern.

Grüße!
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seal

Dabei seit: 31.07.2005
Ort: Pfalz
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 14.11.2010 20:36
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Dazu gab es die Tage schon ein Thema hier, finde es aber auf die Schnelle nicht.

a) Du lässt den Kunden die Anmeldung/Registrierung übernehmen und lässt dir die Daten geben

b) Du bringst alle nötigen Infos in Erfahrung, gibst diese für den Kunden ein und legst ihm den fertigen Auftrag zur Unterschrift vor, den er dann evtl. selbst an den Anbieter faxen kann.

c) Du bist als "Reseller" bei dem Hoster angemeldet und verkaufst das Hosting an deine Kunden - zu eigenen Konditionen - weiter. Dann bist du Vertragspartner beim Hoster und dein Kunde bei dir.

In allen Fällen sollte dein Kunde eine Unterschrift leisten müssen!

Rechtlich muss die Domain(s) auf den Kunden angemeldet werden (wenn du später keinen Ärger haben willst). Du stehst wenn überhaupt als Tech-C bei der denic (bei .de Domains).


Zuletzt bearbeitet von seal am So 14.11.2010 20:39, insgesamt 2-mal bearbeitet
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willshedo

Dabei seit: 21.12.2005
Ort: Waldshut
Alter: 51
Geschlecht: -
Verfasst So 14.11.2010 23:34
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hi,

Zitat:
Rechtlich muss die Domain(s) auf den Kunden angemeldet werden (wenn du später keinen Ärger haben willst)


Welche rechtlichen Gründe hat das, würde mich interessieren? Bzw wie sähe der Ärger denn aus?
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seal

Dabei seit: 31.07.2005
Ort: Pfalz
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 14.11.2010 23:54
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

willshedo hat geschrieben:
Hi,

Zitat:
Rechtlich muss die Domain(s) auf den Kunden angemeldet werden (wenn du später keinen Ärger haben willst)


Welche rechtlichen Gründe hat das, würde mich interessieren? Bzw wie sähe der Ärger denn aus?


Nun, ich bin kein Anwalt, würde aber allein aus der Vorsicht heraus nicht meinen Namen für Domains meiner Kunden "hergeben". Ein möglicher "Ärger" könnte bereits dann entstehen, wenn mein Name unter Admin-C bei der denic eingetragen ist (="Domaininhaber"), im Impressum auf der Seite aber der Name meines Kunden steht und dort "dubiose Inhalte" (ohne mein Wissen oder Zutun) veröffentlicht werden, Marken oder Schutzmarken verletzt werden etc.

Ein Anwalt schreibt dazu unter http://www.recht-im-internet.de/themen/domainhaftung.htm

Zitat:
Impressumspflicht versus Denic-Richtlinien
Noch komplizierter wird die Situation, wenn im Impressum einer Website eine ganz andere Person als der Eigentümer oder Admin-C als Verantwortlicher für die Seiten benannt ist. § 6 TDG, dem die allermeisten Angebote unterliegen, sieht unter anderem vor, dass in der Anbieterkennzeichnung bei geschäftsmäßigen Telediensten der Diensteanbieter mit Namen und Anschrift anzuführen ist. Bei Mediendiensten, Websites mit überwiegend journalistischen Angeboten, muss darüber hinaus nach § 10 Absatz 3 des Mediendienstestaatsvertrages (MDStV) sogar noch ein Verantwortlicher für journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote genannt werden.

Das Verhältnis des Impressumsverantwortlichen zu Eigentümer und Admin-C ist bislang rechtlich nicht geklärt, entsprechende Urteile fehlen. Es spricht aber einiges dafür, dass diese Personen gesamtschuldnerisch haften. Dies hätte zur Folge, dass das Opfer einer Rechtsverletzung hinsichtlich der Durchsetzung seiner Ansprüche beispielsweise zwischen Domain-Eigentümer und Verantwortlichem laut Impressum wählen könnte und diese dann unter sich die Folgen ausgleichen müssten. Um diesen rechtlich unklaren Zustand zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Eintragungen in der Whois-Datenbank mit denen im Impressum der Seite abzugleichen.


Ohne Änderungsantrag (wird gerne mal vergessen) des Admin-C würde mein Name auch weiterhin bei der denic stehen, selbst wenn ich mit dem Kunden schon jahrelang nicht mehr zusammenarbeiten würde und garnicht wüsste, was unter dieser Domain "so los ist".

Man sollte sich immer vor Augen führen, dass auch im Netz mit ein paar unbedachten Klicks ein Vertrag geschlossen werden kann. Verträge bringen Rechte und Pflichten mit sich. Im Fall des Falles möchte ich nicht vor einen Richter treten und mich für Verstöße meines (Ex-)Kunden verantworten zu müssen.

--

Edit:

Der umgekehrte Fall ist genauso denkbar: Der Kunde überlasst alles dem Designer, der die Domain auf seinen Namen anmeldet. Gibt - wie hier oft zu lesen - nur mündliche Absprachen (Stichwort: Beweisbarkeit). Das Projekt wird zusammen entwickelt und gepflegt. Das geht 2 Jahre so, dann ist das Projekt plötzlich sehr sehr erfolgreich und wirft enorme Summen ab.

Nun könnte der "böse Designer" ja auf die Idee kommen vom Kunden eine "Ablöse" zu fordern, schließlich ist er als Admin-C bei der denic eingetragen ...


Zuletzt bearbeitet von seal am Mo 15.11.2010 00:06, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Alexander Junger
Threadersteller

Dabei seit: 14.11.2010
Ort: Österreich
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 15.11.2010 00:41
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich denke, es wird wohl am einfachsten sein, vom Kunden sich den Zugang zum FTP geben zu lassen.
Wäre es aber nicht möglich - zum Beispiel, wenn der Kunde gar keine E-Mail hat - die eigene E-Mail anzugeben und dann,
wenn der Auftrag erledigt ist, den Hoster zu bitten, die Adresse zu ändern - zum Beispiel auf eine E-Mail, die auf dem Mailserver angelegt wurde, der sich auf dem bestellten Webspace befindet?

Grüße
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Dexter Paris

Dabei seit: 28.05.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 15.11.2010 15:42
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Dann bekommt der Kunde mal eben eine Freemail-Adresse verpasst …
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