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Thema: Webseiteninhalte gerichtsverwertbar sichern vom 16.06.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Nonprint -> Webseiteninhalte gerichtsverwertbar sichern
Autor Nachricht
netnite
Threadersteller

Dabei seit: 24.12.2005
Ort: Thüringen
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 16.06.2009 17:13
Titel

Webseiteninhalte gerichtsverwertbar sichern

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Weiss jemand wie man Webseiteninhalte gerichtsverwertbar sichern kann und kann mir da Tips geben? Hab leider mit Google und der Suche hier im Forum nichts brauchbares finden können.
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Kash

Dabei seit: 07.11.2002
Ort: Schopfheim
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 16.06.2009 21:11
Titel

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ein backup sollte ausreichend sein.
dort werden serverzeiten auch gesichert.

weshalb ist das denn nötig?


Zuletzt bearbeitet von Kash am Di 16.06.2009 21:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 17.06.2009 10:09
Titel

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Ich habe schon ein paar mal gehört, dass jemand die entsprechenden Seiten inklusive Ausdrucke per Post an seinen Anwalt schickt. Natürlich speziell gekennzeichnet und mit dem Anwalt abgesprochen, damit er den Brief dann ungeöffnet archiviert.

Kommt es tatsächlich zu einer Gerichtsverhandlung, sieht man am Poststempel, dass die "Beweise" nicht mal eben schnell vor der Verhandlung gefälscht wurden.

Ob sich der Aufwand lohnt, oder ob dieses Vorgehen tatsächlich sinnvoll ist, kann ich allerdings nicht beurteilen. * Keine Ahnung... *
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dotSven

Dabei seit: 17.06.2009
Ort: Montevideo
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 17.06.2009 20:17
Titel

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Das Verfahren mit dem Brief an den Anwalt (oder Notar) ist ein altes und bewährtes. Wird schon seit Jahrzehnten besonders von Spieleerfindern (also Brettspiele) verwendet. (Das Problem mit Spielen ist, dass sich eine "Sammlung von Regeln" in Deutschland nicht schützen lässt, ...weil sonst jeder Hausmeister Erfinder wäre. * Ich will nix hören... * )

Diese Methode ist daher also "gerichtsbekannt" und ziemlich "kugelsicher"...

...mit weniger Aufwand: Seiten ausdrucken und einem Unbeteiligten in Kopie überreichen.

Aber wenn du nichts sagst, *was* genau bewiesen werden soll ist es schwer was dazu zu sagen.


Gruss

Sven
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