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benM
Threadersteller
Dabei seit: 17.10.2008
Ort: Würzburg / Bielefeld
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Fr 24.04.2009 17:36
Titel Webauftritt für einen Allgemeinmediziner |
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Hallo liebe Community!
Bin mir nicht ganz sicher ob ich mit der Frage im richtigen Forum bin… trotzdem:
Ist es einem Allgemeinmediziner gestattet eine Website zu haben bzw. gibt es da Unterschiede zum Unternehmen?
Gleiche Frage für Logo… ein Logo für einen Allgemeinmediziner? Gibt es da bestimmte Richtlinien?
Wie sieht es mit dem Impressum aus? Reicht ein Imprint-Generator oder wäre ein Impressum vom Rechtsanwalt die bessere Lösung? Habt ihr ne Idee was sowas kostet?
Freu mich über jeden helfenden Buchstaben
Ben
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Zim
Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 24.04.2009 17:42
Titel
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Die zuständige Ärztekammer stellt idr all diese Infos auf ihrer Website bereit.
Ansonsten, ruf bei denen an und frag wo du an die infos kommst. Auf deren aussagen kannst du dich rechtlich gesehen mehr verlassen als auf die Meinungen in einem Forum. Schliesslich willst du deinen kunden ja nicht rechtlich in die scheisse reiten .
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traumgaertner
Dabei seit: 18.01.2009
Ort: Franken
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Fr 24.04.2009 17:59
Titel Re: Webauftritt für einen Allgemeinmediziner |
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benM hat geschrieben: | Ist es einem Allgemeinmediziner gestattet eine Website zu haben |
Ganz klare Antwort: Ja, solange die Seite keinen Wettbewerb betreibt, also ausschliesslich als Informationsplattform für Leistungsspektrum/Fachgebiete, Praxis und Team dient. Die Impressumspflicht ist hier auch nicht anders als bei jeder anderen Website auch, ausser es werden Publikationen des Arztes (oder von Kollegen) veröffentlich, dann gilt eben das "erweiterte Impressum". Ob die Zulassung irgendwie mit hinein muss weiß ich nicht.
Ansonsten wie Zim bereits geschrieben.
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benM
Threadersteller
Dabei seit: 17.10.2008
Ort: Würzburg / Bielefeld
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Fr 24.04.2009 18:07
Titel
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Zim hat geschrieben: | Die zuständige Ärztekammer stellt idr all diese Infos auf ihrer Website bereit.
Ansonsten, ruf bei denen an und frag wo du an die infos kommst. Auf deren aussagen kannst du dich rechtlich gesehen mehr verlassen als auf die Meinungen in einem Forum. Schliesslich willst du deinen kunden ja nicht rechtlich in die scheisse reiten . |
Danke für die Info! Das wusste ich nicht.
Gut dann weiß ich ja jetzt bescheid. Danke ihr 2
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mynick81
Dabei seit: 31.03.2006
Ort: Mosbach
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 24.04.2009 19:37
Titel Websiten für Heilberufe |
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Hallo benM,
zum Thema "Websiten für Heilberufe" habe ich ein kleines eBook verfasst - vielleicht hilft Dir das weiter und beantwortet Dir Deine Frage was erlaubt ist und was nicht:
eBook: Websiten für Heilberufe
HTH und schönes Wochenende
Markus
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rover88
Dabei seit: 21.09.2005
Ort: Berlin
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 24.04.2009 21:10
Titel
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Kammerpflichtige Berufe (RA, Arzt, Architekt) müssen immer die jeweils für sie zuständige Kammer im Impressum angeben.
Ansonsten gilt die jeweilige "Ethikregel" des jeweiligen Berufsstands
//r88
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benM
Threadersteller
Dabei seit: 17.10.2008
Ort: Würzburg / Bielefeld
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Fr 24.04.2009 23:34
Titel
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Ah ok! Danke auch an euch beide! Werde mal ins eBook reinschnuppern
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