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voege2000
Threadersteller
Dabei seit: 16.09.2003
Ort: Langnau a/A CH
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Fr 03.12.2004 16:30
Titel Urheberrechte |
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Tach zusammen. Ich habe von einer Bude den Auftrag bekommen, den aktuellen Halbjahresbericht (Finanzbericht) zu erstellen. Nun hat sich die Bude, welche für die bis jetzt die Sachen gestaltet hat, beim Auftraggeber gemeldet und ihn in einem giftigen Brief darauf aufmerksam gemacht, dass Urheberrechtsverletzungen Kosten nach sich ziehen würden.
Nun frage ich mich, ob die annehmen, dass ich einfach ihr Design übernehme und damit einen neuen Geschäftsbericht mache (was ich natürlich niemals mache), oder ob wir da allgemein extrem vorsichtig sein müssen.
-Das Logo, welches von der vorherigen Bude gestaltet wurde, ist, nehme ich an, jetzt Eigentum des Auftraggebers. Sollte also keine Urheberrechts-Verletzung sein, das weiter zu gebrauchen, oder?
-Ev. haben die Slogans oder andere slogan-artige Texte verfasst. Wäre dies strafbar, diese wieter zu verwenden?
-Können die des Weiteren Urheberrechte auf Typographie / Schriftkombinationen etc. geltend machen?
Allgemein kann ich sagen, dass wir bisher noch keine alten Verträge gefunden haben, welche diese Punkte behandeln. Zudem bin ich auch noch auf keine AGB's von der Firma gestossen.
Hat jemand von euch Erfahrungen mit solchen Dingen?
Thanks und Gruss
MICHI
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CrazyGecko
Dabei seit: 09.01.2003
Ort: Augsburg/Pfersee
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Fr 03.12.2004 19:38
Titel
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Also ich will da nichts falsches sagen ... aber eigentlich gehört doch alles zur CI des Auftraggebers ... das wurde von dem Verein, der bisher alles gemacht hat für Deinen Auftraggeber erstellt und kann von ihm doch beliebig an andere Leute weitergegeben werden!
BMW hat sich seine CI wohl auch von einer Agentur machen lassen (vielleicht auch selbst) und verteilt die nun an 100 Agenturen, die dann damit für sie die Sachen basteln ...
Denke also, dass man Euch da nix kann ... es sei denn es besteht ein Vertrag zwischen Deinem Auftraggeber und diesem Verein, dass bei Vereinwechsel von einer weiteren Verwendung der ganzen Sachen abzusehen ist - aber das wäre dann wohl ein ziemlich bescheuerter Vertrag!
Mehr fällt mir dazu jetzt auch nicht ein!
gruss,
crazygecko
Zuletzt bearbeitet von CrazyGecko am Fr 03.12.2004 19:39, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Sa 04.12.2004 14:16
Titel
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es kommt halt drauf an welche nutzungsbedingungen die firma mit ihrer alten agentur ausgemacht hat. denn ein logo das eine agentur für eine firma macht, muss nicht automatisch dann dieser gehören. viele agenturen gewähren ein nutzungsrecht auf ein paar jahre und dannach kostets nochmal geld.. .
dein auftraggeber sollte das eben vorher abklären, bevor ihr euch ans werk macht, das ding dann teuer drucken lasst um dann hinterher von der alten agentur ne abmahnung zu bekommen
aber es ist eigentlich schon ein armutszeugnis für die agentur, wenn sie zu solchen maßnahmen greifen muss, um einen kunden nicht zu verlieren... da kanns dann mit dem kundenservice und der arbeitsqualität net weit her sein schätz ich mal...
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cyanamide
Moderator
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Sa 04.12.2004 16:13
Titel
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Große Agenturen behalten sich meistens alle Rechte an ihren Entwürfen.
Sie geben lediglich für bestimmte Zwecke ein Nutzungsrecht weiter, dies
auch nur gegen Bezahlung und nur für diesen einen bestimmten Zweck.
Zudem behalten sie sich vor, jeden Fremdentwurf „Korrektur“ zu lesen
und diesen dann frei zu geben – oder auch nicht.
Eine nicht erlaubte Nutzung des Enturfs / Logos / CI ist Diebstahl.
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Bena Bes
Dabei seit: 17.03.2004
Ort: Stuggi
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Sa 04.12.2004 17:51
Titel
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Grundsätzlich gilt:
Das Urheberrecht auf ein Design, Logo usw. bezitzt immer der Grafiker, der es erstellt hat
Eine Firma oder Agentur kann niemals ein Urheberrecht besitzen! Leut Paragraphen usw können nur
natürliche Personen (Menschen) ein Urheberrecht bezitzen.
Allerdings können Nutzungsrechte für dieses Design vertraglich weitergegeben werden. Bei der Weitergabe
der Nutzungsrechte muss aber immer der Urheber (also der Grafiker), damit einverstanden sein, nicht die Firma.
Aber auch in diesem Fall gilt das Urheberrecht bleibt nach wie vor bei dem Grafiker und kann definitiv nicht weitergegeben werden. Es kann nur ein Nutzungsrecht ausgegeben werden.
Eine Außnahme gibt es: Urheberrechte können vererbbar sein.
Gruß
Euer Bena Bes
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voege2000
Threadersteller
Dabei seit: 16.09.2003
Ort: Langnau a/A CH
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Sa 04.12.2004 19:09
Titel
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Danke für diese kompetenten Antworten! Ich werde abklären müssen, für was die Firma die Rechte besitzt. Frage: kann es soweit kommen, dass die Firma ihr Logo nicht weiter gebrauchen kann, obwohl es z.B. beim Amt für geistiges Eigentum (hier in der Schweiz) mit dem Firmennamen hinterlegt ist?
Gruss MICHI
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heim_experimente
Dabei seit: 24.06.2003
Ort: Dessau
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Sa 04.12.2004 20:07
Titel
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ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass die firma nur ein beschränktes nutzungsrecht (d.h. für ein projekt)damals erworben haben soll - bei logentwicklungen ist ein uneingeschränktes nutzungsrecht eher üblich!!
wenn das logo sogar beim amt für geistiges eigentum (was bei uns in deutschland dem dpma entsprechen dürfte) auf den firmennamen eingetragen ist, seh ich da keine probleme
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