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LioGetz
Threadersteller
Dabei seit: 24.03.2003
Ort: Aachen
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 03.07.2007 10:41
Titel Suche Fakten Barrierefreies Webdesign |
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Hi @ all,
ich halte gleich in der Uni ein Referat über Barrierefreies Webdesign. Ist auch alles schön & gut, Vortrag ist ausgearbeitet und ich werde etwa 30min mit (sinnvollem) Inhalt füllen. Ich habe das ganze recht praxisbezogen aufgebaut, d.h. Techniken, Beispiele im Browser (FF), im Textbrowser Lynx, ein Bsp. an nem Screenreader etc...was mir für mein Fazit (oder auch Einleitung) wären ein paar Fakten.
Habt ihr irgendwelche Zahlen (wenn es geht mit Quellenangabe) wie z.B. die Rechtslage aussieht? Ich habe mal von einem Stichtag gelesen ab wann öffentliche Seiten (Kommunen, Ämter etc.) barrierefrei umgestellt werden müss(t)en...Sowas "offzielles" bräuchte ich noch...
Ansonsten noch irgendwelche "Facts 2 know" die ich vielleicht meinem Plenum entgegen schleudern könnte ?!
Danke im voraus
CU
Lio
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hyko
Dabei seit: 29.04.2002
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 03.07.2007 10:47
Titel
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http://www.einfach-fuer-alle.de/artikel/bitv-reloaded/
hier vielleicht und auf der seite als solches
http://www.einfach-fuer-alle.de/
Zitat: | § 4 Umsetzungsfristen für die Standards
(1) 1Die in § 1 dieser Verordnung genannten Angebote, die nach Inkrafttreten dieser Verordnung neu gestaltet oder in wesentlichen Bestandteilen oder größerem Umfang verändert oder angepasst werden, sind gemäß § 3 dieser Verordnung zu erstellen. 2Mindestens ein Zugangspfad zu den genannten Angeboten soll mit der Freischaltung dieser Angebote die Anforderungen und Bedingungen der Priorität I der Anlage zu dieser Verordnung erfüllen. 3Spätestens bis zum 31. Dezember 2005 müssen alle Zugangspfade zu den genannten Angeboten die Anforderungen und Bedingungen der Priorität I der Anlage dieser Verordnung erfüllen.
(2) Angebote, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung im Internet oder im Intranet (§ 1 Nr. 2) veröffentlicht wurden, sind bis zum 31. Dezember 2003 gemäß § 3 dieser Verordnung zu gestalten, wenn diese Angebote sich speziell an behinderte Menschen im Sinne des § 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes richten.
(3) Soweit nicht Absatz 2 gilt, sind die Angebote, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung im Internet oder im Intranet (§ 1 Nr. 2) veröffentlicht wurden, bis zum 31. Dezember 2005 gemäß § 3 dieser Verordnung zu gestalten. |
Quelle:
http://bundesrecht.juris.de/bitv/BJNR265400002.html
Zuletzt bearbeitet von hyko am Di 03.07.2007 10:58, insgesamt 2-mal bearbeitet
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LioGetz
Threadersteller
Dabei seit: 24.03.2003
Ort: Aachen
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 03.07.2007 11:18
Titel
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Jepp, vielen Dank, das reicht schon aus
Seit 01.05.2002 in Kraft, Umstellungsfrist bis 31.12.2005 und dann die X Anforderungen von Priorität 1...da hab ich was schönes zu zeigen...
Danke
CU
Lio
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