Dabei seit: 28.04.2004 Ort: Köln Alter: 24 Geschlecht:
Verfasst Mi 08.09.2004 10:07 Titel
[Rechtliche Frage] Taxibeschriftung
Hoi Leutz.
Da ein Kunde von uns ein paar extravagante Wünsche bezüglich seiner Taxibeschriftung hat, müsste ich wissen (beziehungsweise rechtsverbindliche Auskunft darüber kriegen) welche Teile eines Taxis man beschriften darf und welche nicht.
Wäre super, wenn jemand von euch da ne Ahnung hätte.
morocco-wurstlounge
Dabei seit: 29.04.2004 Ort: Neuss Alter: - Geschlecht:
Verfasst Mi 08.09.2004 10:30 Titel
du darfst alles beschriften, solange die sicherheit nicht beeinträchtigt wird.
Deadmoon
Dabei seit: 06.05.2003 Ort: Sulzbach (Saar) Alter: 24 Geschlecht:
Verfasst Mi 08.09.2004 10:34 Titel
Die Heckscheibe darf zugekleistert werden - Voraussetzung: Rechter Seitenspiegel außen.
Die hinteren Seitenscheiben dürfen zugekleistert werden. Die vorderen Seitenscheiben dürfen in keinster Weise angerührt werden. Die Windschutzscheibe wohl nur im Rahmen eines Sonnenblendstreifens.
frank
Dabei seit: 17.08.2004 Ort: Bremen Alter: - Geschlecht:
Verfasst Mi 08.09.2004 10:46 Titel
Re: [Rechtliche Frage] Taxibeschriftung
Ahoj hat geschrieben:
Hoi Leutz.
Da ein Kunde von uns ein paar extravagante Wünsche bezüglich seiner Taxibeschriftung hat, müsste ich wissen (beziehungsweise rechtsverbindliche Auskunft darüber kriegen) welche Teile eines Taxis man beschriften darf und welche nicht.
Wäre super, wenn jemand von euch da ne Ahnung hätte.
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