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Thema: [Rechtliche Frage] Taxibeschriftung vom 08.09.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Nonprint -> [Rechtliche Frage] Taxibeschriftung
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Ahoj
Threadersteller

Dabei seit: 28.04.2004
Ort: Köln
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 08.09.2004 10:07
Titel

[Rechtliche Frage] Taxibeschriftung

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Hoi Leutz.

Da ein Kunde von uns ein paar extravagante Wünsche bezüglich seiner Taxibeschriftung hat, müsste ich wissen (beziehungsweise rechtsverbindliche Auskunft darüber kriegen) welche Teile eines Taxis man beschriften darf und welche nicht.

Wäre super, wenn jemand von euch da ne Ahnung hätte.
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morocco-wurstlounge

Dabei seit: 29.04.2004
Ort: Neuss
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 08.09.2004 10:30
Titel

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du darfst alles beschriften, solange die sicherheit nicht beeinträchtigt wird.
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Deadmoon

Dabei seit: 06.05.2003
Ort: Eppelborn
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 08.09.2004 10:34
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Die Heckscheibe darf zugekleistert werden - Voraussetzung: Rechter Seitenspiegel außen.
Die hinteren Seitenscheiben dürfen zugekleistert werden. Die vorderen Seitenscheiben dürfen in keinster Weise angerührt werden. Die Windschutzscheibe wohl nur im Rahmen eines Sonnenblendstreifens.
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frank

Dabei seit: 17.08.2004
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 08.09.2004 10:46
Titel

Re: [Rechtliche Frage] Taxibeschriftung

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Ahoj hat geschrieben:
Hoi Leutz.

Da ein Kunde von uns ein paar extravagante Wünsche bezüglich seiner Taxibeschriftung hat, müsste ich wissen (beziehungsweise rechtsverbindliche Auskunft darüber kriegen) welche Teile eines Taxis man beschriften darf und welche nicht.

Wäre super, wenn jemand von euch da ne Ahnung hätte.




Rechtsverbindlich bekommst du das wohl nur von
http://www.stadt-koeln.de/bol/transport_befoerderung/produkte/01373/index.html

Die Vorschriften weichen in den einzelnen Regierungsbezirken von einander ab
Das ganze Taxi kann man nicht zukleistern.
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besam

Dabei seit: 08.08.2004
Ort: Aalen // Gera
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 08.09.2004 10:48
Titel

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hier unter §26

http://www.wedebruch.de/gesetze/persbef/bokraft.htm#abschn33Taxi - beschrfitung

man darf also nicht alles bekleben, da es ja eine NORMUNG gibt nachdem das taxi auch eine gewisse farbe haben muss. also ACHTUNG

gruss besam
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