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Thema: Rechte an der Webseite - und Pflege vom 05.02.2016


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Nonprint -> Rechte an der Webseite - und Pflege
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Autor Nachricht
XCarinaX
Threadersteller

Dabei seit: 28.06.2006
Ort: -
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 05.02.2016 16:48
Titel

Rechte an der Webseite - und Pflege

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Hi, ich hab seit 6 Jahren eine eigene Agentur und den ersten Kunden den ich los werden will weil die Zusammenarbeit * Ich geb auf... * ist. Dem Kunden habe ich eine Webseite erstellt und zahlreiche Printprodukte. Als Angebot habe ich denen gemacht für 200 Euro die Rechte an der Webseite abkaufen zu können und dann händige ich die Daten aus und eine andere Agentur kann direkt dran weiter machen.
Ich habe keine Vertrag mit dem Kunden schriftlich angelegt, dass ich die Seite pflege.

Jetzt meint der Kunde ich wäre verpflichtet alles zu pflegen und könne nicht sagen ich mach die Seite nicht mehr. Ooops

In meinen Augen ist das Projekt Webseite abgeschlossen, Rechnung ist gestellt, bezahlt wurde schon.

Wie seht ihr das? Hat der Kunde ein Recht mich zum Pflegen zu zwingen?
Was verlangt ihr so als Ablösesumme für die Grafik "geistige Schöpfung"?
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Kartöffelchen

Dabei seit: 16.03.2012
Ort: Strawberry Fields
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 05.02.2016 17:07
Titel

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Wenn es vertraglich nicht festgehalten wurde, dann nicht. Nein.
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 05.02.2016 17:18
Titel

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kein vertrag - keine Arbeit. Selbst wenn er die eine Auftrag schickt bist du nicht verpflichtet den anzunehmen.
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heav

Dabei seit: 10.02.2004
Ort: Heimat der Inspiration
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 05.02.2016 18:25
Titel

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Deine Formulierung „200 € für die ‚Rechte‘“ verwirrt etwas.
Wenn du die Webseite für den Kunden erstellt und ihm das
berechnet hast, hast du keine Rechte mehr daran, die du
verkaufen könntest. Es sei denn, ihr habt damals eine
zeitlich begrenzte Nutzung vereinbart (wir sehen jetzt mal
vom ohnehin unveräußerlichen Urheberrecht ab, denn ob die
notwendige Schöpfungshöhe hier erreicht ist, ist sowieso fraglich).

Sollte es dir darum gehen, eine Pauschale für offene Layoutdaten
zu verlangen, sind 200 € ehr wenig, das hängt aber stark von
deren Umfang, Komplexität und der ursprünglichen Auftragssumme ab.

Einen Auftrag, der nicht durch einen bestehenden Vertrag abgedeckt ist,
bist du aber, wie Mac schon sagte, nicht verpflichtet anzunehmen.
Was du allerdings sicherstellen musst ist, dass der Kunde jederzeit
die Möglichkeit hat, die Seite selbst zu administrieren, sprich du darfst
ihm die Zugangsdaten nicht vorenthalten.


Zuletzt bearbeitet von heav am Fr 05.02.2016 18:27, insgesamt 2-mal bearbeitet
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hilson

Dabei seit: 05.09.2005
Ort: Pforzheim
Alter: 54
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 05.02.2016 18:35
Titel

Re: Rechte an der Webseite - und Pflege

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XCarinaX hat geschrieben:
ich hab seit 6 Jahren eine eigene Agentur


Und da mußt (noch) solche Fragen stellen? Au weia!
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XCarinaX
Threadersteller

Dabei seit: 28.06.2006
Ort: -
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 05.02.2016 23:08
Titel

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Ja ich muss nach 6 Jahren leider so eine Frage stellen weil ich das nie erlebt hatte. Aber denke Fragen stellen ist ja nicht doof.... doof sind die die nicht fragen...

Es gab nie einen Vertrag zu irgendwas. Ich hab rein die Frage bekommen eine Webseite zu erstellen, wurde erledigt und bezahlt. Mache dann für weiteres Geld immer mal Änderungen daran aber ich möchte diese Jobs nicht mehr annehmen jetzt.

Die 200 Euro wären dafür, dass mein Layout verwendet werden darf. ich hab gelernt, dass das Design immer als geistige Schöpfung gilt und die Rechte der Designer hat. Die würde ich demnach verkaufen. Wenn die Kundin das nicht zahlen will verweigere ich quasi, dass an meinen Daten ein anderer arbeiten kann. Sprich meine Grafik darf nicht übernommen werden und muss umgestaltet werden.
So hab ich das zumindest mal erklärt bekommen in meiner Ausbildung.
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easteregg

Dabei seit: 15.02.2003
Ort: Deutschland
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 06.02.2016 01:48
Titel

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Ach Carina, geh doch einfach zu einem Anwalt und lass dich beraten. Vielleicht wird der dir sagen, dass durch dein Angebot (sofern es z.B. per Mail war) und ein "ok, machen wir" vom Kunden ein Vertrag zustande kam. Vielleicht wird er dir auch sagen, dass er keine Grundlage sieht, dass du die Daten nicht herausgibst. Aber das erfährst du alles im Gespräch mit dem Anwalt.

Wenn dir der Anwalt das Geld nicht wert sein sollte - bei einem Streitwert von 200 Euro kann das ja leicht passieren - würde ich mich eher fragen: Lohnt es sich dem Geld nachzurennen?

Mein Rat: Verbuche es als Lehrgeld, setze ab sofort bei jedem Auftrag einen Vertrag auf - erledigt. Daten rüberschicken, die Sache ist gegessen und du hast keinen Ex-Kunden der schlecht über dich redet. In der Zeit, in der du jetzt den 200 Öcken nachläufst, kannste lieber neue Kunden akquirieren...
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Astro

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 06.02.2016 10:48
Titel

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XCarinaX hat geschrieben:

Die 200 Euro wären dafür, dass mein Layout verwendet werden darf. ich hab gelernt, dass das Design immer als geistige Schöpfung gilt und die Rechte der Designer hat. Die würde ich demnach verkaufen. Wenn die Kundin das nicht zahlen will verweigere ich quasi, dass an meinen Daten ein anderer arbeiten kann. Sprich meine Grafik darf nicht übernommen werden und muss umgestaltet werden.
So hab ich das zumindest mal erklärt bekommen in meiner Ausbildung.

Stichwort ist und bleibt Schöpfungshöhe. Wenn dein/e Nachfolger/in dein Layout 1zu1 kopiert, kannst du nicht viel machen.
Alles, was du machen kannst, ist die Herausgabe der Rohdaten zu verneinen, bzw. diese dem Kunden zu verkaufen.

Aber, wenn du den Usern hier, denen du die Frage gestellt hast, nicht glaubst, geh einfach zum Anwalt.

Die Seite selbst gehört dem Kunden. Die hat er gekauft. Die Domain muss auf seinen Namen laufen. Ansonsten hast du dich bei der Anmeldung strafbar gemacht.


Zuletzt bearbeitet von Astro am Sa 06.02.2016 10:50, insgesamt 1-mal bearbeitet
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