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Frank Münschke
Forums-Papa Threadersteller
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht:
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Verfasst Do 10.06.2010 15:09
Titel Neue Wiederrufsbelehrung für Shops |
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Der 11.06.2010 ist ein wichtiger Termin: Neue Widerufsbelehrung nötig! Morgen müssen Sie Ihre Widerrufsbelehrung an das geänderte Widerrufsrecht anpassen! Da es keine Übergangsfristen gibt, sind veraltete Widerrufsbelehrungen nach dem Stichtag einer erhöhten Abmahngefahr ausgesetzt.
sellerforum.de hat geschrieben: | Die nachfolgende Widerrufsbelehrung gilt für Verbraucher und ist Vertragsbestandteil.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Name/Firma und ladungsfähige Anschrift des Widerrufsadressaten.
Zusätzlich können angegeben werden Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Verbraucher eine Bestätigung seiner Widerrufserklärung an den Unternehmer erhält, auch eine Internet-Adresse.
Wichtig: Keine Telefonnummer angeben!
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
Kosten der Rücksendung im Falle eines Widerrufs
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von € 40,– nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Ausschluss des Widerrufs
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
- zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
- zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen (z.B. CDs und DVDs) oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind.
- zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat. |
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Mischpult
Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 10.06.2010 16:16
Titel
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Mit dem Kram hat letzte Woche ein Kunde bei uns angerufen.
Ich finds langsam unglaublich auf was Seitenbetreiber achten muessen und woher sie diese Infos bekommen.
Aber das ist mal wieder typisch deutsch. Vorschriften, DIN und Made in Germany
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peter_lang
Dabei seit: 07.12.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 10.06.2010 21:38
Titel
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Ich finde es auch super assozial .. da stehen schon die ersten Anwälte in den Startlöchern und mich würde es nicht wudern, wenn die ersten Unterlassungserklärungen um 0:01 Uhr loslaufen .. anstatt eine Umstellknautschzeit gewährt wird von 1 Std oder so .. Sauerei sowas
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Eistee
Administrator
Dabei seit: 31.10.2001
Ort: Grimma
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Do 10.06.2010 21:55
Titel
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Ich habe es nicht so mitverfolgt - was genau hat sich denn nun geändert?
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 10.06.2010 22:25
Titel
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Eistee hat geschrieben: | Ich habe es nicht so mitverfolgt - was genau hat sich denn nun geändert? |
das würde mich auch interessieren. der text entspricht vom inhalt ziemlich genau dem was ich im moment auch im einsatz hab...
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peter_lang
Dabei seit: 07.12.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 10.06.2010 23:49
Titel
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Im Endeffekt nur das sich der Widerruf und Rückgabebestimmungen von 1 Mnat auf 14 Tage WIEDER geändert haben.
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m
Moderator
Dabei seit: 18.11.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 11.06.2010 00:30
Titel
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Was sich übrigens nicht nur auf Shops bezieht, sondern auf Widerrufsbelehrungen im Allgemeinen.
So, alles aktualisiert
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 11.06.2010 07:45
Titel
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wie jetzt - das war jetzt 1 monat bisher? ich bin eigentlich immer von 14 tagen ab erhalt der ware ausgegangen... aber gut - wenn jemand dann einen monat drin stehen hat kann das ja kein abmahngrund sein. das is ja dann eher kulanz, wenn jemand die widerrufsfrist quasi verdoppelt... oder seh ich das irgendwie falsch?
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