Dabei seit: 30.01.2005 Ort: Nürnberg Alter: 38 Geschlecht:
Verfasst Mi 02.02.2005 22:50 Titel
Ich hab mal in der Schule in Betriebswirtschaftslehre gelernt: Auf Bücher und Lebensmittel 7%, auf den Rest 16%.
Versand ist ja im Endeffekt eine Dienstleistung, die somit auch versteuert werden muss.
Grundsätzlich kann man sagen: Alles was selbst erstellt oder eine Dienstleitung ist, muss versteuert werden. Auch wenn du Dienstleistungen einkaufst und weiterverkaufst, so müssen diese versteuert werden.
Dabei seit: 24.10.2002 Ort: - Alter: 48 Geschlecht:
Verfasst Do 03.02.2005 00:36 Titel
aber Vorsicht das nicht die Versandkosten zum Rechnungsnettopreis addiert werden
und der daraus resultierende Gesamtpreis nochmals versteuert wird. Dann versteuerst
Du die VK doppelt. Kein Witz - irgendwo hab ich schon mal solche Spezialisten gesehen...
Dabei seit: 04.04.2002 Ort: Ansbach Alter: 44 Geschlecht:
Verfasst Do 03.02.2005 08:07 Titel
eye-fx hat geschrieben:
aber Vorsicht das nicht die Versandkosten zum Rechnungsnettopreis addiert werden
und der daraus resultierende Gesamtpreis nochmals versteuert wird. Dann versteuerst
Du die VK doppelt. Kein Witz - irgendwo hab ich schon mal solche Spezialisten gesehen...
ja ne - wenn dann die vk als nettobetrag zum rechnungsnettobetrag dazu und da dann entsprechend die steuer drauf... aber mit den spezialisten haste recht... mir is auch grad bei ner alten rechnung aufgefallen, das die mwst falsch ausgewiesen ist...
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