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Thema: Kunde verkauft Website weiter vom 08.12.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Nonprint -> Kunde verkauft Website weiter
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mauer-design
Threadersteller

Dabei seit: 19.04.2007
Ort: -
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 08.12.2009 19:32
Titel

Kunde verkauft Website weiter

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Hi,

ich habe den Fall, dass mein Kunde seine Website ohne mich zu informieren an einen Dritten weiterverkauft hat.

Ist dies rechtens? Hat mein Kunde nicht nur die NUtzungsrechte an der Seite?

MfG
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antonio_mo

Dabei seit: 20.05.2006
Ort: Berlin
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 08.12.2009 19:45
Titel

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Was war denn Deine Aufgabe und gibt es was schriftliches?
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fullpowertrip

Dabei seit: 15.10.2005
Ort: Süptitz
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 08.12.2009 20:02
Titel

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Nutzungsrecht kann genauso bedeuten daß er weiterverkaufen kann. Aber da du schon so fragst, wird wohl nichst schriftliches existieren und unter Umständen würde vor Gericht unterstellt werden, daß bei fehlendem Schriftlichen Teil der Kunde von unbeschränkten Nutzungsrechten ausgehen kann.

Lehrgeld halt.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 09.12.2009 08:30
Titel

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fullpowertrip hat geschrieben:
... vor Gericht unterstellt werden, daß bei fehlendem Schriftlichen Teil der Kunde von unbeschränkten Nutzungsrechten ausgehen kann.

Lehrgeld halt.


genau so schaut das aus... der kunde denkt sich ja auch "ich hab geöd für bezahlt, also kann ich's auch verkaufen wie ich lustig bin". und so ganz unrecht hatter da nicht, sofern nix anderes vereinbart war.
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David_Odenthal

Dabei seit: 09.02.2005
Ort: umgezogen
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 09.12.2009 08:54
Titel

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aUDIOfREAK hat geschrieben:
fullpowertrip hat geschrieben:
... vor Gericht unterstellt werden, daß bei fehlendem Schriftlichen Teil der Kunde von unbeschränkten Nutzungsrechten ausgehen kann.

Lehrgeld halt.


genau so schaut das aus... der kunde denkt sich ja auch "ich hab geöd für bezahlt, also kann ich's auch verkaufen wie ich lustig bin". und so ganz unrecht hatter da nicht, sofern nix anderes vereinbart war.


Hi,

@audiofreak
Viele Kunden denken dass, dennoch wird das Urheberrecht hier schon bei dem Gedanken fast verletzt.


Ähnliches Problem gab es bei einem großen Template Anbieter, der International aber auch hier in DE Templates verkauft. Da gab es auch mal einige Suchmaschinen Ergebnisse. Nutze einfach mal das große G (oogle) und such mal nach dem Thema. Ich bin mir sicher da wirst du fündig werden.

Ich würde an deiner Stelle auch den Kunden mal darauf ansprechen und auf die Nutzung der Webseite hinweisen. Vielleicht kannst Du dich auch so mit ihm einigen. Ausserdem kann ich Dir da das Designers Contract mal ans Herz legen.

Lass dich nicht Lumpen Lächel. Ausserdem: Wer ist denn bitte so dreist, und verkauft die eigene Internetseite weiter? Das ist ja schon fast arglistig.

Naja, ich will hier nicht noch weiter in die Tiefe gehen, das kann nämlich nur der Medienrechtler.

Grüße,
Dave


Zuletzt bearbeitet von David_Odenthal am Mi 09.12.2009 09:01, insgesamt 2-mal bearbeitet
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deliciious

Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 09.12.2009 09:57
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

David_Odenthal hat geschrieben:
aUDIOfREAK hat geschrieben:
fullpowertrip hat geschrieben:
... vor Gericht unterstellt werden, daß bei fehlendem Schriftlichen Teil der Kunde von unbeschränkten Nutzungsrechten ausgehen kann.

Lehrgeld halt.


genau so schaut das aus... der kunde denkt sich ja auch "ich hab geöd für bezahlt, also kann ich's auch verkaufen wie ich lustig bin". und so ganz unrecht hatter da nicht, sofern nix anderes vereinbart war.


Hi,

@audiofreak
Viele Kunden denken dass, dennoch wird das Urheberrecht hier schon bei dem Gedanken fast verletzt.


Ähnliches Problem gab es bei einem großen Template Anbieter, der International aber auch hier in DE Templates verkauft. Da gab es auch mal einige Suchmaschinen Ergebnisse. Nutze einfach mal das große G (oogle) und such mal nach dem Thema. Ich bin mir sicher da wirst du fündig werden.

Ich würde an deiner Stelle auch den Kunden mal darauf ansprechen und auf die Nutzung der Webseite hinweisen. Vielleicht kannst Du dich auch so mit ihm einigen. Ausserdem kann ich Dir da das Designers Contract mal ans Herz legen.

Lass dich nicht Lumpen Lächel. Ausserdem: Wer ist denn bitte so dreist, und verkauft die eigene Internetseite weiter? Das ist ja schon fast arglistig.

Naja, ich will hier nicht noch weiter in die Tiefe gehen, das kann nämlich nur der Medienrechtler.

Grüße,
Dave


und trotzdem bleibt es so, dass wenn schriftlich nichts vereinbart wurde, die gerichte/kunden/vertragspartner somit von einem unbeschränktem nutzungsrecht ausgehen können. ein eingeschränktes nutzungsrecht müsste eben schriftlich fixiert sein.

template anbieter hin oder her, das ist sicher nochmal eine andere schiene, mit vertrag, agbs, versteckten klauseln und haste nicht gesehen. also nicht vergleichbar mit dem thema hier. kein vertrag, kein verlorener satz über eingeschränkte nutzungsrechte = automatische vergabe der vollen nutzungsrechte. kunde kann damit (fast) machen was er will.
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fullpowertrip

Dabei seit: 15.10.2005
Ort: Süptitz
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 09.12.2009 10:19
Titel

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Dave: Ichabe ja auch nicht geschrieben, daß es 100%ig so ist sondern "unter Umständen".
Sprich, es könnte genauso gut vor Gericht entschieden werden, daß der Kunde das nicht darf.
Wahrscheinlicher - und sicherlich bislang auch wesentlich häufiger vorgekommen - ist jedoch, daß eben volles Nutzungsrecht angenommen wird!
Und ob sich der TO den Spaß (und das Geld) antun möchte bei einer sehr geringen Chance auf Gewinn soll er selber entscheiden.

Der beste Rat ist numal leider: Lehrgeld!
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talex

Dabei seit: 12.03.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 09.12.2009 11:08
Titel

Re: Kunde verkauft Website weiter

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mauer-design hat geschrieben:
Hi,

ich habe den Fall, dass mein Kunde seine Website ohne mich zu informieren an einen Dritten weiterverkauft hat.

Ist dies rechtens? Hat mein Kunde nicht nur die NUtzungsrechte an der Seite?

MfG



Also ich finde diese ganze Thema Nutzungsrechte ist für den Arsch...

Im Grunde ist es doch so:

Du warst nicht in der Lage deine Arbeiten für mehr Geld zu verkaufen...Dein Kunde hat es geschafft einen weitaus höheren Betrag aus den Arbeiten zu Fakturieren.

Jetzt kommst du und findest das Ungerecht, bzw willst noch mehr Geld.

Wenn ich ein Haus kaufe und es später für das doppelte weiterverkaufe, hat dann der verkäufer der es mir verkauft hat auch Anspruch auf noch mehr Geld? (wenn nichts vertraglich vereinbart wurde)

Es ist nichts vertraglich vereinbartt wie du sagst, also klammer dich nicht an die Idee doppelt dran zu verdienen.

Nächstes mal kannst du es ja vertraglich vereinbaren, ob du es dann schaffst die Dienstleistung zu verkaufen steht auf nem anderen Papier.
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