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Thema: inkl. USt vs. inkl. 19% MwSt Kleinunternehmer e-Shop Hinweis vom 10.12.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Nonprint -> inkl. USt vs. inkl. 19% MwSt Kleinunternehmer e-Shop Hinweis
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Gedankenmacher
Threadersteller

Dabei seit: 20.03.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 10.12.2010 11:36
Titel

inkl. USt vs. inkl. 19% MwSt Kleinunternehmer e-Shop Hinweis

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Hallo,

es wurde zu diesem Thema schon einiges geschrieben.
Jedoch habe ich noch eine spezielle Frage.

Dieser Quelle zu entnehmen...

http://www.legalershop.de/downloads/preisauszeichnung/preisauszeichnungspflicht-beim-kleinunternehmer/

... müssn e-Shopbetreiber ihre Warenpreise mit dem Hinweis vesehen, dass sich der Verkaufsbetrag inkl. MwSt versteht, zuzüglich evtl. Versandkosten. Dann, wenn dem Kunden ermöglicht wird die Ware in einen Warenkorb zu legen.

Meine Frage dreht sich um die Bezeichnung des Hinweises für Kleinunternehmer.
Kleinunternhemer müssen ebenfalls den Hinweis erbringen: "Alle Preise inklusive Mehrwertsteuer und zuzüglich Versandkosten" PLUS " Keine Ausweisung der Mehrwertsteuer auf der Rechnung nach § 19 UStG.
Und an diesem Punkt bin ich mir unsicher.

Muss der zweite Hinweis auch auf der Produktseite stehen? Also auf der Seite, auf der es möglich ist die Ware in den Warenkorb zu legen? Oder reicht dieser Satz in den AGB und auf der Rechnung?
Natürlich wird auf der Rechnung die MwSt mit 0 Euro angegeben. Dem Finanzamt kann es also egal sein.

Wäre es also rechtens, wenn ein Kleinunternehmer der sich mit seinen Produkten an Endverbraucher richtet (dem es egal ist ob er MwSt in Abzug bringen kann, da er es ja nicht kann),
nur schreibt: "xx,-- Euro inkl. Umsatzsteuer, zzgl. Versandkosten."
Ohne den weiteren Hinweistext: "Keine Ausweisung der Mehrwertsteuer auf der Rechnung nach § 19 UStG."

Mein Steuerberater sagt, Kleinunternehmer können anstatt "inkl. 19% MwSt plus versandk.", "inkl. USt plus Versandk." schreiben. Wie gesagt, wenn alles ordentlich ausgewiesen wird, interessiert es nicht das Finanzamt und den Endkunden auch nicht, da er keine MwSt ziehen kann.
Er ist sich aber nicht ganz sicher.

Ich würde gerne den zweiten Hinweis weg lassen, da er viel Platz beansprucht und was wichtiger ist, es unprofessionell wirkt. Wer möchte schon Geschäfte mit jemanden machen, der mit seinen Waren nur wenig Geld verdient? Der Kleinunternhmer Hinweis ist da ja ein klares Indiez dafür...

Auf der Rechnung kann er ja auftauchen und auch in den AGB, da schaut eh kaum jemand rein....

fragt
Markus


*EDIT*
Ich habe gerade gesehen, dass ich in der falschen Rubrik gepostet habe.
Bitte den Thread verschieben. DANKE


Zuletzt bearbeitet von Gedankenmacher am Fr 10.12.2010 11:38, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Darkwing

Dabei seit: 27.01.2006
Ort: Dresden
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 10.12.2010 15:53
Titel

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Alle gebenüber dem Endverbaucher angegebene Preise müssen brutto angegeben sein und verstehen sich im Ernstfall auch immer brutto, also inkl. USt. Man kann das aber gern nochmal extra hinschreiben.

Im Impressum sollte dann der Satz stehen mit "Kleinunternehmer" und "§19 UStG" und evtl. hier gleich noch die Bedeutung erläutern durch "...daher keine gesonderte Ausweisung der USt auf Rechnungen möglich". Auch das Shopsystem sollte so gebaut sein, dass nirgendswo ein Netto-Preis und eine separate USt mit auftaucht. Und klar kann man den Sachverhalt nochmal in den AGB mit erwähnen.

Die Rechnung besteht dann einfach aus einer Summierung der entsprechenden Bruttobeträge und besser nochmal dem Hinweis, dass in diesem Betrag die 19% USt enthalten sind. Das ist evtl sogar sehr wichtig, da nichts in Deutschland verkauft werden darf, ohne dass im Zahlbetrag USt mit drinn ist. Als Kleinunternhemer darf man die eben bloß nicht "gesondert ausweisen".

Also kurz:
Was nicht sein darf: ein Netto-Betrag, der USt-Betrag und der daraus resultierende Brutto-Zahlbetrag.



Vllt noch Tipp: gewöhn dir "MWSt" gar nicht erst an, die gibt es nämlich nicht, sondern nur eine "USt". *zwinker*
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Ort: -
Alter: -
Verfasst Fr 10.12.2010 16:57
Titel

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Wenn Du Dir Ärger vermeiden willst, dann machst Du dies spätestens im Warenkorb sehr deutlich sichtbar. Persönlich kann ich nicht verstehen das man einen e-shop ohne Umsatzsteuer aufmacht - kommt aber wohl auch auf die Artikel an die Du in dem Shop verticken willst...
 
 
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