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Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 28.03.2024 16:56 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Wie poste ich in der Jobbörse? vom 04.07.2007

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Jobbörse -> Wie poste ich in der Jobbörse?
Autor Nachricht
tacker
Threadersteller

Dabei seit: 22.03.2002
Ort: Trondheim, Norwegen
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 04.07.2007 11:48
Titel

Wie poste ich in der Jobbörse?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Nachfolgend findest Du die verbindlichen Regeln, die beim Schreiben
von Beiträgen in der Jobbörse von mediengestalter.info zu beachten
sind.

Beiträge in der Jobbörse, die nicht den u.g. Regeln
entsprechen werden gelöscht.


Allgemeines
Natürlich gelten auch hier grundsätzlich die Hinweise aus der FAQ:
Was muss ich beim Erstellen eines Themas beachten?

Titel
Verwende einen Aussagekräftigen Titel. Bei ortsgebundenen Angeboten
am besten mit einer Ortsbezeichnung (Autokennzeichen genügt).
Siehe auch SUCHE oder BIETE - Der kleine Leitfaden.
Eyecatcher, wie z.B. "Dringend" oder "ALLES IN CAPS" sind generell untersagt.

Einleitungstext
Hier einen kleinen Einleitungstext hineinplanzen, der dich ein wenig
vorstellt und der Nation mitteilt, wie du dich sprachlich an die
Öffentlichkeit herantraust

Das WAS deines Gesuchs
Was genau suchst du? Hier kannst du nachfragen, ob jemand da wäre,
der die Bedingungen unter einem Punkt weiter unten erfüllt.

Anforderungen
Vorweg ein paar Anforderungen, die dein Projekt allgemein genug
umschreiben und nicht zuviel Details offenbaren.

Wichtige Notizen
Gib hier in Listenform einfach an, was dir besonders wichtig ist
an der Person, an dem Projekt und wie deine Vorstellungen des
Ablaufes aussehen

Entlohnung
Angebote ohne Entlohnung (sprich Stundenlohn oder Fixpreis)
gehören nach Projekte - das gilt auch, wenn die Bezahlung
in Form von Umsatzbeteiligungen oder ähnlichem erfolgen soll.
Praktika sind die einzige Ausnahme - diese dürfen explizit ohne
Gehalt ausgeschrieben werden.
Alle anderen Gesuche müssen einen Hinweis auf eine Bezahlung
enthalten - diese kann auch als "Verhandlungssache" ausgeschrieben werden.

Kontakt
Jeder Beitrag in der Jobbörse muss eine vollständige Anschrift enthalten.
Dazu gehören: Firmenname in rechtlich korrekter Schreibweise, Postanschrift,
Name des Ansprechpartners, sowie dessen Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Zitat:
Musterfirma GmbH
Max Mustermann
Waldweg 16
12345 Musterstadt
E-Mail: info@musterstadt.de
Telefon: 0123 456789

Die Anschrift kann ganz oder in Teilen auch als Grafik hinterlegt werden.
Bei einer GbR sind die Namen der Inhaber an zu geben.
Bei einer UG ist im Firmennamen "UG haftungsbeschränkt“ oder "Unternehmergesellschaft
(haftungsbeschränkt)" zu verwenden.
Die weitere Diskussion zu dieser Vorschrift findet hier statt:
Jobangebote ab sofort nur noch mit vollständiger Adresse

Wenn Du einen Job ausschreibst, gehört es zur Netiquette, gestellte
Fragen zum Projekt zu beantworten und den nicht gewählten Bewerbern
kurz abzusagen.

Mehrfache Postings / Pushen
Auch in diesem Forum ist das Pushen, wie in allen anderen Foren
untersagt. Ausführlich wird das Thema speziell hier diskutiert:
jobbörse - eigene gesuche pushen

Keine kommerzielle Werbung bei Jobgesuchen!
Die offiziellen Regeln verbieten kommerzielle Werbung in euren
Beiträgen - das gilt auch für die Jobbörse.

Kommerzielle Werbung ist in diesem Forum nur in Form von
Anzeigen möglich. Hierzu kannst Du dich mit der Administration
in Verbindung setzen.

Was ist kommerzielle Werbung in Jobangeboten?
Anpreisung des Unternehmens, das den Job anbietet, über das übliche
Maß von Stellenanzeigen hinaus. Bleib informativ, nicht plakativ.

Desweiteren ist es Unternehmen nicht gestattet, die eigenen Leistungen
als Angebot anzubieten, dies dürfen nur Freelancer und Einzelpersonen.

Wenn Du in deinem Angebot auf eine Webseite verweist, aus der hervorgeht,
dass Du nicht alleine tätig bist, ist das ebenfalls kommerzielle Werbung.
Das gilt auch für die URL, die im Feld "Website" deines Profils hinterlegt ist.

Was ist kommerzielle Werbung in Jobgesuchen?
Alle Jobgesuche, wie das Anbieten von Dienstleistungen von
Firmen (GbR, GmbH, AG, Ltd. usw.), sind kommerzielle
Werbung. Lediglich Privatpersonen (Freelancer) dürfen auf ihre
Dienstleistungen aufmerksam machen.

Credits
Ursprünglicher Text von Backware.
Ergänzungen von nadal, Noki_.
Gepflegt und erweitert von tacker.


Zuletzt bearbeitet von tacker am Mi 17.08.2011 14:27, insgesamt 18-mal bearbeitet
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