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Thema: ZP06 - Aufgabe 2 Bilder verfremden? vom 24.04.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Zwischenprüfung Praxis -> ZP06 - Aufgabe 2 Bilder verfremden?
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Benutzer 23547
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Ort: -

Verfasst Mo 24.04.2006 15:17
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ZP06 - Aufgabe 2 Bilder verfremden?

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Hallo, ich habe da mal eine Frage bezüglich der Bilder die mit auf der CD sind. Als Aufgabenstellujng steht ja, dass wir uns eine beliebige Anzahl an Bilder aussuchen dürfen. Dürfen wir auch die Bilder für den Flyer verändern/verfremden? Ich weiß, wir haben ja insgesamt nur 4,5 Std für alles Zeit aber das was ich verändern würde, würde nicht viel Zeit in Anspruch nehmen. Leider steht in dem Briefing und in der Aufgabenstellung nichts darüber ob wir die Bilder verfremden dürfen oder nicht.

Danke für eure Antworten.
 
sk439

Dabei seit: 18.04.2005
Ort: Stade
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 24.04.2006 15:23
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An deiner Stelle würde ich das lassen.

Als ich in meiner Bilder verfremdet habe und in der AUfgabe auch nichts drinstand wurd bei mir das negativ bewertet.
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Flex

Dabei seit: 25.08.2004
Ort: Im schrägen e
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 24.04.2006 15:49
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soweit ich weiß stand auf dem gelben zettel das die bilder belibig bearbeitet werden dürfen...

also wenn du aus zwei bildern sachen zusammenkopierst sollte das ok sein, wenn du allerdings in ein gegebenes bild etwas von einem bild einbaust, was nicht gegeben war, dann könnte das negativ bewertet werden
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Lima

Dabei seit: 30.08.2005
Ort: M²
Alter: 38
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 24.04.2006 15:50
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hmm, bei mir steht in den unterlagen, dass ich dir bilder beliebig modifizieren darf... und das hab ich dann auch gemacht!
schau nochmal nach, vielleicht hast dus ja nur überlesen.
oder können die aufgaben evt. von IHK zu IHK unterschiedlich sein? * Keine Ahnung... *
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Benutzer 23547
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Mo 24.04.2006 16:27
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Danke noch mal für den Hinweis. Ich habe es anscheinend wirklich übersehen.

"Die verwendeten Bilder können beliebig modifiziert werden. [...]"
 
 
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