Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter
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13pixelchen
Account gelöscht
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Verfasst Fr 22.04.2005 13:26
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Das war die Antwort, ich wusste dass es sie gibt
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Jess
Dabei seit: 19.01.2004
Ort: -
Alter: 41
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Verfasst Fr 22.04.2005 13:27
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Zitat: | Warum pocht der ZFA auf sein Urheberrecht von Prüfungsunterlagen?
Das Medium Internet vereinfacht den Austausch der prüfungsrelevanten Unterlagen und Ergebnisse erheblich. Was früher im Betrieb und in der Berufsschule untereinander ausgetauscht wurde geht nun binnen kurzer Zeit durch die gesamte Republik.
Das größte Problem ist, dass durch die unterschiedlichen Ferienzeiten die praktischen Prüfungen in den einzelnen Prüfungsausschüssen zu sehr unterschiedlichen Zeiten stattfinden. Wenn also in Hamburg die praktische Prüfung Wochen vor dem Prüfungstermin in München stattfindet und ein Prüfungsteilnehmer sämtliche Prüfungsunterlagen incl. seinem eigenen Ergebnis im Netz veröffentlicht, dann kann in München von Prüfungsgerechtigkeit nicht mehr gesprochen werden.
Es geht hier also auch um Chancengleichheit und Fairness.
Der ZFA bietet allen, die Ihre Prüfungsergebnisse gerne veröffentlichen möchten an, dem ZFA ihre URLs mitzuteilen, wir bestimmen dann den Zeitpunkt, wann wir diese ins Netz stellen.
Auch bei den Veröffentlichungen der schriftlichen Prüfungsunterlagen möchten wir den Überblick behalten. Hiermit soll auch verhindert werden, dass falsche oder unvollständige Prüfungsunterlagen verbreitet werden. Aufgrund der vielen Anfragen haben wir die Winter-Abschlussprüfung von 2000/2001 unter www.mediengestalter2000plus.de allen zugänglich gemacht.
Der ZFA hat das Urheberrecht auf diese Unterlagen und möchte bestimmen können, was veröffentlicht wird bzw. wann etwas veröffentlicht wird. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Wer sich nicht daran hält und trotzdem Prüfungsunterlagen des ZFA verbreitet, muss allerdings mit Konsequenzen rechnen.
gez. Anette Jacob
Zentral-Fachausschuss Berufsbildung Druck und Medien
Heidelberg, 11. April 2001 |
// Nachtrag:
Zitat: |
Urheberrecht an Prüfungsaufgaben und -unterlagen
In den letzten Monaten musste der ZFA feststellen, dass einige Auszubildende und Prüfungsteilnehmer/innen des Ausbildungsberufes Mediengestalter/in Digital- und Printmedien Prüfungsaufgaben des ZFA bzw. Ergebnisse dieser Prüfungen veröffentlicht haben.
Eine Vervielfältigung bzw. Veröffentlichung der schriftlichen und praktischen Prüfungen im Internet oder wo auch immer ist dem ZFA allein vorbehalten. Bitte lesen Sie dazu folgende juristische Stellungnahme:
Die Veröffentlichung von Prüfungsaufgaben und -unterlagen verstößt gegen das Urheberrecht des ZFA. Für jeden Prüfungsteilnehmer ist anhand des Copyrightvermerks erkennbar, dass an diesen Unterlagen ein Urheberrecht besteht und Unterlagen damit nur mit Genehmigung des ZFA veröffentlicht werden dürfen.
Texte und Bilder genießen Urheberrechtsschutz nach dem Urheberrechtsgesetz. Auch Bearbeitungen der geschützten Werke sind nur mit Zustimmung des Urhebers zulässig. Wird dagegen verstoßen, so gibt das Urheberrechtsgesetz dem Verletzten Urheber Unterlassungs-/ Schadensersatz. In Einzelfällen kommt auch eine strafrechtliche Verfolgung in Betracht.
Die ausgegebenen Prüfungsunterlagen dürfen vom Prüfling nur zur Bearbeitung seiner Aufgabe benutzt und nicht im Internet veröffentlicht werden. Der Urheber und damit der ZFA ist nach dem Urheberrechtsgesetz berechtigt auch in zeitlicher und örtlicher Hinsicht zu bestimmen, wie die zur Verfügung gestellten Prüfungsunterlagen benutzt werden können.
Mit der persönlichen Erklärung, die bei Einreichen der Prüfungsunterlagen auszuhändigen ist, wurde jeder Prüfling auch auf diese Rechtslage hingewiesen.
Wer daher Prüfungsaufgaben oder das Ergebnis der Prüfung unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Texte oder Bilder ins Internet stellt, hat mit Schadensersatz und Unterlassungsansprüchen zu rechnen. Darüber hinaus können Mitteilungen an den Provider erfolgen, der die entsprechende Webseite zu sperren hat, weil sich auf ihr rechtswidrige Inhalte befinden.
Zentral-Fachausschuss Berufsbildung Druck und Medien |
Zuletzt bearbeitet von Jess am Sa 23.04.2005 12:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Meez
Dabei seit: 20.04.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Fr 22.04.2005 13:27
Titel
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Die ZFA hat Angst, dass jemand der mehr Ahnung hat als sie die Prüfung sieht und dann die ZFA
Menschen auslacht, welche die Prüfung erstellt haben
Nein mal im Ernst:
Ich denke es liegt daran, dass die praktische Prüfung nicht bundesweit einheitlich ist.
Die Gefahr, dass Prüflinge sich woanders die Prüfung oder auch Ergebnisse herholen
ist einfach zu hoch.
Du besitzt kein Urheberrecht - höchstens an dem Layout oder Raster was Du erstellt hast.
Die Grafiken die Du benutzt hast, gehören der ZFA bzw. haben die in dem Fall das Urheberrecht.
Niemand kann Dich aber daran hindern, dein Raster, Seitenlayout ohne Grafiken und Texte
online zu stellen - nur wird Dir das nicht viel bringen.
Zum Thema Eigene Texte:
Soweit ich weiß sollte man es möglichst vermeiden eigene Texte zu erfinden und zu benutzen.
Man kann aber Texte aus dem gelieferten Material benutzen, z.B. nur auszugsweise.
Aber komplett neue Wörter zu benutzen könnte man negativ bewerten.
Ich würde es auf keinen Fall machen.
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out
Dabei seit: 14.11.2002
Ort: koblenz
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Fr 22.04.2005 21:25
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ok, klare aussage. danke jess
btw: ich bin im zweiten
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Timon
Dabei seit: 09.03.2005
Ort: Schömberg
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Sa 23.04.2005 12:44
Titel
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ist es eigentlich vorgabe dass das teil ein ungefalztes din a 4 blatt ist? oder kann ich das auch mit zick-zack-fals als richtigen flyer falzen? was meint ihr den?
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Angie1982
Dabei seit: 29.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
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Verfasst Sa 23.04.2005 15:38
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Timon hat geschrieben: | ist es eigentlich vorgabe dass das teil ein ungefalztes din a 4 blatt ist? oder kann ich das auch mit zick-zack-fals als richtigen flyer falzen? was meint ihr den? |
Das ist von IHK zu IHK verschieden. Da musste deinen Prüfer oder jemanden vom Prüfungsausschuss fragen.
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out
Dabei seit: 14.11.2002
Ort: koblenz
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst So 24.04.2005 10:06
Titel
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also wir haben die "empfehlung" bekommen es dringend zu unterlassen.
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Ashton
Dabei seit: 16.09.2004
Ort: 90265
Alter: 107
Geschlecht:
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Verfasst So 24.04.2005 12:02
Titel
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Ist es eigentlich egal ob man das A4 Layout quer oder hochformat macht? Ich will meins nämlich quer machen.
Jemand ne Ahnung?
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