mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 25.04.2024 03:16 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: [ZP 05] Darf das Werbeblatt gefalzt werden? vom 17.04.2005


Neues Thema eröffnen   Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten. MGi Foren-Übersicht -> Zwischenprüfung Praxis -> [ZP 05] Darf das Werbeblatt gefalzt werden?
Seite: Zurück  1, 2, 3, 4
Autor Nachricht
March

Dabei seit: 11.08.2003
Ort: Hamburg
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 25.04.2005 11:49
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Also, wenn da steht man soll ein A4 Blatt gestalten- Vorder und Rückseite (so steht es bei mir jedenfalls), dann darf man NICHT falzen! Es wäre dann A5 oder DinLang oder wie auch immer ihr falzt!
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
kaypel

Dabei seit: 17.04.2005
Ort: Berlin
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 25.04.2005 17:44
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

falzen ist eindeutig verboten
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
Angie1982
Threadersteller

Dabei seit: 29.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 25.04.2005 18:23
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

kaypel hat geschrieben:
falzen ist eindeutig verboten


Ojee...

Leute, fragt doch einfach bei eurer IHK oder eurem Prüfer nach. Nicht der ZFA bewertet die Prüfung sondern der Prüfungsausschuss.
  View user's profile Private Nachricht senden
.anna

Dabei seit: 06.09.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 25.04.2005 18:37
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Sarah hat geschrieben:
Hallo @ all...

Wenn ich ein A4-Blatt falze... z.B. Wickelfalz... Dann hat das nichts mit einer Veränderung des Formates zu tun! Wenn ich A4 falze wird daraus doch kein A3!!!!! Ich zumindest habe es so gemacht und trotzdem bleibts A4 Vorder -und Rückseite! Es ist eben nur auf 6 kleinere Seiten gefalzt! In der Aufgabenstellung stand A4 2Seitig! und nichts anderes habe ich gemacht! Denke auch mal dass ich nicht die einzigste bin, die auf diese Idee gekommen ist!?
Hä? Hä? Hä?


du kannst ein a 3 blatt auf a4 falzen und hast blos 2 seiten???!!!!
wie machst du das??!!!! * Keine Ahnung... * * Applaus, Applaus *
  View user's profile Private Nachricht senden
Sarah

Dabei seit: 08.03.2005
Ort: Wagenfeld :)
Alter: 38
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 26.04.2005 09:27
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

* Ich geb auf... * das geht natürlich nicht! mensch... wenn ich ein a4 falze habe ich nicht unbedingt gleich A3!!! So habe ich es geschrieben und gemeint! ich habe ungefalzt a4!!!! vorder und rück! Also zwei seiten... wenn ich den Flyer aber ausdrucke und ihn falze ist er eben... gefalzt... mehr nich * Applaus, Applaus *
  View user's profile Private Nachricht senden
DeDannika

Dabei seit: 27.02.2005
Ort: ruhrgebiet
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 26.04.2005 09:57
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

kaypel hat geschrieben:
falzen ist eindeutig verboten


Also so würde ich das nicht sagen, habe bei meinen Prüfer nach gefragt und er meinte zu mir das es erlaubt seie.
(hab mich aber trozdem für ohne Falz entschieden)

Fragt am besten den Prüfer oder IHK, ob ihr falzen dürft * Ja, ja, ja... *
  View user's profile Private Nachricht senden
McMaren

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 26.04.2005 10:06
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Na schön, dann eben nochmal genau das, was ich gestern in dem "Vektor oder Bitmap?"-Thread geschrieben habe, weil mein vorheriges Statement scheinbar zu kurz war:

McMaren hat geschrieben:
Ich weiß, ihr seid gestresst und möchtet alles richtig machen...
Aber es bringt NIEMANDEM etwas, wenn ihr alle erzählt, aus welchen Quellen ihr welche Statements bekommen habt. Nochmal: es wird von IHK zu IHK anders gehandhabt, wie die ZFA-Anweisung zu interpretieren ist. Wenn ihr also nicht weiterwisst, dann sprecht das mit eurem Ausbilder/Berufsschullehrer/IHK-Ansprechpartner etc. ab oder diskuitiert das in eurer Berufsschulklasse.

Bitte diskutiert das nicht weiter hier aus, denn ihr macht euch doch so nur gegenseitig verrückt und das führt doch zu nichts. Bitte!


Thread vorsichtshalber geschlossen.
Bei Beschwerden bitte eine PN an mich.


Zuletzt bearbeitet von McMaren am Di 26.04.2005 17:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Definition "Werbeblatt"?
Was darf man mitnehmen?
Ab wann darf man die praktische veröffentlichen?
Darf man ZFA Daten als Referenzen zeigen??
AP Praktisch - Proofs - wie darf ich das verstehen?
wen von euch darf man noch gratulieren? ;)
Neues Thema eröffnen   Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten. Seite: Zurück  1, 2, 3, 4
MGi Foren-Übersicht -> Zwischenprüfung Praxis


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.