mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 19.04.2024 23:14 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: [ZP 05] Darf das Werbeblatt gefalzt werden? vom 17.04.2005


Neues Thema eröffnen   Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten. MGi Foren-Übersicht -> Zwischenprüfung Praxis -> [ZP 05] Darf das Werbeblatt gefalzt werden?
Seite: Zurück  1, 2, 3, 4  Weiter
Autor Nachricht
.anna

Dabei seit: 06.09.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 18.04.2005 21:57
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

in bayern darf man nicht falzen...da ja sonst 4 seiten.....äh... und das mit dem tip von sebl...ja weiß auch nicht

Hier muss man aber ganz laut sagen, das anscheinend jede IHK
sich da was andres ausgedacht hat und die aufgabenstellungen dementsprechend
wohl für jeden ihk bezirk verschieden ist, also aufpassen von wem ihr infos bekommt...
fragt doch am besten die leute aus euren klassen bzw steht auf unseren aufgabenblätter
ne nummer von jemandem an den man sich bei fragen wenden kann....

so.... * Ich bin müde... *

bin mitm layout immer noch net fertig...
  View user's profile Private Nachricht senden
Claudi2406HRO

Dabei seit: 05.04.2005
Ort: Rostock
Alter: 36
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 20.04.2005 17:45
Titel

; )

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Also bei mir war das so, das es uns freigestellt war ob wir das Werbeblatt falzen oder nicht, wichtig war nur das man es richtig machen sollte wenn man sich dafür entschieden hat.

* Ja, ja, ja... * *bäh*
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
fn

Dabei seit: 06.04.2005
Ort: MM
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 25.04.2005 10:01
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

.anna hat geschrieben:
hallo.....

also bei mir steht 2seitig und din a 4

würde ich also ein a3 blatt falzen hätte ich doch 4 seiten...außerdem ist es dann kein flyer mehr, sondern eine broschur

demnach NEIN!!! zumindest wenn bei euch das gleiche in den angaben steht Lächel


denke auch net dass mans falzen darf, denn es steht ausdrücklich dran: 2SEITIG.
  View user's profile Private Nachricht senden
Sarah

Dabei seit: 08.03.2005
Ort: Wagenfeld :)
Alter: 38
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 25.04.2005 10:20
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo @ all...

Wenn ich ein A4-Blatt falze... z.B. Wickelfalz... Dann hat das nichts mit einer Veränderung des Formates zu tun! Wenn ich A4 falze wird daraus doch kein A3!!!!! Ich zumindest habe es so gemacht und trotzdem bleibts A4 Vorder -und Rückseite! Es ist eben nur auf 6 kleinere Seiten gefalzt! In der Aufgabenstellung stand A4 2Seitig! und nichts anderes habe ich gemacht! Denke auch mal dass ich nicht die einzigste bin, die auf diese Idee gekommen ist!?
Hä? Hä? Hä?
  View user's profile Private Nachricht senden
Achim M.

Dabei seit: 17.03.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 25.04.2005 10:27
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Sarah hat geschrieben:
Hallo @ all...

Wenn ich ein A4-Blatt falze... z.B. Wickelfalz... Dann hat das nichts mit einer Veränderung des Formates zu tun! Wenn ich A4 falze wird daraus doch kein A3!!!!! Ich zumindest habe es so gemacht und trotzdem bleibts A4 Vorder -und Rückseite! Es ist eben nur auf 6 kleinere Seiten gefalzt! In der Aufgabenstellung stand A4 2Seitig! und nichts anderes habe ich gemacht! Denke auch mal dass ich nicht die einzigste bin, die auf diese Idee gekommen ist!?
Hä? Hä? Hä?


Soweit ich mich erinnere, steht in der Aufgabe etwas von einem 2-seitigen Werbeblatt. Das ist schon sehr eindeutig. Denn damit ist ein Falzen absolut ausgeschlossen (denn dann sind es schließlich mehr als zwei Seiten). Ansonsten hätte da definitiv etwas von einem Faltblatt gestanden (war in den letzten Jahren jedenfalls so). So eindeutig sind die Aufgaben der ZFA schon.

Gruß

Achim
  View user's profile Private Nachricht senden
fn

Dabei seit: 06.04.2005
Ort: MM
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 25.04.2005 10:29
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Achim M. hat geschrieben:
Sarah hat geschrieben:
Hallo @ all...

Wenn ich ein A4-Blatt falze... z.B. Wickelfalz... Dann hat das nichts mit einer Veränderung des Formates zu tun! Wenn ich A4 falze wird daraus doch kein A3!!!!! Ich zumindest habe es so gemacht und trotzdem bleibts A4 Vorder -und Rückseite! Es ist eben nur auf 6 kleinere Seiten gefalzt! In der Aufgabenstellung stand A4 2Seitig! und nichts anderes habe ich gemacht! Denke auch mal dass ich nicht die einzigste bin, die auf diese Idee gekommen ist!?
Hä? Hä? Hä?


Soweit ich mich erinnere, steht in der Aufgabe etwas von einem 2-seitigen Werbeblatt. Das ist schon sehr eindeutig. Denn damit ist ein Falzen absolut ausgeschlossen (denn dann sind es schließlich mehr als zwei Seiten). Ansonsten hätte da definitiv etwas von einem Faltblatt gestanden (war in den letzten Jahren jedenfalls so). So eindeutig sind die Aufgaben der ZFA schon.
(...)


sehe ich auch so...
  View user's profile Private Nachricht senden
McMaren

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 25.04.2005 10:43
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ja, im Zweifelsfall solltet ihr lieber darauf verzichten.
So lange es nicht ausdrücklich da steht, würde ich es lieber bleiben lassen. Sofern euer Prüfer euch das jedoch erlaubt hat, braucht ihr euch da auch keine Sorgen zu machen.
  View user's profile Private Nachricht senden
Sarah

Dabei seit: 08.03.2005
Ort: Wagenfeld :)
Alter: 38
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 25.04.2005 11:17
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich denke mal das sieht jeder anders... denn es gibt wirklich einige, die das ganze gleich gestaltet haben wie ich... warten wirs mal ab Lächel
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Definition "Werbeblatt"?
Was darf man mitnehmen?
Ab wann darf man die praktische veröffentlichen?
Darf man ZFA Daten als Referenzen zeigen??
AP Praktisch - Proofs - wie darf ich das verstehen?
wen von euch darf man noch gratulieren? ;)
Neues Thema eröffnen   Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten. Seite: Zurück  1, 2, 3, 4  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Zwischenprüfung Praxis


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.